Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO - §9. Reicht eine Kostenermittlung nach DIN 276

Diskutiere Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO - §9. Reicht eine Kostenermittlung nach DIN 276 im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Moin Moin, ich möchte eine Kostenschätzung nach DIN 276 für mein Baugenehmigungsverfahren erstellen. Jetzt habe ich unter BauVorlVO - §9...

  1. #1 Reklov91, 20.07.2017
    Reklov91

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    Moin Moin,

    ich möchte eine Kostenschätzung nach DIN 276 für mein Baugenehmigungsverfahren erstellen.

    Jetzt habe ich unter BauVorlVO - §9 gelesen, dass ich die "Ermittlung" ebenfalls angeben muss.

    Ist damit die Ermittlung meiner Massen gemeint, oder meine Aufschlüsselungen nach den Kostengruppen?

    Es ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren.

    Gruß aus Braunschweig
     
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Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO - §9. Reicht eine Kostenermittlung nach DIN 276

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