Bauwesenversicherung bei GU-Vertrag?

Diskutiere Bauwesenversicherung bei GU-Vertrag? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Morgen, Frage an die Experten: macht es eigentlich Sinn, bei einem GU-Vertrag eine Bauwesenversicherung abzuschließen? Hier dürfte doch...

  1. Bautz

    Bautz

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    Guten Morgen,

    Frage an die Experten: macht es eigentlich Sinn, bei einem GU-Vertrag eine Bauwesenversicherung abzuschließen? Hier dürfte doch die Risikoübertragung eigentlich erst nach Fertigstellung des Gebäudes mit der Abnahme erfolgen!? D.h. alles was vorher passiert, ist Risiko des GU.

    Oder sehe ich das falsch?

    Gruß Bautz
     
  2. #2 Stef1969, 05.01.2011
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    Kommt auf den Vertrag an. Wenn dort geregelt ist, dass der Bauherr hierfür verantwortlich ist, brauchst Du die Versicherung. Und das dürfte der Regelfall sein.
     
  3. #3 Baufuchs, 05.01.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Zumal der GU keine Haftung übernimmt bei Schäden wg. höherer Gewalt/außergewöhnlichen Witterungseinflüssen/Vandalismus etc.
     
  4. #4 Cartman, 05.01.2011
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    Hallo!

    Normalerweise ist es so, dass der Bauunternehmer so lange haftet, bis der Bauherr das "Werk" abgenommen hat. Wird dies in Teilschritten abgenommen, so wie es häufig in den Verträgen geregelt ist (z. B. in einigen Verträgen: immer wenn eine Rate fällig wird erfolgt eine Teilabnahme), dann geht die Verantwortung für den bereits abgenommenen Teil auf den Bauherren über. Demzufolge ist eine Bauwesenversicherung sinnvoll oder sogar nötig, wenn in Teilschritten abgenommen wird. In einigen Verträgen ist auch geregelt, dass der Bauherr eine solche Versicherung abzuschließen hat.

    Wird erst am Ende abgenommen und ist vertraglich nichts geregelt, so wäre der Bauunternehmer bei Schäden der Haftende. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass einem das nichts nützt, wenn der Bauunternehmer nicht selbst entsprechend versichert ist. Also vom Bauunternehmer eine Bestätigung fordern, dass eine solche Versicherung besteht.

    Gruß
    Cartman
     
  5. #5 ecobauer, 06.01.2011
    ecobauer

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    So einfach ist das rechtlich alles nicht.
    Da stellen sich so viele Fragen - z.B. wird auf eigenem oder fremden Grund gebaut, waren die Bauteile schon mit dem Gebäude verbandelt - und das Gebäude mit dem Grund -, wird unter Eigentumsvorbehalt geliefert usw.usf.

    Und bevor man daraus jetzt eine juristische Abhandlung macht: Einfach die 250€ für die Bauwesenversicherung investieren und gut ist`s!
     
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Bauwesenversicherung bei GU-Vertrag?

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