Bauzeit Garantie

Diskutiere Bauzeit Garantie im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich habe jetzt nochmal den Vertrag gelesen, und es ist wirklich sobald die baugenehmigung dem Bauunternehmen vorliegt. Dann 4 wochen später...

  1. #41 msfox30, 20.02.2020
    msfox30

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    Optimist!
    Wir hatten neu Monate Bauzeit im Vertrag, Der GU begann schonmal 4 Wochen verspätet mit den Erdarbeiten. Nun könnte man meinen, der GU wollte das wieder reinholen. Denkste... Wir hatten zwischendurch öfter Stillstand. Wenn seine Sub's nicht wollen, dann wollen sie nicht. Letztlich hatten wir 6 Monate Bauverzug. Dafür haben wir dem GU gegenüber ausreichend Schadensansprüche geltend gemacht.
    Darauf solltest du dich auch einstellen.... Im schlimmsten Fall zahlt dein GU den gesamte "Schlammasel" (Einlagerung, Hotel, etc.), wenn er keine versteckte Lücke in seinem Vertrag hat - das Schlechtwetter ist ein davon.
     
    simon84 gefällt das.
  2. #42 Kriminelle, 22.02.2020
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    Im besten Fall zahlt er ;)
    ...aber auch nur, wenn Vertragsstrafe abgemacht ist.
    Deshalb die Nachfrage, was im Vertrag steht. Und es liest sich so, als wenn eben keine Strafe abgemacht ist, ansonsten hätte der/die TE es in Beitrag #36 geschrieben.

    Es ist so, wie es ist. Ich finde es völlig falsch, sich jetzt über das Bauende Gedanken zu machen und sich innerlich zu stressen. Dafür gibt genug andere Baustellen, die in der Zwischenzeit zu erledigen sind,
    Optionen ausloten und im August/September aktivieren. Das heißt mieten oder/und einlagern lassen.
     
  3. #43 msfox30, 23.02.2020
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    Dem muss ich wiedersprechen.
    Es gibt zwei Arten wie man vom GU Geld wegen Bauverzug bekommt.
    a) Vertragsstrafe
    b) Schadenersatzansprüche gemäß BGB
    Punkt a) muss vertraglich vereinbart sein - z.B. Prozent Bausumme je Tag. Da es die GU's aber aktuell nicht nötig haben, wird dies meist nicht vereinbart. So war es bei uns. Unsere GU hat sich einfach auf das berufen, was gesetzlich sowieso gilt - nämlich Punkt b) Schadenersatzansprüche.
    Da wir nun einen erheblich Bauverzug hatten, sah unsere RA darin auch kein Problem den Schaden gegenüber unserem GU auf Basis des BGB geltend zu machen.
     
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