Bauzeitgarantie

Diskutiere Bauzeitgarantie im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Beim Vertragsabschluß legten wir Wert darauf, dass die Firma vor Baubeginn mit uns eine Bauzeitgarantie vereinbart. Bei der Unterzeichnung im...

  1. #1 Staatsanwalt, 30.12.2003
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    Beim Vertragsabschluß legten wir Wert darauf, dass die Firma vor Baubeginn mit uns eine Bauzeitgarantie vereinbart.

    Bei der Unterzeichnung im Mai sagte uns die sehr renommierte Firma zu im Juli, spätestens im August anzufangen. Der Bau würde sieben Monate dauern, so dass wir zu Ostern einziehen könnten. Wir wollten vermeiden, dass Zeitdruck die von uns perfekt geforderte Qualität der Bauausführung beeinträchtigt und legten deshalb als Termin lediglich fest, dass Gas Wasser und Strom vor dem Winter angeschlossen werden müssen.

    Seit Juli mahnten wir die Einhaltung dieser vertraglichen fixierten Vereinbarung der Bauzeitgarantie sowie die ebenfalls laut Vertrag zum Baubeginn fällige Aushändigung einer Fertigstellungsbürgschaft mehrfach schriftlich an, drohten aber nicht mit Konsequenzen, denn wir verließen uns auf den bislang guten Ruf der Firma.

    Erst als wir schriftlich erklärten keine weiter Rate zahlen zu wollen solange der Vertrag nicht hinsichtlich der Vereinbarung der Bauzeitgarantie mit uns und der Aushändigung der Fertigstellungsbürgschaft an uns akzeptabel erfüllt wird, schickte man uns den Vorschlag einer
    Bauzeitgarantie wie sie vermutlich bei dieser Firma schon mehr als tausend Kunden mehr oder weniger zähneknirschend unterschrieben haben. Hätten wir sie vor Vertragsunterzeichnung gekannt, hätten wir den Vertrag so nicht unterschrieben. Verglichen mit der als Vertragsgrundlage gültigen VOB-B entrechtet diese Garantie den Kunden erheblich.

    Anstelle der üblichen Fertigstellungs- Bürgschaft bot man uns übrigens zuerst eine vermutlich ziemlich einzigartige "Fertigstellungs-Garantie" durch ein Schwesterunternehmen an, dann eine Bürgschaft in Höhe von nur 5%, also in der Größenordnung des Skontos was man uns nicht gewähren wollte.

    Wer in der Absicht....
    sagt der Staatsanwalt :mad:
     
  2. Eric

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    Eine " Bauzeitgarantie " vereinbart man bei Abschluß des Vertrages. Sie haben den Vertrag offenbar zunächst ohne " Bauzeitgarantie " abgeschlossen und wollten " vor Baubeginn " eine Mitteilung des Unternehmers, wann er fertig ist. Die gewünschte Mitteilung hat er Ihnen nicht gegeben. Wo soll da die " Bauzeitgarantie " oder überhaupt eine vertragliche Vereinbarung über die Bauzeit sein?

    Was verstehen Sie unter einer " Fertigstellungsgarantie "? Ist Vertragserfüllungsbürgschaft gemeint ?

    Die angebotene Bürgschaft in Höhe von 5 % (der Auftragssumme?) wäre wohl eine Gewährleistungsbürgschaft.

    Sicherheitsleistungen des AN sind geregelt in § 17 VOB/B.
     
  3. Lebski

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    @ Eric: bei VOB muß der Gewährleistungseinbehalt extra vereinbart werden.

    @ Staatsanwalt: Vertragsstrafen und Vertragserfüllungsbürgschaft auch.
    Es wäre schön, wenn Sie Ihre Probleme ewas ausführlicher schildern würden, so ohne Details werde ich da nicht schlau draus (gilt auch für Ihre anderen Beiträge).

    Mal ne Frage vorab: Wer macht bei Ihnen Bauleitung? Ein eigener, von Ihnen beauftragter und bezahlter BL, Architekt oder so?
    Oder Planung, Überwachung usw. Schlüsselfertig durch BT? Hört sich so an.
    Und mit den Betrugsvowürfen kommen Sie nicht weit. Betrug setzt Vorsatzt voraus, der muss bewiesen werden! Dummheit ist kein Betrug, aber ne gute Ausrede! Und dem Staatsanwalt (dem Echten) wird vermutlich ein öffentliches Interesse fehlen.
     
  4. #4 Staatsanwalt, 30.12.2003
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    Wir lassen schlüsselfertig ohne Eigenleistungen bauen. Verkäufer, Architekt und Bauleiter sind freie Mitarbeiter der Firma. Die Subunternehmer sind uns zunächst unbekannt und offenbar nicht identisch mit jenen die vor etwa zwei Jahren ein ähnliches Nachbarhaus für die gleiche Firma mit kleineren Problemen aber insgesamt sehr ansehnlich bauten.

    Inwieweit der Vertrag juristisch einwandfrei ist können wir nicht beurteilen. Schließlich hat ihn eine Firma mit jahrzehntelanger vieltausendfacher Erfahrung abgefasst und wohl auch zu verantworten. Der Vertragstext ist als Ergänzung zum und mit Vorrang vor dem Leistungsverzeichnis formuliert und ab Seite 7 handschriftlich. Die Verpflichtung zur Vereinbarung der Bauzeitgarantie vor Baubeginn ist eine gesonderte Vertragsposition.

    Beim Vertragsgegenstand Fertigstellungsbürgschaft handelt es sich um die Vertragserfüllungsbürgschaft, nicht um eine Gewährleistungsbürgschaft, da wir bei der uns zugesagten sehr hohen Qualität, die bei der Vertragsunterzeichnung mit der eines bekannten Luxusautos verglichen wurde, kaum mit Garantiefällen rechneten. Insbesondere 2002 aber auch noch 2003 war die Bankauskunft über die Firma tadellos ausgefallen.

    Wir wollten trotzdem bei Zahlung nach Baufortschritt kein Risiko eingehen, denn inwieweit die jeweils vereinbarten Stufen den Wert widerspiegeln können wir schlecht beurteilen. Hätten wir bereits die für das Fundament geforderte Rate bezahlt, würden wir jetzt möglicherweise auf den Kosten für Rückbau und Neubau sitzen bleiben. Gemäß VOB/B haben wir für die nicht vertragsgemäße Leistung nicht bezahlt.

    Den Begriff Fertigstellungsgarantie hat die Firma erfunden. Ihre Tochter soll finanziell zu 100 % unabhängig sein, hat aber die gleichen Gesellschafter.

    §17 VOB/B ist uns inzwischen bekannt, regelt aber die Prozente nicht.

    Unser Hauptvorwurf ist, dass sich die Firma, von der wir zunächst einen sehr guten Eindruck hatten, brutal über unsere Rechte und Wünsche hinwegsetzte, versucht hat mit uns umzugehen als ob wir keine andere Wahl hätten als zu gehorchen, gegen unsere Weisung zunächst Tatsachen schuf und schließlich auf beleidigend plumpe Weise versuchte uns für dumm zu verkaufen. Mit uns wird dies nicht funktionieren.

    Üble Nachrede wird man uns nicht anhängen können, da wir alle unsere Behauptungen durch Schriftstücke belegen können. Außerdem sind auch wir nicht an einer Schädigung des Rufs der sehr renommierten Firma interessiert, deren Namen wir ja mit der bereits gezahlten Rate mitbezahlt haben.

    Von öffentlichem Interesse ist speziell die Sicherheit vor vorsätzlichem Betrug vor Irreführung durch Ratgeberschriften und vor Sachverständigen welche ihrer Verantwortung nicht gerecht werden.

    Sicherlich werde ich mich bald im StGB gut auskennen.

    Es gehört sich so für einen
    Staatsanwalt
     
  5. Eric

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    Dann viel Spaß beim Strafrechts-Studium, ca 2 - 3 Semester an der UNI.

    Was machen Sie danach? Zivilrecht unter besonderer Berücksichtigung des Bauvertragsrechts im BGB ( Teil 1 ) und der VOB/B ( Teil 2 ) ? Soll der Bau solange ruhen?
     
  6. #6 Staatsanwalt, 02.01.2004
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    Soll der Bau solange ruhen?

    Selbstverständlich möchten wir so bald wie eigentlich vorgesehen einziehen. Wir lassen uns aber nicht entmutigen und möchten lieber lebenslänglich etwas bewegen als feige immer wieder zu erdulden wie man uns betrügt. Wir lassen uns nicht bluffen von Äußerungen wie:

    "Klagen sie nur, dann sprechen wir nicht mehr miteinander sonden nur noch über unsere Rechtsanwälte."
    "Ich habe allerbeste Rechtsanwälte."
    "Da bin ich aber gespannt was sie erreichen werden."
    "Ich stelle für Sie eine Kerze ins Fenster."

    Wir wissen schon was die Erstberatung beim Baurechtsanwalt kostet und wozu sich sogar vereidigte Sachverständige hergeben. Uns ist aber kein Fall bekannt in dem eine offensichtliche positive Vertragsverletzung in Verbindung mit mehreren nachweislichen arglistigen Täuschungsmanövern und dem dreisten Schaffen von Tatsachen gegen den erklärten Willen der Bauherren in letzter Instanz abgeschmettert worden wäre. Sind wir da etwa zu blauäugig?

    Die meisten Kunden knallharter Bau- und Immobilien-Geschäftsleute befinden sich in einer handlungsunfähigen Lage wo sie wie sie es nennen "dumm-freche" Briefe hinnehmen müssen, welche "auf ihre sachlichen Argumente gar nicht eingehen". Andere zahlen beim gleichen Unternehmen zähneknirschend für 20 oder mehr Nachträge.

    Sind große Baufirmen wirklich so stark wie sie sich gern darstellen? Infolge kaum überschaubarer Beziehungen zu von ihnen unterstützten sach- und rechtskundigen Personen und Gremien (Bsp. IHK) sind sie gegenüber dem Kunden sicherlich derart im Vorteil, dass sie bislang gewöhnt sind, leichtsinnig hart an der Grenze zur strafbaren Überrumpelung zu agieren.

    Gibt es übrigens gibt es schon Fälle wo beispielsweise eine Handwerkskammer einem vereidigten Sachverständigen die Bestellung entzogen hat weil er in einer "sachverständigen Stellungnahme" völlig versagt hat?

    Im betreffenden Fall repliziert der "Sachverständige" Bayr (Königswusterhausen, KWK Cottbus) zwar alle Schutzbehauptungen des Unternehmers, nennt aber dessen Betrugsmanöver und die örtlichen Gegebenheiten nicht. Vom betrügerisch erzielten Vorteil betrachtet er nur den kleineren Teil und quantifiziert diesen um den Faktor zehn niediger als nach der uns vorliegenden Preisliste. Er interpretiert §4(2.1) und §2(7.1) der VOB/B sowie DIN 18195 und 18196 unzutreffend und läßt nicht erkennen, dass er das deliktische Materials gesehen hat. Seine Vorstellung "vorrangige Korngröße 2mm, geringer Feinkornanteil" kontrastiert mit einer tatsächlichen um 0.1 mm sowie erheblichem Lehmanteil. Einem Maurermeister dürfte es nicht unterlaufen, dass er die dem Unternehmer noch zumindest hinsichtlich der Einheit richtig vorliegende Proctordichte Dpr [%] in g/cm^2 angibt.
    Nach dem Strafgesetzbuch ist Herr Bayr sicherlich nicht milder zu bewerten als derjenige der eine Lieferbescheinigung gefälscht hat.

    Muss es Jahre dauern bis es letztlich doch nur zum Vergleich kommt? Einen oder zwei ihrer zu etwa 95% freien Mitarbeiter oder Subunternehmer können sie bequem zum Sündenbock stempeln und schnell loswerden. Dieser Personenkreis riskiert bei Verwicklung in Betrug also seine Existenz. Da Firmen um ihren guten Ruf fürchten müssen, können sicherlich auch sie nicht daran interessiert sein, längere Zeit negative Schlagzeilen zu machen.

    Sachwalter der öffentlicher Interessen ist weniger der Zivilrichter als der

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  7. Bruno

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    Und was soll das Forum damit anfangen? Sie geben zu, keine Ahnung zu haben und haben trotzdem einen Vertrag geschlossen. Sie befinden sich als Kunde in einer selbstgewählten Lage, also bitte nicht klagen. Sie haben bewusst keine eigenen Fachleute eingeschaltet. Und die, die jetzt auftreten, reden Ihnen nicht nach dem Mund und sollen deshalb alle ihre Existenz verlieren. Aber egal, irgendwann werden Sie einen finden, der sagt "jaja, Sie haben recht". Wahrscheinlich nur weil er entnervt ist. Oder er verkauft Ihnen geschäftstüchtig Ihre eigene Meinung. Ich klinke mich aus. Wenn ich eine da hätte würde ich eine Kerze anzünden.
     
  8. #8 bauhexe, 02.01.2004
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    Ich verstehe den Thread, nicht.
    Sie habe wahrscheinlich die falschen Fachleute gewählt, oder gar keine .-(.
    Vielleicht finden Sie einen guten Anwalt.
    Und nun schimpfen Sie nicht auf Gott und die Welt!
    Wenn Sie noch einen faulen Richter erwischen, und die soll es auch geben!( Akt nicht gelesen und Vergleich vorschlagen ...), wird es auch nicht besser!
    Also ermannen Sie sich und suchen Sie jemanden, der vor Ort Ihre Interessen vertritt und die Sache in die Hand nimmt! Auf diese Kosten sollten Sie eben doch nicht vezichten. Einfach wirds sicherlich nicht, wer nicht unbeding jeden Auftrag braucht, wird auf diesen sicherlich gerne verzichten.
     
  9. #9 Staatsanwalt, 02.01.2004
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    Fünf Fragen

    Bei allem Verständnis für kritische Distanz bin ich von Bruno und der Bauhexe doch enttäuscht.

    1) Kommt es denn nie vor, dass Straftaten beim Bau und offenkundige Vergehen von Sachverständigen konsequent geahndet werden? Wohlgemerkt eindeutig vorsätzliche Straftaten und keine so oder so von Fachleuten orakelhaft abzuwägenden "Imponderabilien".

    In diesem Fall wäre doch zu befürchten dass den Baufirmen jegliches Gefühl dafür verloren geht wie man Kunden, die ehrlich bedient werden wollen und dafür etwas mehr bezahlen sowie auch die Subunternehmer zu behandeln hat. Gern würde ich gute Erfahrungen an andere Kunden weitergeben. Im Augenblick bin ich noch vom Selbstmord meiner Maurer-Sub-Familie geschockt.

    2) Hat der Kunde denn gar keine Möglichkeit sich Respekt zu verschaffen?
    Ich habe im Vertrauen auf Ratgeberschriften einen Vertrag mit einer betont seriösen Firma geschlossen und mich dabei darauf verlassen, dass diese sich keinen schlechten Ruf leisten kann. Für gute Arbeit will ich auch gut bezahlen. Gibt es denn wirklich Fälle letztinstanzlicher Disziplinierung von Bauherren die sich offenkundigen Betrug widersetzen durch käufliche Gutachter und Juristen?

    3) Soll ich etwa wegen jeder technischen Kleinigkeit einen oder gar mehrere Sachverständige und Rechtsanwälte einschalten oder darf ich Vertrauen haben?
    Muss es nicht für die Baufirma günstiger sein den Vertrag zuvorkommend einzuhalten als strafbare Handlungen zu begehen und sich mit seinen ehrlichen Kunden anzulegen?

    4) Ich brauche mich doch nicht über mangelndes Unrechtsbewußtsein zu beklagen wenn ich jemandem der sagt ich müsse doch merken wenn er "rumeiere" und seine Kunden vorsätzlich täuscht nicht notfalls mit aller Konsequenz entgegentrete. Wenn ich nicht veranlasse dass man Betrügern auf die Finger klopft, wer soll es dann tun?

    5) Hat eine Firma langfristig Überlebenschancen am Markt, wenn sie ihren Ruf verspielt?
     
  10. Bruno

    Bruno

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    Fünf Antworten

    Ich habe schon viel in Bauforen gelesen, aber solche Fragen noch nicht. Falls es sich nicht um rhetorische Fragen handelt:

    1. Straftaten werden in allen Lebensbereichen geahndet, also auch am Bau. Straftaten sind Verbrechen. Diese sind im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht. Sie müssen eine tolle Baustelle haben.

    "Vergehen" von Sachverständigen ist mir zu unpräzise. Legaldefinition: Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind. Auch diese werden natürlich geahndet.

    2. Der Kunde hat wie jeder andere Mensch auch die Möglichkeit, sich Respekt zu verschaffen. Respekt i.S.v. Achtung, Ehrerbietung, Ehrfurcht, Anerkennung verdient man sich.

    3. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. I.d.R. geht alles schief was schief gehen kann. Schaut man weg, passieren Fehler. Nicht umsonst wurden bauüberwachende Berufe geschaffen.

    4. Straftaten werden grundsätzlich von Amts wegen verfolgt (Offizialprinzip).

    5. Der Ruf spielt in Märkten, in denen identische Güter angeboten werden, keine Rolle. Umgekehrt bringt auch Werbung nichts. Es kommt in erster Linie nur auf den Preis an. Genau das trifft auf den Baubereich extrem zu: Beton ist Beton, Mauerwerk ist Mauerwerk.
     
  11. aw

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    tja, selber bauen beseitigt Illusionen...

    Verehrter "Staatsanwalt",

    sind Sie an Ihr eigenes Bauobjekt mit Ansätzen :

    (1) Ich habe einen Vertrag, auf den kann ich mich berufen .
    (2) Es gibt in Deutschland für alles eine Norm, die verbindlich ist.
    (3) Wir sind ein Rechtsstaat, ich werde vor Gericht mein Recht bekommen.
    (4) Kein Unternehmer ist so dumm, für 10 Euro Gewinn 100 Euro Schäden zu riskieren.
    (5) Jeder Unternehmer ist auf Empfehlungen angewiesen, der wird doch nicht bescheissen.

    herangegangen ?? Wenn ja : willkommen im Club !!!


    Die Realität ist leider etwas anders :

    (1) fast jeder spart bei der Ausführung, wo er nur kann !
    (2) Gerichte sprechen kein Recht, sondern ein Urteil !
    (3) Die Handwerker betrügen NIE : die können es nicht besser ! Dummheit ist in diesem Staat nicht strafbar ! Sie müssen Vorsatz BEWEISEN !! Nicht BEHAUPTEN !
    (4) Ein Staatsanwalt wird erst dann wach, wenn Sie Ihm Delikt und Täter so auf dem Silbertablett präsentieren, das er keine Probleme hat... ausserdem besteht eh kein öffenliches Interesse...
    (5) Ohne Gutachter und Beweissicherungsverfahren geht eh nichts : dauert je Gewerk ungefähr 12 Monate... und kostet so ab 6 K Teuro je Gewerk ...
    (6) die meisten Anwälte und Gutachter wollen Ihr Bestes : Ihr GELD !
    (7) Wenns für die Firma eng wird, kommt ne kleine Insolvenz her und die Firma wird auf Namen des Bruders/Sohnes/der Ehefrau wieder aufgemacht .


    Ich wünsche Ihnen für Ihr Bauprojekt alles Gute...

    Arnd Wahle

    P.S: : Mein eigenes Bauprojekt ist auch ohne eigenes Verschulden 4 Jahre über verbindlichem Einzugstermin....
     
  12. Bruno

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    Ich zitiere:

    entrechtet - juristisch - brutal - beleidigend - vorsätzlich - Betrug - Irreführung - StGB - gefälscht - Klagen - arglistig - dreist - abgeschmettert - knallhart - strafbar - Überrumpelung - deliktisch - Selbstmord - Straftaten - letztinstanzlich - käuflich - Betrüger

    Ganz schön heftig für einen Bau, bei dem erst die Bodenplatte erstellt wurde.

    Abschließend mein Tipp: Baumängel stellt man mit Werkvertragsrecht und Bauüberwachung ab, nicht mit Strafrecht und Rechtsanwalt.
     
  13. #13 Staatsanwalt, 05.01.2004
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    Keine Dummheit

    Unser erschossener Maurer-Sub hatte mich gefragt: Sind Ihre Äpfel wohlschmeckend? Meine schmunzelnde Antwort: Kein Problem solange Ihre Leute nicht die Zweige abbrechen.

    Wie kommt es aber zu Handlungen die nicht nur unverschämt sind sondern vorsätzliche Vertragsverletzungen darstellen, Handlungen die nicht nur organisiert begangen sondern auch in ebenso dilettantischer Bauleutemanier hartnäckig auf strafbare Weise vertuscht werden?

    Ich gehe davon aus dass die Täter wissen dass Betrug mit einer Freiheitsstrafe oder mit einer Geldstrafe bestraft wird. Es ist aber verlockend Geld hart am Rande des Betrugs zu verdienen.

    Fast immer geht es ja gut, und die Wettbewerber machen es schließlich ebenso. Selten trifft man auf Bauherren wie uns, die sich wehren können und wollen. Vielleicht hatte der Bauleiter eine Vorgabe, mindestens eine bestimmte Summe einzusparen. Unsere Nachbarn hatten mit der gleichen Firma gebaut, sich über eine ähnliche Abweichung vom Vertrag zwar gewundert aber sich letztlich beschwatzen bzw. vergewaltigen lassen. Wer möchte schon riskieren, dass ihm die Baufirma aus Verärgerung noch mehr Schaden zufügt?

    Der Staatsanwalt wird ja meist nur durch eine Anzeige aktiv, und diese muß innerhalb von drei Monaten erfolgen.

    Den hier mitlesenden gewerbsmäßigen Helfern der Bauherren (Gutachter, Rechtsanwälte) sei gesagt, dass ich ihre Arbeit grundsätzlich sehr schätze. Juristen wissen was das Wort "grundsätzlich" bedeutet.

    "Fast jeder spart bei der Ausführung wo er nur kann." Wo darf er denn? Das Aufsetzen und Ausdeuten des Vertrages erinnert mich an ein "Stille-Post-Spiel". Kleine Unternehmer haben schlechtere Betrugskarten gegenüber arbeitsteiliger Umdeutung bei welcher der Verkäufer das Glas als reichlich halb voll und der Bauleiter es als reichlich halb leer benennt und man jeden Sinn zwischen den Zeilen bewußt abtropfen lässt. Mir ist es unter Zeugen passiert, dass mich der Geschäftsführer bei der Durchsprache des Vertrages fachmännisch belehrte die von mir geforderte Ergänzung "lagenweise" der Aussage "Kiesschicht eingebaut (verdichtet)" sei nicht nötig da selbstverständlich.

    Was das Präsentieren auf dem Silbertablett betrifft, so haben unsere Täter sich und ihre Delikte von allein darauf gestellt. Damit will ich erstens sagen, sie wurden möglicherweise antiautoritär erzogen, haben kein Gespür für Gefühle ihrer Kunden und vertrauen so sehr blind auf die Langjährigkeit der Gerichtsprozesse, dass ihre Masche im Fall ernster Gegenwehr versagt. Zweitens nutzen wir die Gelegenheit neben der Spitze des Eisbergs auch weniger greifbare Manöver offenzulegen bis hin zu der den Bauherrn schlechter stellenden Bauzeitgarantie.

    Es mag schon stimmen, wenn es für eine Firma mit gutem Ruf eng wird, dann zehrt sie noch eine Weile von diesem, wirbt aber schon mit Worten wie Geld, clever, befristetes Sonderangebot und Chance Kunden im unteren Marktsegment. Wer mit einem Haus dieser Firma gewissermaßen ein Markenprodukt erwarb, der wird den Verfall der Marke sicherlich nicht gerne sehen.

    Bruno schlägt vor, Baumängel mit dem Werkvertragsrecht (er meint sicherlich mittels der VOB) abzustellen, nicht mit dem Strafrecht. Machen wir es da Betrügern nicht etwas zu bequem? Sie hätten dann ja kein Risiko, denn fast immer rechnet sich der Geprellte aus, dass sich Gegenwehr für ihn nicht lohnt. Eine Anzeige wird nur jemand wagen dem handfeste Beweise vorliegen, und anders als beim Zivilgericht fallen zunächst keine Kosten an. Bei der Formulierung der Anzeige erhält man sogar staatliche Unterstützung.

    Wer...
    ... sagt der Staatsanwalt
     
  14. #14 lakra-man, 05.01.2004
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    Dienstwohnung

    Schon das Mitlesen aktiviert die Magensäure.
    ..
    Gibt es eigentlich keine Dienstwohnungen für "Staatsanwälte"? Vielleicht auch vergittert, weil im EG liegend und ja überall nur Böses lauert. Könntest gleich noch die Hausmeistertätigkeit übernehmen, weil im öffentlichen Dienst ja so beschissen bezahlt wird und jetzt auch noch länger da sein (von Arbeiten wollte ich nicht sprechen).
    ..
    Mann oh Mann, hast du ne Wortwahl.
     
  15. #15 Staatsanwalt, 07.01.2004
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    Hefeweizen

    Mann Lakra,

    Du schriebst: ... Und zum Thema "Weizen": Ich hab alternativ, wohlweislich, gleich einen richtig temperierten Rotwein (wenn möglich trocken, Waldulmer oder Oberkircher oder Sasbachwalden, oder so..) erbeten.

    Toll. Mein Problem ist, dass ich als Staatsanwalt nicht mein eigener vereidigter Bier- und Weingutachter sein und alle Sorten nur deshalb verkosten möchte weil ich Dich um süffigen Tokayer Wein gebeten hatte, Du mir aber uneigennützig aus Überzeugung alternativ trockenes Bier hingestellt hast. Na klar, Du dürftest das ja nur wenn wir einen Vertrag hätten in dem mehrfach eindeutig steht dass Du das nicht darfst. Sonst würde es ja keinen Spass machen. Da werde ich doch ganz besoffen im Kopf. Hast ja wohl recht: Nach DIN ist Wein Schnaps und Schnaps ist Bier und alles ist zun Weinen, hicks. Jetzt wird mir auch ganz übel. Schnell einen Eimer für das Beweissicherungsverfahren damit der von allen außer Dir unabhängige Schiedsgutachter Bier oder wirklich Wein in meinem Mageninhalt nachweisen und seinen runden Stempel auf den Weindeckel setzen kann. Es kommt natürlich genau auf die Sorte und die sachverständige Temperatur an und überhaupt.
     
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