BayBo Art. 57 Abs. 4 Nutzungsänderung von Wohnraum in kurzfristige Vermietung
Diskutiere BayBo Art. 57 Abs. 4 Nutzungsänderung von Wohnraum in kurzfristige Vermietung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir würden gerne in unserem Haus ein Zimmer als kurzfristige Vermietung anbieten. Gem. Art. 57 Abs. 4 sind Nutzungsänderungen...
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