BayBO Gebäudeabschlußwand als Trennwand?

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  1. TomBau12

    TomBau12

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    Schönen Sonntag allerseits,

    Eine Frage an die Baurechtsexperten für Bayern, insbesondere zum Thema Brandschutzanforderungen:

    Mit dem relativ neuen letzten Satz des Art. 28 ("Satz 1 Nr. 1 [Brandwände sind erforderlich ... als Gebäudeabschlusswand] gilt nicht für Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2; in diesen Fällen findet Art. 27 [Trennwände] entsprechend Anwendung") sind ja einige Anforderungen an die Gebäudeabschlußwände weggefallen. So sagen z. B. die "Vollzugshinweise" des Bauministeriums: "so können z. B. brennbare Baustoffe über die Wand hinweggeführt werden, für – auch brennbare – Dachaufbauten sind keine Abstände erforderlich".

    Nun habe ich genau diesen Fall vorliegen, es soll der Dachüberstand an einer Giebelseite über die Gebäudeabschlußwand hinweggezogen werden, wofür nun nach meiner Lesart des Obigen die hölzerne Lattung weitergezogen sowie das normal entflammbare Dämmaterial (Holzfaser) durchgehend verlegt werden kann.

    Alle bei dieser Sache involvierten Praktiker zucken beim Hinweis auf die (immerhin schon 3 Jahre alte) Novelle der BayBO die Schultern, hätten davon noch nie gehört und möchten wie bis anhin ab der Giebelwand nur die Dachlattenverlängerung aus Blech und nichtbrennbaren Dämmstoff verwenden sowie den Ortgang vermörteln.

    Täusche ich mich, wenn ich der Meinung bin, daß das nicht mehr vorgeschrieben ist?

    Danke für Eure Sichtweise.
     
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