Bayern: Kellerraum ohne darauf errichtetem Gebäude

Diskutiere Bayern: Kellerraum ohne darauf errichtetem Gebäude im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, bei unserem Hanggrundstück gibt es neben unserem Haus eine ca. 3m Hohe Betonwand, die die Erde zurückhält. Darf ich hier in Bayern ohne...

  1. #1 AndreasK, 09.09.2015
    AndreasK

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    Hallo,

    bei unserem Hanggrundstück gibt es neben unserem Haus eine ca. 3m Hohe Betonwand, die die Erde zurückhält. Darf ich hier in Bayern ohne Genehmigung die Erde hinter der Wand wegschaufeln und einen vollkommen unterirdisch gelegenen Kellerraum anlegen (z. B. als Gartenhausersatz)?
    So weit ich weiß, ist das in Hessen laut Bauordnung bis zu 100m³ genehmigungsfrei erlaubt. In der Bayerischen Bauordnung habe ich hierzu nichts gefunden. Ist ja kein Gebäude. Von außen würde man bis auf eine Tür in der bereits vorhandenen Mauer nichts sehen.

    Danke im Voraus!
     
  2. #2 floba arb, 09.09.2015
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    Es ist definitiv ein Gebäude: BayBO Art. 2 Abs. 2 "Gebäude sind selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können."

    Wie auch in Hessen gibt es eine Grenze ab wann eine Genehmigung erforderlich ist. In Bayern sind das 75 m3 BRI (BayBO Art. 57 Abs. 1 Pkt. 1.a )
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 09.09.2015
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    Ausserdem auf die GRZ anzurechnen!
     
  4. #4 AndreasK, 10.09.2015
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    Vielen Dank. Ein Kellerraum geht dann also ohne Genehmigung in Bayern z. B. mit 5m x 5m x 3m (Innen- oder Außenmaß?).
    Die GRZ und die Baugrenzen müssen aber eingehalten werden, da er trotzdem als Gebäude zählt. Korrekt?
     
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