Beabsichtigte Nutzungsänderung grenzseitiger Scheune durch den 5. Nachbar in 30 Jahren...

Diskutiere Beabsichtigte Nutzungsänderung grenzseitiger Scheune durch den 5. Nachbar in 30 Jahren... im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich möchte hier etwas loswerden: Ich bin Besitzer eines Hauses das in einem Dorf in Rheinland-Pfalz steht. Das Haus habe ich von meinem...

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  1. #1 Eingeborener, 25.01.2019
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    Hallo,

    ich möchte hier etwas loswerden:

    Ich bin Besitzer eines Hauses das in einem Dorf in Rheinland-Pfalz steht. Das Haus habe ich von meinem Vater geerbt der es vorher von seinem Vater geerbt hatte. Neben meinem Haus steht ein etwas größerer Schuhkarton mit einer Wohnfläche von ca. 80m², knapp die Hälfte davon mit Dachschrägen. Dieses Haus wurde in den letzten 30 Jahren 5 mal verkauft und jeder Käufer ist anschließend ganz offensichtlich überrascht das 80m² nicht größer sind als 80m².

    Das Haus gegenüber steht mit der Grenzseite am Nachbargrundstück, beide Häuser stehen sich also gegenüber. Gebaut wurden beide Häuser um 1880, mein Haus steht auf einem etwas breiteren Grundstück von ca. 10 m, das Nachbargrundstück ist ca. 6m breit. Bebauungsplan besteht nicht, es gilt also Landesbauordnung Rheinland-Pfalz. Besitzer -5 hat vor 30 Jahren einen Anbau für ein Badezimmer genehmigt bekommen, mit 3m Abstandsfläche auf dem eigenen Grundstück, deswegen ist der anbau schmäler als das Haus. Der Anbau ist in eine Scheune eingebaut die ebenfalls um 1880 errichtet wurde. Diese Scheune steht direkt an beiden Grundstücksgrenzen.

    Besitzer -5, -4, -3, -2, -1 und der jetzige Besitzer 0 sind bzw. waren allesamt der Ansicht der Ausbau der Scheune zu Wohnzwecken wäre nichts anderes als eine Formalie. Die Scheune wurde in den letzten 30 Jahren von 5-7 verschiedenen Besitzern und Mietern ausgebaut, umgebaut, angebaut und abgerissen. Dabei wurden u.a. 2 Ecken der Scheune neu gemauert und Stahlträger eingezogen, während sich niemand um die Wand oder die Fundamente kümmerte. Die Scheune besteht aus 2 neu gemauerten Ecken von 1m Länge, dazwischen liegen auf beiden Seiten ca. 5m Originalmauer von 1880. Die Stahlträger reichen von Grundstücksgrenze zu Grundstücksgrenze und sind nicht miteinander verbunden oder versteift. Der mittlere Hauptbalken der Scheune der offensichtlich die Hauptlast trägt liegt auf Wänden von 1880, deren "Fundament" aus zerbrochenen Biberschwanzdachziegeln besteht. Die Hälfte der Steine sind durchfeuchtet, die Steine unterhalb der Erdoberfläche sind größtenteils zerbröselt.

    Der neue Besitzer hat sich in den Kopf gesetzt diese Scheune zu Wohnzwecken auszubauen. Selbstverständlich ohne Baugenehmigung oder sonst etwas, da er der Ansicht war er würde keine benötigen. Ich habe ihm empfohlen sich an das Bauamt zu wenden, nachdem er ein Gerüst an der Scheune aufbauen ließ und mir mal eben mitteilte, erwürde dann jetzt die Scheune ausbauen, er hätte sich auf dem Bauamt erkundigt und diese hätten ihm mitgeteilt er bräuchte keine Baugenehmigung. Darauf habe ich ihm mitgeteilt das er wohl ganz offensichtlich etwas falsch verstanden hat.

    Könnte mir jemand vielleicht näher erläutern wie jemand überhaupt auf derartige Ideen kommen kann? Wie können Leute die sich selbstständig die Schuhe zubinden können auf die Idee kommen eine Scheune ausbauen zu wollen ohne sich vorher wenigstens die Wände oder die Fundamente angesehen zu haben, ob nicht vielleicht ein Balken der die Hauptlast trägt mehr oder weniger frei in der Luft hängt - von den rechtlichen Umständen wie Abstandsflächen, Nutzungsänderung usw. einmal ganz abgesehen?

    Wie kann jemand ernsthaft annehmen das die Nachbarn bereit wären Abstandsflächen zu übernehmen und damit den Wert des eigenen Grundstücks ggf. zu halbieren? Aus welchem Grund sollte ich einer beidseitigen Grenzbebauung des Nachbarn zustimmen, weil er sonst seinen Schuhkarton nicht weiter ausbauen kann? Sollte derjenige der ein größeres Haus benötigt nicht einfach ein größeres Haus kaufen?

    Der einzige Weg den meine ehrenwerten neuen Nachbarn haben um zusätzlichen Wohnraum zu gewinnen ist das ich die Abstandsflächen auf meinem Grundstück übernehme und dies werde ich mit Sicherheit nicht tun. Falls sich also irgendwo irgendjemand mit der grenzdebilen Idee beschäftigen sollte einen Schuhkarton von Haus mit angrenzender Scheune zu kaufen und diese anschließend auszubauen und als Wohnraum zu nutzen dann sollte sich derjenige mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften auseinandersetzen und nicht annehmen er benötige als Baumeister des Schlosses Wolkenkuckucksheim keine Baugenehmigung, ansonsten kann er das komplette Gemurkse nach Fertigstellung abreißen und entsorgen lassen wenn sich herausstellt das sich Bob der Baumeister mit der Statik verrechnet hat.

    Das wollte ich einfach einmal loswerden.

    ....falls noch jemand ähnliche Erfahrungen und Anekdoten mit nachbarlichen Bauvorhaben zum Besten zu geben hat kann er das ja hier tun...
     
  2. #2 simon84, 25.01.2019
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    In welchem Bundesland ist das?

    Eine Nutzungsänderung kann je nach Gebäudeklasse verfahrensfrei sein.

    Verfahrensfrei heisst nicht rechtsfrei. Sämtliche üblichen Anforderungen, Standsicherheit, Brandschutz etc. müssen selbstverständlich trotzdem eingehalten sein
    und der Bauherr steht an Stelle von Architekt, Statiker usw. dann dafür ein.

    Eine Übernahme von Abstandsflächen durch den Nachbarn als nachträgliche Heilung wurde in manchen Gerichtsurteilen tatsächlich durchgesetzt, gegen eine angemessene Entschädigung. Es kommt hier aber immer auf den Einzelfall an, bei einem eher kleineren Grundstück ist das sicher eine andere Situation als bei einem sehr großen, auf dem an der notwendigen Stelle keinerlei Bauten stehen.

    Ich empfehle dir als erstes das Gespräch mit dem Bauamt zu suchen.
    Inbesondere Standsicherheit, Probleme an Fundamenten usw. kannst du ja direkt ansprechen.

    Prinzipiell ist aber die Sanierung mit Neu Aufmauern von Mauerecken und Stahlträgern zur Ertüchtigung eher als
    positiv anzusehen, unabhängig von der Nutzungsänderung.

    Soll heissen, wenn der Nachbar die Scheune als neue Scheune und nicht als Wohnraum renoviert, wäre es ja genauso zu dulden.
     
  3. #3 petra345, 25.01.2019
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    Grundsätzlich ist eine Nutzungsänderung genauso zu behandeln wie ein Neubau.
    In der HBO hat man aber davon jetzt Ausnahmen vorgesehen, weil sonst viel Gelände ungenutzt ist.

    Eine derartig alte Scheune zu Wohnzwecken umzubauen kenne ich nur vom Finanzamt, die damit die Erbschaftsteuer höher ansetzen wollen.
    Ein mir Bekannter hat mehr als 850.000 € im Umbau einer Scheune versenkt ohne daß damit Wohnqualität entstanden ist.

    Hätte er nicht gebaut, wären 400.000 € Steuern fällig gewesen. Dann kann man solchen Unfug machen.

    .
     
  4. #4 Eingeborener, 25.01.2019
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    Das Bundesland ist Rheinland-Pfalz, Bebauungsplan gibt es keinen. In diesem Gebiet gab es vor 15-20 Jahren einmal eine Einwohnerversammlung ob ein Bebauungsplan aufgestellt werden sollte um es zu ermöglichen das z.B. Scheunen zum Wohnraum umgebaut werden dürfen, was eindeutig abgelehnt wurde. Beidseitige Grenzbebauung gibt es in diesem Gebiet ebenfalls nicht.

    Das alles wurde bereits bei fünf anderen Vorbesitzern geklärt, inklusive sämtlichem Gedöns mit Nutzungsänderung, Baugenehmigung, Abstandsflächen usw. Die Steine die bereits vor 20, 30 Jahren zerbröselt waren haben sich seitdem auch nicht selbsttätig wieder zusammengesetzt. Wenn die Scheune ein Pferd wäre sollte man sie zum Abdecker bringen, wäre sie ein Auto auf den Schrottplatz. Die Sache hat was von "...kommt ein Mann mit einer tiefgefrorenen Hühnerhälfte zum Tierarzt..."
     
  5. #5 simon84, 26.01.2019
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    Wenn ein ehemaliger genehmigter Bauantrag oder Nutzungsänderungsantrag vorliegt und noch gültig ist, oder
    das Bauvorhaben bzw. die Nutzungsänderung verfahrensfrei ist, dann kannst du so gesehen erstmal nix machen.

    Kann dir nur raten zum Bauamt zu gehen, du hast als direkter Nachbar ja ein berechtigtes Interesse und gewisse Informationen müssen sie dir schon geben, z.B. welcher Vorgang genau hier genehmigt wurde.

    Und wenn das was auf der Baustelle passiert nicht dem entspricht, dann kannst du sie darauf hinweisen.

    Aber du hast Recht, eine Genehmigung ein Bad anzubauen, bedeutet nicht eine Scheune zu Wohnraum zu machen, also das sind vermutlich schon 2 separate Vorgänge....

    Ob der Nachbar nun eine Ruine neu aufbaut oder abreisst, das ist aber leider noch immer seine eigene Entscheidung, auch wenn es dich noch so nervt.
    Könnte ja auch gut sein, dass er das Gebäude nach einem Abriss überhaupt nicht mehr so neu bauen dürfte wie es jetzt steht. Daher saniert er eben lieber.
     
  6. #6 simon84, 26.01.2019
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    Was genau meinst du damit? Wurde in der Vergangenheit ein Antrag auf Nutzungsänderung der Scheune in Wohnraum abgelehnt ?
     
  7. #7 Eingeborener, 26.01.2019
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    Um genau zu sein wurde die Nutzungsänderung bzw. Baugenehmigung in den letzten 30 Jahren (mindestens) fünf mal abgelehnt.

    ...die neuen Besitzer denken sie könnten die Scheune ohne Genehmigung zum Wohnraum umbauen, deswegen habe ich sie zum Bauamt geschickt.
     
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  8. #8 simon84, 26.01.2019
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    Naja wenn die jetzige Nutzungsänderung auch abgelehnt wurde, das ist doch super.
    Vielleicht wurde sie im Gespräche nun aber auch genehmigt (Unwarscheinlich).

    Daher kann ich dir nur empfehlen selber proaktiv zum Bauamt zu gehen und das laufende BV anzuzeigen, bzw. nachzufragen.
    Wenn du wartest bis das Bauamt selbst aktiv wird ist es evtl. zu spät !

    Bauamt fragt dann schon beim Bauherrn nach bzw. kontrolliert.
    Und wenn der Nachbar nachweislich lügt und sagt er ertüchtigt nur die Scheune, baut aber in Wahrheit zum Wohnraum um,
    dann kann man ggf. auch einen Baustopp durchsetzen.

    Das Ertüchtigen von Außenwänden oder Balken (Auch wenn das Fundament schon verrottet ist) ist vielleicht nicht fachgerecht, aber
    ist leider noch kein Anzeichen eines Umbaus zum Wohnraum.

    Hast du denn Anzeichen für einen Umbau zum Wohnraum (Dämmung, Heizung, Fussbodenbeläge, Einrichtungsgegenstände etc.) ?
     
  9. #9 Fabian Weber, 26.01.2019
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    Einfach beim Bauamt fragen ob die Umnutzung dieser grenzständigen Scheune zu Wohnraum legal ist.
     
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  10. #10 Eingeborener, 26.01.2019
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    Der neue Besitzer hat mir gesagt er möchte ein Schlafzimmer in die Scheune bauen, als das Gerüst aufgestellt wurde. Er meinte das Bauamt hätte gesagt er bräuchte keine Baugenehmigung wenn er ein Zimmer in die Scheune bauen würde. Ich habe ihm gesagt er hat mit Sicherheit etwas falsch verstanden, irgendein Zimmer kann er nicht in die Scheune einbauen weil das eine Nutzungsänderung ist und er dafür eine Baugemehmigung braucht. Bisher steht das Gerüst ja einfach nur in der Gegend herum. Wenigstens hat man wohl eingesehen das es klüger wäre sich noch einmal intensiver zu erkundigen. Wenn er nur die Scheune renovieren würde dann dürfte er das natürlich; da er aber schon angekündigt hat das Nebengebäude als Wohnraum nutzen zu wollen übernimmt meine Rechtschutzversicherung die folgende Klärung sobald angefangen wird irgendetwas an der Scheune herumzubasteln.


    ...das Bauamt war vor 3-4 Jahren schon einmal hier weil ich meine Garage, die vorher ein Stall war, wieder als Stall nutzen wollte und dafür eine Nutzungsänderung brauchte. Dabei habe ich angefragt wie es denn aussehen würde wenn sich jemand in den Kopf setzen sollte die Scheune als Wohnraum ausbauen zu wollen. Antwort der beiden Mitarbeiter vom Bauamt:
    Das Ding ist totaler Schrott und noch nicht einmal annähernd erhaltenswerte Bausubstanz.
     
  11. #11 simon84, 26.01.2019
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    Naja ich würde wie gesagt hier auf gar nichts warten, sondern sofort das Bauamt kontaktieren, insbesondere wenn der Nachbar dir gegenüber bereits geäußert hat, dass er dort ein zusätzliches Zimmer als Wohnraum nutzen will.
     
  12. #12 Fabian Weber, 26.01.2019
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    Das hat doch nicht das Bauamt zu entscheiden, bitte vermisch keine Themen.

    Selbst wenn die Scheune tipptopp wäre, bleibt es bei einer Grenzbebauung die unzulässig ist.
     
  13. #13 Eingeborener, 26.01.2019
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    ...abgesehen davon ist die Grenzbebauung auch noch unzulässig, wegen fehlender Abstandsflächen.

    So herum ist es natürlich richtig.
     
  14. #14 simon84, 26.01.2019
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    Es ist immer besser so schnell wie möglich, also vor oder bei Baubeginn einzuschreiten.

    Wenn du wartest und es später vor Gericht geht, kennt niemand den Ausgang.

    Es gibt durchaus Urteile, die in Richtung Abriss/Rückbau unzumutbar und Übernahme von Abstandsflächen auf Nachbargrundstück gehen.

    Zwar nicht in Fällen, wie du sie schilderst, aber dein Nachbar wird sicherlich auch eine komplett andere Ansichtsweise haben.

    Lass es nicht so weit kommen.
    Statt hier zu posten, geht zum Bauamt mit ein paar Fotos oder eine Skizze.
     
  15. #15 Eingeborener, 31.01.2019
    Zuletzt bearbeitet: 01.02.2019
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