Bebauung nach §34 - Großes Haus mit steilem Dach gefordert

Diskutiere Bebauung nach §34 - Großes Haus mit steilem Dach gefordert im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe ein Grundstück inkl. einem alten Haus erworben (Hausnummer 14) und möchte darauf ein neues Haus bauen, in dem Gebiet gilt...

  1. mpears

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    Hallo,

    ich habe ein Grundstück inkl. einem alten Haus erworben (Hausnummer 14) und möchte darauf ein neues Haus bauen, in dem Gebiet gilt Bebauung nach §34.
    Nach mündlicher Auskunft wurde mir vom Bauamt mitgeteilt, dass ich entweder direkt wieder eine Grenzbebauung vornehmen muss oder 2,5 Meter Abstand zu Grenze einhalten muss. Die 2,5 Meter würden für uns passen. Eine Grenzbebauung kommt für uns nicht in Frage. Das Haus soll sich in die Umgebung einfügen.
    Nun wurden uns von verschiedenen Architekten und GUs mitgeteilt, dass das Haus relativ teuer wird, wenn das Dach solch eine Höhe wie das nebenstehende Gebäude haben muss. Das Bauamt möchte, laut eigener Aussagen, dass das Gebäude die Gleiche Trauf und Firsthöhe hat, wie das Gebäude an das unseres wieder angebaut werden soll. Grundsätzlich benötigen wir aber kein solch ein riesiges Dach, weil sehr teuer und es für uns auch nicht nutzbar wäre bzw. wir den Platz nicht benötigen.

    Wie würdet ihr vorgehen? Mit den Plänen die eine höheren Trauf (Kniestock + Gauben) und eine niedrigere Firsthöhe (flachere Dachneigung 40 Grad) haben zum Bauamt gehen und versuchen mit ihnen zu reden (am besten mit dem Planverfasser zusammen) und sich zu einigen. Seht ihr da eine Chance?
    Uns ist bewusst, dass sich das neue Haus einfügen sollte, jedoch in einem Rahmen in dem es finanziell auch Sinn macht bzw. einigermaßen vertretbar ist. Wenn das Geld egal wäre, hätten wir kein Problem mit dem steilen Dach.

    Danke schon mal für Eure Meinungen!

    Bildschirmfoto 2024-07-02 um 16.48.27.png
     

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  2. #2 simon84, 02.07.2024
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    Ein steiles kalt Dach ist konstruktiv eher einfach und normal kein großer kostentreiber …. Was habt ihr denn als Differenz da ausgerechnet? Und gegenüber welcher Lösung die euch besser gefallen würde ?
    Mit PV vollklatschen ist doch ideal
     
    Ab in die Ruine, Dimeto, K a t j a und einer weiteren Person gefällt das.
  3. #3 Kriminelle, 03.07.2024
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    Super, das Du meinem Vorschlag nachgegangen bist. Mein Beitrag wurde dort gelöscht.
    @Dimeto war ja mein Tipp.
     
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  4. Dimeto

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    Gibt es schon Pläne? Dann solltest Du die dem Forum zur Kenntnis geben. Ich habe den Eindruck, dass es "drüben" bereits zu Missverständnissen gekommen ist.
    Und das bezieht sich sowohl auf die westliche (zu Hausnummer 12) als auch auf die östliche (zu Hausnummer 16) Grenze?
    Und das bezieht sich sowohl auf die westliche (zu Hausnummer 12) als auch auf die östliche (zu Hausnummer 16) Grenze? Dann kann der Neubau ja nur 6m breit werden.
    dann erkenne ich den Unterschied zu
    nicht, weder finanziell noch vom Platzbedarf.
    Ja, angesichts des versetzten Pultdaches beim Nachbarn schräg gegenüber schon, aber vorbehaltlich Deiner genauen Pläne erscheint mir Dein Vorhaben wenig sinnvoll. Es ist städtebaulich höchst fragwürdig und die Kostenproblematik kann ich nicht nachvollziehen.
     
  5. #5 mpears, 03.07.2024
    Zuletzt bearbeitet: 03.07.2024
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    Ja die gibt es bzw. Ansichten. Die aber urheberrechtlich geschützt sind. Zumindest steht da:
    Alle Rechte vorbehalten. Sämtliche Pläne unter Urheberschutz, jegliche Nachahmung ist bei Strafe untersagt und führt zu Ersatzansprüchen.

    korrekt

    Nein, das bezieht sich nur auf die Grenze zu Hausnummer 12. Zu Hausnummer 16 soll wieder direkt auf die Grenze gebaut werden. Die Pläne sind momentan bei 7 bis 7.40 Meter Breite. Je nach Planung.

    Grundsätzlich müsste wir immer mit Gauben arbeiten, egal ob mit Kniestock (1m) und 40 Grad DN oder ohne Kniestock mit 57 Grad DN.

    Ok, das kann ich nachvollziehen. Ich denke wir lassen uns mal genau ausrechnen, wie hoch der Kostenunterschied wäre, wenn das Dach eine DN von 40 Grad hätte, plus Gauben + 1m Kniestock hätte oder wenn das Dach eine DN von 57 Grad hätte plus Gauben ohne Kniestock.
    Momentan hat sich das immer nach Mehrkosten von größer 50.000 Euro angehört. Das kann ich mir auch nur sehr schwer vorstellen.


    Ich kann leider nur das wiedergeben, was wir in jedem Termin als erstes zu hören bekamen. Wir können uns das auch nicht richtig vorstellen. Mehrkosten von 10.000-15.000 Euro kann ich mir vorstellen, alles andere kann ich mir nicht vorstellen. Und in dem Rahmen wäre es für uns auch kein Thema.

    Da bin ich bei dir.
     
  6. #6 nordanney, 03.07.2024
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    Dann habt Ihr einfach eine 0 zuviel gehört ;-)
     
  7. #7 Holzhaus61, 03.07.2024
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    oder evtl. vom falschen GU angenommen :biggthumpup:
     
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    Das hat uns nicht nur ein GU gesagt ;-)
     
  9. #9 Ettlingen, 03.07.2024
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    Denke auch, dass hier ein Missverständnis hinsichtlich der Kosten besteht. Kann die Idee mit dem flacheren Dach in Kombination mit dem hohen Kniestock sehr gut nachvollziehen. Die Räume wären damit deutlich besser nutzbar. Was mich persönlich davon abhalten würde, wäre der architektonisch-/städtebauliche Aspekt. Euer Haus würde nicht mehr zum Nachbarhaus und zur umliegenden Bebauung passen. Jetzt höre ich schon das Argument aus dem Forum:"...baut euch ein kuscheliges Nest nach euren Vorstellungen...". Allerdings sollte das Haus ja nicht nur räumlich zu euch passen, sondern auch architektonisch. Daher würde ich den traditionellen Baustil der umgebenden Gebäude aufgreifen und neu interpretieren. Sozusagen ein "Retrohaus". Und mit entsprechend üppigen Gauben lässt sich der fehlende Kniestock kompensieren. Eines deiner Bilder zeigt beispielhaft, wie das aussehen könnte. Meine dieses Bild:
    upload_2024-7-3_10-54-58.png
     
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  10. #10 Kriminelle, 03.07.2024
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    Das hat sich im anderen Forum anders gelesen.
    Nach mündlicher Auskunft wurde mir vom Bauamt mitgeteilt, dass ich entweder direkt wieder eine Grenzbebauung vornehmen muss oder 2,5 Meter Abstand zu Grenze einhalten muss. Die 2,5 Meter würden für uns passen. Eine Grenzbebauung kommt für uns nicht in Frage.

    Dann ist aber auch verständlich, dass Ihr die Dachneigung übernehmen müsst, wie sie Nr. 16 hat.
    Was wäre denn, wenn man es so machen würde?
     

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    Ja da stimme ich dir zu. Das war etwas missverständlich formuliert. Gemeint war damit, eine Grenzbebauung auf die Grenze in Richtung Hausnummer 12 kommt für uns nicht in Frage. Dort würden wir den Abstand von 2,5 Metern einhalten. In Richtung Hausnummer 16, soll wieder wie bisher auf die Grenze gebaut werden.

    Ja vermutlich ist das so. Wobei ich im gleichen Ort auch solche Bebauungen gesehen habe die Spielraum zulassen würden. Immer davon ausgehend, dass wir immer noch die 0 zu viel gehört haben:
    IMG_4147.JPG

    Fände ich tatsächlich eine gute Alternative, allerdings wird das gefühlt vom nutzbaren Raum und von der Dachkonstruktion eher teurer als das Dach mit einer Neigung von 57 Grad und Gauben auszuführen, oder?
     
  12. #12 Tikonteroga, 03.07.2024
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    Soweit ich weiß ist eine steilere Dachneigung günstiger für die langfristige Dichtheit bzw. Lebensdauer des Dachs. Es sollte vielleicht nicht nur um die Nutzung des dahinterliegenden Raums bzw. der Fläche gehen...
     
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    Weshalb stellst Du den Lageplan aus Bebauung nach §34 - Großes Haus mit steilem Dach gefordert - der übrigens einen bemerkenswert schlechten Wiedererkennungswert zu dem in Grundstücksaufteilung innerhalb der Familie und Bebauung hat - nicht mit zu den obigen Bildern auch hier ein ?

    eine charmante Idee, aber diese Wiederkehr-Firstrichtung sehe ich hier nur im Bild 16.49.14 (Auch Beitrag #9) in einem untergeordneten Dachteil verwirklicht und ansonsten offenbar in der ganzen Umgebung nur eine straßenparallele Hauptdach-Firstrichtung. Daher scheint mir die Idee zwar umsetzbar, jedoch nicht mit gleich hohem Neben- wie Hauptfirst.

    Aus meiner Sicht ganz klar nein. Ich sehe hier mit dem Pultdachneubau (Bilder 16.50.16 und 16.49.35) das Maximum der zustimmungsfähigen Abweichungen verwirklicht. Die Ansicht / Befürchtung ...
    ... vollziehe ich nicht nach. Das Nachbarhaus der Schwiegereltern aus 1990 sollte die Befürchtung doch nachprüfbar machen. Im übrigen - "verschiedene GU´ und Architekten" würde ich vergessen. Praktiziert der Architekt des Nachbarhauses noch, wäre der meine erste Wahl, andernfalls derjenige des Doppelhauses mit der Wiederkehr oder des Pultdachhauses. GU würde ich hier niemals initiativ oder gar "anstatt Ausschreibung" ansprechen, sondern erst im Zuge des Baues mit dem Architekten (bevorzugt LP 1 bis 8). Eine de facto DHH ist kein geeignetes Objekt für Experimente, das gemeinsame Profil an der Kommunseite empfehle ich (mit der Abweichung von Yvonnes Vorschlag) als Richtschnur, und das Abrücken vom Zwilling halte ich für eine Schnapsidee !
     
  14. #14 Kriminelle, 03.07.2024
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    Och, in der Straße gibt es schon noch mehrere Häuser, die den Giebel zur Straße haben.
     
  15. #15 simon84, 03.07.2024
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    Ich kann 50.000 EUR Mehrkosten aufs Erste nicht nachvollziehen.
    Da müsste man den Zimmerer/Dachdecker am besten selber fragen bzw. soll er das genauer erklären, wie der große Unterschied zustande kommt.
     
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    Das ist vernünftig, und hatte ich vorhin übersehen, ebenso wie ...
    ... korrekt, Hausnummer 8 zum Beispiel.
    Dann besorge doch mal aus der schwiegerelterlichen Bauakte das Hausprofil an deren Kommun"giebel"seite. Ich vermute die Krux / den Denkfehler darin, statt der Dachlinie in ihrer Gesamtheit von den beiden Punkten Traufe und First auszugehen - ein zwangsweise hinkender Vergleich, wenn wie hier die Nachbarhälften-Dachlinie einen Aufschiebling beinhaltet. Wo Du hier überhaupt eine Möglichkeit siehst, mit einem Kniestock zu operieren, ist mir schleierhaft.
    Ich bekräftige meinen Vorschlag, die Dachkonstruktion von derjenigen der Nachbarhälfte zu entlehnen.
     
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  17. #17 Kriminelle, 03.07.2024
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    unter anderem auch Nr. 8, korrekt! Aber auch weitere.
     
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    Bitteschön und danke für den Hinweis des Wiedererkennungswerts:
    Unbenannt.JPG

    Nein leider nicht.

    Ok würde ich auch gerne so machen, doch leider lagen die Kostenschätzungen des Architekten bei circa 100.000 - 150.000 € mehr als bei den GUs, wenn diese die Umsetzung mit dem steilen Dach (gleich wie bei Hausnummer 16) + Gauben machen würden.
    Wenn ich beim Architekten die LP 1-8 beauftrage, sind das ca. 60.000 Euro an Mehrkosten, wenn nachher der GU "nur" baut.

    Das müsste ich klären.

    Seitlich_HausNr-16.jpg
     
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  19. #19 Ettlingen, 04.07.2024
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    Das übliche Problem: GU bauen günstig, Architekten bauen teuer.
    Die Kostenschätzung eines Architekten ist - wie der Name schon vermuten lässt - eine Schätzung. Architekten lassen sich ungern vom Bauherrn vorhalten, dass sie mit ihrer Schätzung viel zu niedrig lagen. Insofern würde ich Kostenschätzungen eines Architekten keine zu große Bedeutung beimessen. Die Mehrkosten beim bauen mit Architekt können ja eigentlich nur durch das Honorar des Architekten entstehen. Die Baufirmen sind am Ende ja die gleichen wie bei einem GU. Es gibt sicherlich auch gute GU. Die Frage ist nur, ob ein GU in der Lage ist ein passendes Haus für diese Situation zu entwerfen. Es geht ja nicht um ein Haus auf der grünen Wiese, sondern darum ein Haus zu entwerfen, dass sich in den vorhandenen Gebäudebestand einfügt und zum Nachbargebäude passt. Ein GU wird da vermutlich den einfachsten Weg gehen und die Architektur der Nachbargebäude bzw. des Nachbarhauses "abkupfern". Das wirkt m.E. banal. Es soll ja am Ende so sein, dass dein Haus sich in die Umgebungsbebauung einfügt und dabei dennoch einen eigenständigen architektonischen Anspruch hat. Das ist eine herausfordernde Aufgabe, die ich nicht in die Hände eines GU legen würde.
     
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    Da hast du Recht. Es ist tatsächlich so, dass das von dir Beschriebene alle GUs so gemacht haben, weil, wie du schon geschrieben hast, das der einfachste Weg ist.
    Ich habe mir nun nochmal die Rechnung der Architektin angeschaut. Tatsächlich hat sie mit einer BGF von 260 qm2 gerechnet und kommt somit mit den 300er, 400er, 700er Kosten auf circa 635.000 Euro. Dort war aber noch die Unterfangung des Fundaments mit drin, wenn wir das Niveau des Neubaus unter das der Hausnummer 16 hätten machen wollen. wenn ich das rausrechne komme ich auf circa 610.000 Euro.
    Nun habe ich die BGF auf 220 qm2 reduziert, da für uns die Größe völlig ausreichend wäre (mit den Werten haben auch die GUs gerechnet) . 10,5 Meter auf 7 Meter.
    Dann komme ich auf Kosten (300, 400, 700) von 520.000 Euro. Als Vergleich, die GUs liegen bei 543.000, 545.000, 525.000 Euro.
    Bei den Kosten muss ich aber auf jeden Fall nochmal 10-15 Prozent Baunebenkosten einplanen, auch beim Architekten, richtig?
    Ich denke ich werde das Thema Architekt nochmal angehen.
     
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