Bebauungsplan richtig lesen. Stelleplätze

Diskutiere Bebauungsplan richtig lesen. Stelleplätze im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich bin neu hier und kann Hilfe gebrauchen den Bebauungsplan richtig zu lesen. Ich würde gerne wissen, welche Stellplätze,...

  1. Nadia8

    Nadia8

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    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und kann Hilfe gebrauchen den Bebauungsplan richtig zu lesen.

    Ich würde gerne wissen, welche Stellplätze, Garagen, Carports, Gartenhäuser wir in dem schraffierten Bereich bauen dürfen.

    Unter der Planzeichnungserläuterung haben wir "Nicht überbaubare Grundstücksflächen" (schraffiert) und "nicht überbaubare Grundstücksflächen - Vorgärten -" (gepunktet) aufgeführt.

    Ich bin mir nicht sicher, was genau im schraffierten Bereich gebaut werden darf. Das in der Planzeichenerläuterung unter 4 aufgeführte Geh-, Fahr-, und Leitungsrecht ist z.B. auf dem Plan ebenfalls schraffiert. Das ist aber ein gemeinsamer Weg, der allen vier Anwohner zu gleichen Teilen gehört, wo jeder durchfahren darf. Es ist klar, dass in dem Bereich kein Stellplatz oder Garage gebaut werden darf. Wie darf ich dann die anderen schraffierten Flächen verstehen?

    Die Architektin sagt, dass im schraffierten Bereich nur Stelleplätze mit einer Gesamtbreite vom 6 m gebaut werden dürfen. Das wäre für mich jedoch § 2 Abs. 2 und der gepunktete Bereich. Im schraffierten Bereich gibt es meinem Verständnis nach diese Einschränkung gem. § 2 Abs. 1 nicht.

    Ich danke euch für eure Antworten.

    Liebe Grüße

    Nadia
     

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  2. Dimeto

    Dimeto

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    Das ist falsch.
    Das ist richtig.
    Ja, es sei denn, der schraffierte Bereich ist zusätzlich noch gepunktet oder mit GFL zu belasten.
     
    Nadia8 und 11ant gefällt das.
  3. Nadia8

    Nadia8

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    Vielen Dank für die schnelle Antwort. So habe ich es auch verstanden.
     
  4. Nadia8

    Nadia8

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    Wir haben mit jemandem von Bauamt gesprochen. Dort wurde uns gesagt, dass es auch so gesehen wird, dass mehr als 6 m Breite zulässig sei. Sie sei aber nicht die Sachbearbeiterin.
    Dann haben wir mit der SB gesprochen und sie sagt, es wären im schraffierten Bereich nur 6 m Gesamtbreite zulässig und der Bauantrag würde auch nur so genehmigt werden.
    Ich finde das alles verwirrend.
    Kann das sein? Gibt es Ausnahmen? Dass im GFL Bereich keine Stellplätze errichtet werden dürfen, ist uns klar.
     
  5. Dimeto

    Dimeto

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    Ich auch.
    Ja, das kann sein, da ja auch der gepunktete Bereich schraffiert ist.

    Da sowohl die Gesprächsinhalte als auch Deine Planung hier unbekannt sind, ist die Gefahr von Missverständnissen allerdings sehr hoch.
     
  6. #6 simon84, 12.05.2025
    simon84

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    Das ist die für euch relevante Instanz !
    Und wozu jetzt noch ein Internet Forum befragen ?
    Rechtsweg bei Ablehnung Bauantrag steht dir offen

    Ich finde den ganzen Beitrag/Faden für mich verwirrend


    Na es ist doch offensichtlich so !

    vielleicht. Frag den SB oder schalte ggf. die nächsthöhere Instanz ein
     
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