Bebauungsplan unklar / Lärmschutzwand und LEF auf privater Fläche

Diskutiere Bebauungsplan unklar / Lärmschutzwand und LEF auf privater Fläche im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Forum, ich würde gerne folgenden Fall einmal vorstellen und um eure Meinung bitten. Es geht um das Grundstück oben links. Der...

  1. andi00

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    Hallo Forum,

    ich würde gerne folgenden Fall einmal vorstellen und um eure Meinung bitten.

    Es geht um das Grundstück oben links.

    Der Bebauungsplan aus dem Jahre 98 sah eine LEF-Fläche (Streuobstwiese) vor plus eine Lärmschutzwand (schwarze Dreiecke, 2,5m hoch).

    Die Flächen der Streuobstwiese als auch der Verkehrsfläche (grün gepunktet mit "V" Markierung) sind im privaten Besitz (rote Markierung)

    Besteht für diese Grundstücke die Pflicht die Streuobstwiese umzusetzen?
    Besteht die Pflicht den Lärmschutzwall umzusetzen?
    Verjährt diese Pflicht?

    Viele Grüße und vor allem vielen Dank

    4.JPG 5.JPG 1.JPG 2.JPG 6.JPG 7.JPG
     
  2. Dimeto

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    Ja.
    Ja.
    Nein. Die Pflicht kann nur durch Aufhebung oder Änderung des BPlans beseitigt werden oder es wird eine Befreiung von dieser Festsetzung gewährt.
     
  3. #3 Fabian Weber, 02.05.2022
    Fabian Weber

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    und was, wenn das alles mal ein Acker war und das noch dem alten Bauern gehört? Kann die Gemeinde dann den Bauern dazu zwingen, das alles baulich so umzusetzen?
     
  4. Dimeto

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    Diese Frage ist sehr hypothetisch, da alle Grundstücke bebaut sind und somit die Umlegung (§§ 45 ff BauGB) anscheinend erfolgreich abgeschlossen werden konnte.
    Das kommt darauf an, wie umsichtig die Umlegungsstelle ihre Beschlüsse formuliert hat. Letzten Endes steht der Gemeinde das Mittel der Enteignung (§§ 85 ff BauGB) zur Verfügung.

    Wenn der alte Bauer kein Interesse an der Vergoldung seines Ackers gehabt hätte, hätte er schon alles daran setzen müssen, den BPlan zu verhindern. Und das Umlegungsverfahren bietet auch noch jede Menge Möglichkeiten Rechtsmittel einzulegen.
     
    hanghaus2000, Jo Bauherr, Fabian Weber und einer weiteren Person gefällt das.
  5. andi00

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    Naja, im Moment tue ich mir da noch schwer mit der Aussage aber ich bin halt auch schwer unbedarft.

    Alle Häuser der Gegend wurden vor ca. 20 Jahren entsprechend dem Bebauungsplan gebaut allerdings ohne Realisierung der LEF-Fläche und ohne Realisierung des Lärmschutzwalles.

    Das oberste Haus lag brach und wurde vor 5 Jahren nachgezogen.

    Der ursprüngliche Lärmschutzwall geht durch die Grundstücke der obersten drei Häuser durch. Die LEF-Fläche befindet sich in Privatbesitz der jeweiligen Häuser.

    Das hiese ja, dass in den letzten 24 Jahren bei den involvierten Parteien niemand nach dem Lärmschutzwall / Lärmschutzwand gefragt hätte.

    22123.jpg
     
  6. #6 simon84, 03.05.2022
    simon84

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    Und du willst jetzt ein Haus dort kaufen? Oder verkaufen ? Oder worauf läuft es hinaus ?
     
  7. Dimeto

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    Wie können wir denn für Erleichterung sorgen?

    Nicht dass jetzt die nächste grüne Ministerin aus RP ihren Hut nehmen muss, schließlich trug Frau Eder in dieser Zeit kommunale Verantwortung bei Euch. Hoffentlich hat sie in dieser Zeit nicht zu viel Urlaub gemacht.
     
    Fabian Weber und simon84 gefällt das.
  8. #8 Gast 85175, 03.05.2022
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Wo liest Du, dass die „x“ ein „Lärmschutzwall“ sind?

    Ich lese da, dass es auf zwei Grundstücken besondere Vorschriften zum baulichen Schallschutz gibt. Aber von einem „Wall“ auf den Grundstücken lese ich da nix…

    Bist sicher, dass Du diesen dammartigen Wall irgendwo in der Landschaft nicht übersehen hast? Nördlich Richtung Straße da wo das „V“ ist vllt?
     
  9. Dimeto

    Dimeto

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    Nicht die x, die Dreiecke.
     
  10. andi00

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    Ich bin in Sorge, dass nach der langen Zeit jemand kommen kann und von den Anliegern verlangt diesen Lärmschutz umzusetzen bzw. würde gerne wissen ob so etwas noch üblich ist, möglich sein könnte.
     
  11. #11 simon84, 04.05.2022
    simon84

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    Möglich ist alles, unwarscheinlich ist es genauso.

    Wenn du das Haus verkaufen willst, dann würde ich dir raten keinerlei schriftlichen Zugeständnisse zu machen die du nicht machen kannst, das Thema zwar nicht zu verschweigen aber auch nicht stark zu thematisieren. Die Unterlagen würde ich alle klar vorlegen und mich mit dem Anwalt/Notar abstimmen, dass der Kaufvertrag safe ist.

    Wenn du das Haus kaufen willst, dann sehe ich keine Hindernisse wegen diesem Thema. Du kannst aber vom Verkäufer keine Zusicherung erwarten.
     
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Bebauungsplan unklar / Lärmschutzwand und LEF auf privater Fläche

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