Bebauungsplan verstehen ändern befreien?

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  1. #1 Der Unwissende1, 17.03.2017
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    Hallo liebe Mitglieder

    Ich habe folgende Frage an euch: und zwar geht es um meinen Bebauungsplan. Vor gut 3 Jahren habe ich ein Haus mit Grundstück erstanden. Dieses Grundstück musste noch geteilt bzw. Neu vermessen werden was auch passiert ist! Jetzt wollte ich an einer Teilstelle einen Zaun ziehen (einfrieden) und habe lieber beim Bauamt nachgefragt (wie wo was). Die sehr nette Dame meinte kein Problem sie müsste aber erst in den b Plan schauen! Also Zaun ziehen ist kein Problem aber jetzt hab ich erstmal gesehen das an 3 Grenzen des Grundstücks eine Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzung und Erhaltung.....habe und diese an 2 Grenzen 3 Meter tief und an einer 4 Meter tief ist! Was ich echt übertrieben finde bei nicht mal 1000qm grundstücksfläche zumal auch der b Plan mit der verkauften Fläche des Grundstücks nicht überein stimmt ( Grundstück ist kleiner) kann man sich von der Umgrenzung befreien lassen bzw. Diese nur auf 1 Meter ändern lassen? Da ich ja wegen der kleineren verkauften Fläche so gut wie nichts bauen kann zumal auch die Einfahrt deswegen nicht Pflastern darf! Ich sehe da wirklich schwer durch und wollte mich erstmal bei euch schlau machen bevor ich weitere Maßnahmen ergreifen die vielleicht sinnlos wären! Vielen Dank schonmal für eure Hilfe
     
  2. #2 Andybaut, 17.03.2017
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    Ohne Plan nicht zu beantworten.
    Befreien kann man so etwas in der Theorie sicher schon, es ist aber die Frage weshalb eine solche Auflage im Bebauungsplan enthalten ist.
    Je nachdem ob andere auch schon eine Befreiuung erhalten haben entscheiden das die Ämter auch in deinem Fall.
     
  3. #3 Der Unwissende1, 17.03.2017
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    Also das Grundstück war alles mal eins und das hintere wurde zu Freizeit- und Erholungzwecken genutzt! Der b Plan war für 1400 qm gedacht und bekommen habe ich unter 1000. denke mal nicht das andere sowas erhalten haben da ich der einzigste in der Straße bin der einen b Plan hat. Haus und Grundstück stehen in 2 Reihe!
     
  4. #4 Fred Astair, 17.03.2017
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    Du hast also einen eigenen Bebauungsplan. Wow. Bist Du sicher? Für Deine Nachbarn gilt der nicht?
    Kannst Du den mal anonymisiert hier einstellen, dass wir uns das besser vorstellen können?
     
  5. #5 Leser112, 17.03.2017
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    Ein eigener B-Plan- außerordentlich ungewöhnlich.
    Warum? Grundstücksteilungen werden nicht so einfach genehmigt, hier muss schon ein erklärungsbedürftiger Grund vorliegen.
    Meist der Zweck zur Bebaubarkeit des abgeteilten Teilgrundstücks.
    Die Nutzbarkeit des vorhandenen, verbleibenden Teilgrundstücks schränkt sich hierdurch natürlich ein, was der Grundstücksteiler eigentlich wissen sollte ;-)
     
  6. #6 Der Unwissende1, 17.03.2017
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    Ja kann es gerne demnächst einstellen doch leider bin ich unterwegs! Ja also wie gesagt war es mal ein großes Grundstück das in ein mischgebiet umgeändert werden musste damit der Besitzer des GS darauf bauen kann! Dieser hat aber nach geraumer Zeit das Haus + GS verkauft (an mich).
     
  7. #7 Der Unwissende1, 17.03.2017
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  8. #8 Der Unwissende1, 17.03.2017
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    So hab noch was auf dem Handy gehabt! Das ist der Bebauungsplan bevor das Haus gebaut wurde und hat sich seit dem nicht verändert! Der Weg nach vorn gehört mir nicht aber hab da halt nen geh fahr und leitungsrecht! Die westliche Seite des Grundstücks fehlen mir 4 Meter breite auf der gesamten Länge!
     
  9. #9 Andybaut, 17.03.2017
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    nun fehlt noch der Text dazu....

    Sieht so aus als ob das ein Baufeld auf dem Grundstück wäre in das zu bauen ist !?
    Die Bepflanzungen dürfen alles sein, also auch Rasen ???
    Oder müssen diese eine bestimmte Höhe haben?

    Für gewöhnlich zeichnet niemand aus Lust und Laune irgendwelche Bäume irgendwohin ohne eine Absicht zu verfolgen.
    Manchmal steht auch nur pro Grundstück ein Baum oder was auch immer.
    Wenn du aus deinen Unterlagen herausfinden kann was die ursprüngliche Absicht war, kann man beurteilen ob dieses
    Ziel immer noch bestehen kann oder mittlerweile nicht mehr bedeutend ist.
     
  10. #10 Der Unwissende1, 17.03.2017
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  11. #11 Der Unwissende1, 17.03.2017
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    Mir geht es nicht um Bäume auf der Westseite dies gehört nicht zu meinem Grundstück! Auf der Westseite muss man 4 Meter weiter nach rechts auf der gesamten Länge! Mir geht es um die Südseite und die Ostseite! Da ist geregelt das Ostseite mit 3 Meter tiefe und Südseite mit 4 Meter tiefe eine Fliederhecke sein soll ( siehe Text) so fehlen mir fast gute 300m2. Da ja schon die Grenze Westseitig nicht stimmt! Vom Haus sind das nur noch 3 Meter bis zum Zaun! Daher weiß ich nicht ob der B Plan noch so sein darf!
     
  12. #12 Andybaut, 17.03.2017
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    OK,
    irgendjemand hatte hier also den gestalterischen Willen eine Bepflanzung an der Grenze zu erhalten.
    Das sieht erstmal nicht so aus also ob du das so einfach entfernen darfst / kannst.

    Der Sinn ist aus der ferne schwer zu beurteilen ist aber auf den ersten Blick recht ordentlich beschrieben.
    Eine Befreiung kann man sicher anfragen, aber ob das Amt das auch so sieht steht in den Sternen.
    Als zweites bleibt dir theoretisch die Möglichkeit die Richtigkeit des Bebauungsplanes anzuzweifeln.
    Das wäre aber ein sehr sehr sehr langwieriger Weg durch Instanzen die nur zum Erfolg führt wenn Verfahrensfehler
    bei der Aufstellung vorliegen.
     
  13. #13 Der Unwissende1, 17.03.2017
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    Ich würde es ja verstehen wenn man sagt 1- 1,5 Meter aber 4 und 3 Meter ist einfach nur unsinnig! Da ja auch der b Plan mit der tatsächlichen Größe nicht übereinstimmt! An der nördlichen Grenze würde ich das auch lassen und dafür auch an der westlichen Grenze Pflanzen aber so könnte ich ja nicht mal auf mein Grundstück fahren!
     
  14. #14 Andybaut, 17.03.2017
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    dann hilft nur das Gespräch.
    Begriffe wie "unsinnig" würde ich auf dem Amt besser nicht fallen lassen :-)
    Vielleicht kommt aber dein Vorschlag einer Kompensation an.
     
  15. #15 Der Unwissende1, 17.03.2017
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    Das ganze wächst ja auch ziehmlich hoch und irgendwann wird das auch ich sage mal absterben! Musste schon an einigen Stellen das entfernen da bei einem Sturm paar dicke Äste mein Zaun zerstört haben! Zumal ja auch vom Vorbesitzer an einigen Stellen alles entfernt wurde! Keine Ahnung was ich da machen soll, nicht das ich noch eine auf den Deckel kriege!
     
  16. #16 Andi1888, 17.03.2017
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    Bei uns im Dorf auch theoretisch 3m an allen Seiten außer der straßenzugewannten Seite.
    Ich würde es nicht so ernst nehmen. Pflanz eine normale Hecke oder was dir gefällt.
    Bei uns hat sich auch keiner an die 3m gehalten. Vielleicht sind es 1m, maximal 1,5m.
    Und wenn ein Baum abstirbt o.ä. steht bei uns, dass diese zu erhalten oder zu ersetzen sind.
     
  17. #17 Der Unwissende1, 17.03.2017
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    Naja steht das bei euch im b Plan mit 3 Meter ja? Aber habt ihr da auch gebaut oder wollt bauen? 3 Meter Regel gibt es ja so oder so, aber die kann man auch umgehen zwecks grenzbau bis auf max. 15m an allen Grenzen zusammen
     
  18. #18 Der Unwissende1, 17.03.2017
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    Was kann ich darunter verstehen? Aufklärung bitte

    Durch die Teilung eines Grundstücks im Geltungsbereich eines Bebauungsplans dürfen keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen.
     
  19. #19 Der Unwissende1, 21.03.2018
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    Keiner mehr eine Idee?
     
  20. #20 simon84, 21.03.2018
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    Das heisst, du darfst z.B. nicht automatisch ein Doppelhaus dort bauen wo laut Bebauungsplan ein Einfamilienhaus vorgesehen ist, nur weil du das Grundstück teilst.

    Ebenso ändern sich durch Teilung nicht etwaige Baufelder oder Abstandsflächen automatisch.
     
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