Bebauungsplan

Diskutiere Bebauungsplan im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; hallo und frohe weihnachten was versteht man unter der vereinfachten ändereung des bebauungsplans?? danke und schönen tag noch

  1. Markus

    Markus

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    hallo und frohe weihnachten

    was versteht man unter der vereinfachten ändereung des bebauungsplans??

    danke und schönen tag noch
     
  2. #2 Unregistriert, 26.12.2004
    Unregistriert

    Unregistriert Gast

    ich zitiere:
    "§13 BauG sieht für die Änderung e. BPlanes ... ein vereinfachtes verfahren vor, wobei eine eingeschränkte Beteiligung lediglich der von der Änderung oder Ergänzung Betroffenen erforderlich ist....
    Werden bei der Änderung oder Ergänzung eines BPlanes die Grundzüge der Planung nicht berührt, gelten hinsichtlich der Bürgerbeteiligung §3BauG,....
    Den Eigentümern der von den Änmderungen oder Ergänzungen betroffenen Grundstücken und den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Träger öffentl. Belange ist Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben. Widersprechen die Beteiligten nicht, ka´nn die Änderung als Satzung beschlossen unjd ...ohne Anzeigeverfahren bekannt gemacht werden....
    Ansonsten ist eine Offenlegung nach §11BauG erforderlich (also ein sehr zeitaufwendiges Verfahren).




    öB
     
  3. #3 hscholl, 26.12.2004
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Thema:

Bebauungsplan

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