Befreiung nach EnEV §1 Abs.2 Nutzungsdauer Heizdauer

Diskutiere Befreiung nach EnEV §1 Abs.2 Nutzungsdauer Heizdauer im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Unter anderem sind ja folgende Gebäude nach §1 Abs. 2 von der EnEV 2009 ausgenommen: -Wohngebäude mit einer Nutzung von weniger als 4 Monaten...

  1. #1 F Gleiwitz, 18.05.2010
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    Unter anderem sind ja folgende Gebäude nach §1 Abs. 2 von der EnEV 2009 ausgenommen:
    -Wohngebäude mit einer Nutzung von weniger als 4 Monaten

    - Betriebsgebäude mit einer Raumtemperatur unter 12 °C
    oder im Jahr weniger als 4 Monate beheizt oder im Jahr
    weniger als 2 Monate gekühlt

    Wie handhabt Ihr die Nutzungsdauer/Heizdauer?

    Angenommen das Betriebsgebäude wird nur an einigen Wochenendenn im Jahr für Feier beheizt ( Annahme 20 Wochenenden verteilt auf 6 Monate).

    Legt ihr die 4 Monate so aus das man die Einzeltage zusammenzählt und sie dann in der Summe max. 4 Monate ergeben dürfen oder zählt bereits ein " beheiztes" Wochenende als ein voller Monat?

    Gibt es dazu eventuell Auslegungsfragen oder ähnliches? Habe bereits diverse Seiten und Bücher durchsucht aber nichts wirklich brauchbares gefunden.

    Vielen Dank

    Falk Gleiwitz
     
  2. #2 ecobauer, 18.05.2010
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    Mal meinem Rechtsverständnis folgend und der Intention der EnEV, nämlich Energie einzusparen um damit CO2-Emissionen zu reduzieren, kann nur gemeint sein, dass eine Heizdauer von insgesamt 4 Monaten zugrunde zu legen ist. Ob die nun am Stück oder durch Addition einzelner Tage zustande kommt, spielt wohl keine Rolle.
     
  3. #3 F Gleiwitz, 19.05.2010
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    @ ecobauer

    ich seh es ähnlich und habe es auch schon so in einigen Bauvorhaben ausgelegt.

    Schon komisch das es keinerlei Auslegungen dazu gibt.


    Falk
     
  4. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Wieso komisch?

    Diese Fälle mit den weniger als 4Mon. kommen nur selten vor. Vor allem bei Betrachtung der genehmigten Nutzung.

    Beheizte Tage ist nicht gleich genutzte Tage.

    Nur so nebenbei: Die meisten vergessen bei der Raumtemperatur die Regelungen für die Beschäftigten.
     
  5. #5 ecobauer, 19.05.2010
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    Tja, das ist halt der Unterschied zwischen Rechtsetzung -also Gesetzgebung - und Rechtauslegung - also der Rechtsprechung.:o
     
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