Befreiung nach EnEV §1 Abs.2 Nutzungsdauer Heizdauer
Diskutiere Befreiung nach EnEV §1 Abs.2 Nutzungsdauer Heizdauer im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Unter anderem sind ja folgende Gebäude nach §1 Abs. 2 von der EnEV 2009 ausgenommen: -Wohngebäude mit einer Nutzung von weniger als 4 Monaten...
Thema: Befreiung nach EnEV §1 Abs.2 Nutzungsdauer Heizdauer
Besucher kamen mit folgenden Suchen
befreiung enev geringe nutzung
,enev § 3 abs.2
,enev nutzung weniger als tage
Die Seite wird geladen...
-
Befreiung nach EnEV §1 Abs.2 Nutzungsdauer Heizdauer - Ähnliche Themen
-
Einfriedung - geschlossener Sockel - Kriechtiere - Befreiung
Einfriedung - geschlossener Sockel - Kriechtiere - Befreiung: Hallo Zusammen, vielleicht kann mir jemand helfen, da bei uns keine geschlossenen Sockel gebaut werden dürfen, wie man eine Befreiung/Abweichung... -
Ausnahme/Befreiung vom Bebauungsplan möglich?
Ausnahme/Befreiung vom Bebauungsplan möglich?: Wir möchten unsere Bestandsgebäude mit einem Kniestock und einem neuen Dach ausbauen. Leider hat das Gebäude jetzt schon die maximal mögliche... -
Befreiung oder isolierte Befreiung
Befreiung oder isolierte Befreiung: Ich habe eine bestehende Garage diese liegt in einem B-Plan gebiet. Leider ist Sie marode sodass ich Sie sanieren müsste oder neu bauen. Gerne... -
Grundstückskauf von Gemeinde - Befreiung von B-Plan
Grundstückskauf von Gemeinde - Befreiung von B-Plan: Hallo, wir haben ein Grundstück von der Gemeinde in Aussicht. Der B-Plan (ca. 25 Jahre alt) sieht noch ein 1,5 stöckiges EFH vor. Verkauft wird es... -
EnEV §25 Befreiung
EnEV §25 Befreiung: Hallo zusammen, gemäß EnEV 2009 §25 heißt es: “Die nach Landesrecht zuständigen Behörden haben auf Antrag von den Anforderungen dieser...