Bei der HOAI rumpelt es weiter

Diskutiere Bei der HOAI rumpelt es weiter im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; @SIL, darum wundert mich ja, wie der @Leser112 das wohl hinbekommen hat. Denn von dem was Du schreibst, trifft ja nichts für ihn zu, außer, dass...

  1. #41 Fabian Weber, 06.07.2019
    Fabian Weber

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    @SIL, darum wundert mich ja, wie der @Leser112 das wohl hinbekommen hat.

    Denn von dem was Du schreibst, trifft ja nichts für ihn zu, außer, dass es eine besonders einfache Planung ist, haha. :)
     
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  2. SIL

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    Tja Fabian da kann ich dir auch nicht helfen, btw wenn du also in Zukunft Fragen hast wende ich dich an Lexmäulchen, der erklärt dir alles fix.... ich frage mich ernsthaft, obwohl hier eh nicht mehr :p, wieso Personen die vermutlich gerade mal im Ansatz einen Kenntnisstand haben - permanent sich zu Themen äußern... irgendwie verwirrend :mega_lol:
     
  3. #43 Lexmaul, 06.07.2019
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    Und Du Dich hinter Deinem vorhandenen Wissen versteckt, aber scheinbar nicht den Horizont hast, solche einfachen Sachverhalten mal zu folgen und nicht so dumm daher zu schwätzen.

    Traurig manchmal, dass Du es nicht checkst.
     
  4. #44 Fabian Weber, 06.07.2019
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    Es geht mir darum, dass ich die Ausnahmen auch kenne und mich daher wundere, wie der Leser112, bei ganz normalen Planungsleistungen (kein GU, kein BT oder ähnlich) sich vor den Mindestsätuen der HOAI drücken konnte.

    Hat er nicht beantwortet.
     
  5. #45 Fabian Weber, 06.07.2019
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    Das wäre dann illegal. Die HOAI ist immer verpflichtend egal was man auf die Packung schreibt.
     
  6. #46 Fabian Weber, 06.07.2019
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    Sorry war ab gestern:)
     
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  7. SIL

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    Mindest- und Höchstsätze der HOAI sind zwischen Privaten weiterhin verbindlich!
    OLG München, Beschluss vom 08.10.2019 - 20 U 94/19 Bau

    In Rechtsverhältnissen zwischen Privaten sind die Regelungen der HOAI zur Verbindlichkeit von Mindest- und Höchstsätzen auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des EuGH vom 04.07.2019 (IBR 2019, 436) weiterhin anzuwenden,ebenso OLG Hamm und das Kammergericht Berlin (KG), abweichend nur OLG Celle.

    Wie immer der Hinweis U - nicht rechstkräftig.

    Eine eindeutige Tendenz ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte aktuell nicht erkennbar, wenn auch das inzwischen dritte OLG- mit unterschiedlicher Begründung- die o.g. Meinung vertritt. Bevor der Bundesgerichtshof (BGH) diese und gegebenenfalls weitere sich hieraus ergebenden Fragen wie z. B. die Anwendbarkeit des § 7 Abs. 5 HOAI für den Fall, dass die Mindest- und Höchstsätze nicht mehr gelten sollten, nicht geklärt hat, bleibt es bei der derzeitigen, erheblichen Rechtsunsicherheit für die Praxis.

    Quelle IBR / Z&H
     
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