Bei Sanierung: Bauherrenhaftplicht? Bauleistungsversicherung?

Diskutiere Bei Sanierung: Bauherrenhaftplicht? Bauleistungsversicherung? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo zusammen, folgende Frage: Inwieweit ist bei der Sanierung eines EFH eine Bauherrenhaftplicht und/oder Bauleistungsversicherung...

  1. Maxl

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    Hallo zusammen,

    folgende Frage:
    Inwieweit ist bei der Sanierung eines EFH eine Bauherrenhaftplicht und/oder Bauleistungsversicherung notwendig?

    Details:
    EFH ca. 170m2, Sanierungskosten ca. 200T€ (Dämmung, Fenster, Elektro, Heizung, Trockenarbeiten, ...).
    Das Gebäude ist also - anders als beim Neubau - immer verschlossen (die Fenster und die Haustür werden ja nur ausgetauscht).
    Ein geringer Teil (Abbrucharbeiten, ...) erfolgt in Eigenleistung.

    Danke und Gruß, Max.
     
  2. #2 ecobauer, 20.06.2011
    ecobauer

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    Kommt auf die entstehenden Risiken an.
    Bei der Bausumme wäre zumindest eine Bauherrenhaftpflicht empfehlenswert, da die Privathaftpflicht nur Schäden in weit geringerer Höhe bei Sanierung bzw. Umbau des eigenen EFH abdeckt. Und auf einer Baustelle liegen immer irgendwelche Sachen rum, die zu Schäden führen können.......
     
  3. Maxl

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    Danke schonmal für die schnelle Antwort.
    Ich werde auf jeden Fall mal unsere Privathaftpflicht prüfen. Ja, es geht um das eigene EFH. Allerdings als Neuerwerb, d.h. wärend der Umbauphase unbewohnt. Aber ich denke, das macht nicht.
    In der Summe sind natürlich auch Archtektenleistungen etc. Richtige Werte sind nur Fenster, Heizung. Ich denke, andere Baumaterialien sind nicht wirklich nennenswert.
     
  4. #4 ecobauer, 20.06.2011
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    Dann sollte das auf jeden Fall der Privathaftpflicht gemeldet werden - ist Obliegenheitsverpflichtung des Versicherungsnehmers, da sich durch das EFH das Risiko für den Versicherer erhöht.
    Dennoch, die neueren PHV decken maximal 75T€ bei solchen Arbeiten ab. Das reicht nicht!Und ältere Verträge noch weniger.
     
  5. marwi

    marwi Gast

    Hallo,

    wenn in der PHV die mitversicherte Summe für handwerkliche Leistungen gem. Bedingungen überschritten wird, besteht hierfür gar kein V-Schutz mehr.
    Es wird also eine Bauherrenhaftpflichtversicherung benötigt um Schäden gegenüber Dritten abzusichern.

    Wichtig ist um die Obligenheiten nicht zu verletzen, dass die Werterhöhung dem Versicherer angezeigt wird.

    Bevor eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen wird, melden Sie sich ebenfalls bei Ihrer Versicherung, da die Versicherer es manchmal auch so machen, dass sie eine Zusage dafür erteilen, dass während der Bauzeit die Mehrkosten wie in der Police mitversichert sind.
    Dann wird später der Mehrwert ermittelt und rückwirkend ab Baubeginn nachberechnet.

    Wenn z.B. aber Diebstahl fest eingebauter Gegenstände mitversichert werden soll, reicht diese Art von Deckung nicht mehr aus, so das
    Sie doch eine Baulstg.-Versicherung benötigen, die alle unvorhersehbaren Risiken abdeckt.

    Sie werden also nicht darum herumkommen, sich bei Ihrem Versicherer zu melden.


    MfG
     
  6. Maxl

    Maxl

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    So, hatte heute nachmittag ein Gespräch mit meinem Versicherungsberater. Das Ergebnis deckt sich mit Eugen/Ihren Aussagen: Eine Bauherrenhaftpflicht benötigen wir auf jeden Fall. Es könnte ja einem Handwerker was auf den Kopf fallen. Ausserdem kostet sie nicht viel.
    Eine Bauleistungsversicherung brauchen wir aber wohl nicht. Das Gebäude ist zu jedem Zeitpunkt abgeschlossen - anders als beim offenen Neubau. Und die "herumliegenden" Werte sind überschaubar. Das meiste Geld steckt in der eigentlichen Handwerkerleistung.
    Danke.
     
Thema: Bei Sanierung: Bauherrenhaftplicht? Bauleistungsversicherung?
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