Belehrung

Diskutiere Belehrung im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich habe einen Neubau errichtet als privater Bauherr. Das Projekt habe ich bei der BG angemeldet wie es vorgeschrieben ist. Beim...

  1. #1 Rudolf333, 22.08.2019
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    Hallo,
    ich habe einen Neubau errichtet als privater Bauherr. Das Projekt habe ich bei der BG angemeldet wie es vorgeschrieben ist.

    Beim Aufrichten des Dachstuhls ist ein privater Helfer abgestürzt und musste mit dem Rettungsdienst ins Krankenahus verbracht werden. Er hatte sich den 1 und 2. Lendenwirbel angebrochen.
    Ich habe den Unfall auch schriftlich an die BG gemeldet.

    Unfallhergang:
    Der Helfer stand auf den Kehlbalken (Balken zwischen den Mittelpfetten) auf einer Höhe von 270 cm von der Betondecke. Er stolperte über einen abgelegten Sparren und stürzte zwischen zwei Kehlbalken auf die Betondecke. Eine Absturzsicherung im Innenbereich war nicht vorhanden. Außen am Haus war ein vorschriftsmäßiges Gerüst aufgebaut.

    Nach 6 Wochen kam dann ein Herr von der BG und befragte mich in sehr unfreundlcher Art und Weise nach dem Unfallhergang. Ich erklärte ihm den Hergang, da ich Augenzeuge war.

    Mein Frage:

    Muss mich der Herr von der BG nicht als erstes belehren? Wo steht das?
    Muss im Innebereich eine Absturzsicherung vorhanden sein und wie muss diese aussehen?

    Vielen Dank für die Info.

    Rudolf333
     
  2. #2 Fred Astair, 22.08.2019
    Fred Astair

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    Warum und worüber sollte Dich der BGer belehren? Dass Du die Aussage verweigern und alles gegen Dich verwendet werden kann?
    Das ist (noch) nicht der Staatsanwalt.
    Erst wenn ein Strafverfahren droht, musst Du über Dein Aussageverweigerungsrecht belehrt werden.

    Natürlich muss auch bei Absturzmöglichkeiten nach Innen eine Sicherung vorhanden sein und zwar genauso sicher wie nach Außen. Was ist das überhaupt für eine Frage?

    Ich vermisse in Deinen Ausführungen übrigens den Ausdruck Deiner Sorge über bleibende Schäden bei Deinem Freund.
     
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  3. #3 Rudolf333, 22.08.2019
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    Hallo Fred,
    Vielen Dank für deine schnelle Antwort.
    Mein Freund, der abgestürzt ist wird nach Aussage der Ärzte wieder ganz gesund. Er befindet sich z Zt. auf Reha und wir pflegen regelmäßigen Kontakt.

    Ich glaube schon, dass der Herr von der BG hier eine Belehrung machen muss. Zuerst muss er fragen in welchem Verwandtschaftsverhältniss ich zum Verletzten stehe. Er nimmt hier doch erste Ermitglungen auf.

    Gruß Rudolf333
     
  4. #4 Rudolf333, 22.08.2019
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    Und noch was weven der Sicherungsmaßnahme. Ich habe zwische zeitlich viele Baustellen abgefahren, aber bei keineer einzigen war hier unter den Kehlbalke ein Netz oder sonst etwas angebracht. Niemand macht hier eine Sicherung. Das Netz würde auch durchschlagen bis zur Betondecke, wäre also si nlos

    Gruß Ridolf333
     
  5. #5 Fred Astair, 22.08.2019
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    Du glaubst also oder besser Du wünschst Dir, dass der Herr seine Pflichten verletzt hat und alles Gesagte nicht verwendet werden darf?
    Ich hingegen sehe eine solche Pflicht nicht. Warum sollte er Dich nach dem Verwandschaftsverhältnis fragen?

    Weil auf anderen Baustellen unverantwortlich gearbeit wird, brauchst Du auch nichts zu sichern?
    Dort, wo keine baulichen Absturzsicherungen möglich sind müssen persönliche Fallschutzmittel angelegt werden.
     
  6. #6 Cybso, 22.08.2019
    Zuletzt bearbeitet: 22.08.2019
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    Bei uns ist im inneren auch keine Absturzsicherung angebracht worden, obwohl die Baustellen wohl öfters mal von der BG abgefahren wurden und die Arbeiter daher recht penibel auf sowas geachtet haben. Nur die Treppenöffnung ist komplett mit massiven Bretter abgedeckt worden.

    Auf der Homepage der VGB steht zum Beispiel:

    Damit dürftest du wohl bei 2,70m aus dem Schneider sein. Aber ich bin nicht vom Fach, ein auf dieses Gebiet spezialisierter Anwalt wäre da vermutlich hilfreicher.

    Worüber dich der Ermittler belehren sollte, wüsste ich jetzt aber auch nicht. Der hat ja keine hoheitlichen Befugnisse. Wenn er der Meinung sein sollte, dass du dich strafbar gemacht hast, wird der die Akte an die Polizei / Staatsanwaltschaft übergeben, und die werden dich dann erneut interviewn. Ab dem Zeitpunkt aber bitte nicht mehr ohne Anwalt ;-)

    Und falls er der Meinung ist, dass die BG Bau nicht zahlen muss oder sich das Geld von dir wiederholen kann, wird es eine zivilrechtliche Sache und du musst vermutlich Klagen.
     
  7. #7 Rudolf333, 23.08.2019
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    Hallo Cybso,

    vielen Dank für deine Ausführungen, insbesondere der Hinweis auf die Homepage der VGB. Ich sehe das mit der Absicherung ebenfall so. Denn der Bauleiter auf unserem Bau wusste auch nichts von einer vorgeschriebenen Absicherung. Der Zimmermann, der unseren Dachstuhl aufgerichtet hat, wusste ebenfalls nichts davon.

    Mir ist nur aufgefallen, als der Herr von der BG ganz zum Schluß unseres Gesprächs noch leicht nervös wurde und etwas von Belehrung redete, die er zu Beginn der Unfallschilderung vegessen hatte. Aber er hat sich dann nicht mehr daraug eingelassen. Daher bin ich mir sicher, dass hier eine Belehrungspflicht besteht.

    Übrigens die BG Bau hat den Unfall anerkannt und bezahlt auch alles. Ein Bußgeldbescheid oder Sonstiges wurde bisher an uns nicht übersandt.

    Vielen Dank

    Gruß
     
  8. #8 Lexmaul, 23.08.2019
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    Wow, die zahlen? Endlich mal ein positives Beispiel.
     
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  9. #9 Fred Astair, 23.08.2019
    Zuletzt bearbeitet: 23.08.2019
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    Du hast aber schon gelesen, dass der Hinweis für Arbeiten AUF Dächern gilt, die regelmäßig von besonders geschultem und trainiertem Personal ausgeführt werden?
    Allein die Tatsache, dass Dein befreundeter oder verwandter Helfer abgestürzt ist, sollte Dir zu denken geben, dass auf Deiner Baustelle etwas nicht in Ordnung ist. Sei es auch "nur" die Unordnung, dass Bauteile dort herumliegen, wo Leute über schmale Balken balancieren müssen.
    Stattdessen lese ich nur Versuche, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen und sich selbst nichts nachweisen zu lassen.
     
  10. #10 Rudolf333, 23.08.2019
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    also nachmal von ganz vorne.

    Wir haben mit dem Kran die Sparren auf den Kehlbalken abgelegt um diese dann an den Pfetten zu befestigen. Auf den Kehlbalken lag sonst kein anderer Balken. Der Kran legte die Sparren ab ich und mein Freund haben dann die Ketten gelöst und dabei wollte mein Freund über einen Sparren treten, stolperte über diesen und stürzte ab. Das ist ein ganz normaler Unfall, wie er vorkommen kann und niemand etwas dafür kann. Mein Freund ist Zimmermannsmeister und dementsprechend geschult und vertraut mit dem Umgang beim Dachstuhlaufrichten.

    Ich habe den Eindruck, dass du Fred ein Beschäfitgter der BG bist. Du willst einfach nicht wahrhaben, dass sich hier der Herr von der BG etwas daneben benommen hat.
    Ich hatte ja erklärt, dass er ein unfreundliches Auftreten hatte. Und er selbst zum Schluß festgestellt hatte, dass er hier die Belehrung vergessen hatte. Ich muss hier nicht den Kopf aus der Schlinge ziehen. Und auf meiner Baustelle mussten auch keine Leute über schmale Balken balancieren. Fred, dein Wording hier ist nicht angepasst. Du willst hier nicht diskutieren sondern ständig versuchst du, mir die Schuld an dem Unfall zuzuschieben. -typisch BG-

    Ich wollte hier eine Diskussion über Belehrung und Sicherungsmaßnahmen am Bau.
     
  11. Cybso

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    Eine Baustelle ist doch kein Kinderspielplatz. Und selbst auf einem Spielplatz können Unfälle passieren.
     
  12. #12 simon84, 23.08.2019
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    @Rudolf333 es gibt keinerlei rechtliche Grundlage für eine Belehrungspflicht
     
  13. #13 Gast84552, 23.08.2019
    Gast84552

    Gast84552 Gast

    Warum bzw auf welcher Basis genau?
    Mein subjektiver Eindruck nach Lesen des gesamten Threads:
    Du hast eine vorgefertigte Meinung die du gern bestätigt hättest und lässt andere Antworten nicht wirklich ausreichend auf dich wirken. Richtig verstanden?
     
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  14. #14 Fred Astair, 23.08.2019
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    Ich kann Dich beruhigen. Mit einer BG habe und hatte ich nichts zu tun, außer dass ich ein paar Lehrgänge in Brandschutz und Arbeitssicherheit bei denen besucht habe.
    Außerdem habe ich rel. viel Lebenserfahrung, so dass ich mir leicht zusammenreimen kann, was passiert ist, wenn jemand schreibt, dass sich sein Gegenüber schlecht benommen hat. Deine gesamte Eingangsberichterstattung lässt auf wenig Empathie ggü. Deinem Helfer und erst recht ggü. dem BG-Menschen schließen.
     
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  15. #15 Rudolf333, 23.08.2019
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    Empathie Sympathie hin oder her.
    Ich erwarte von einem Mitarbeiter einer Behörde ein freundliches korrektes Auftreten.
     
  16. #16 simon84, 23.08.2019
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    Es ist 2019. Du kannst (leider) maximal erwarten, dass der Herr seinen/die Dame ihren Job macht.
    Und das ist die Ermittlung und Aufnahme des Unfallhergangs.

    Ein Mitarbeiter der gegnerischen KFZ Versicherung weist dich auch nicht darauf hin oder belehrt dich, dass du Anspruch auf einen unabhängiges Gutachten hast, oder ist dazu verpflichtet.

    Manchmal muss man eben leider erstmal selbst das Hirn einschalten. Reden ist silber, Schweigen ist Gold.
     
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  17. SIL

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    Doch jeder vernünftige BG und RP Mensch weist dich auf die Konsequenzen und belehrt dich was für Konsequenzen ( Rechstfolgen) anstehen können und auf jeden Wisch den dir diese Herren schicken - anerkannt - oder nicht etc Stellungnahme etc, schon lange her das ich einen erhielt glaube 2016 wars :winken
     
  18. #18 SIL, 23.08.2019
    Zuletzt bearbeitet: 23.08.2019
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    Das ist keine Behörde, das bilden die sich ein und geben sich den Anschein - auch eine BG oder Suva etc sind keine gesetzgebenden Körperschaften, auch wenn sie mit öffentlich rechtlich blablabla auf Dummfang gehen.
     
  19. #19 jodler2014, 23.08.2019
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    Das sollte ausreichen !
    Eine ausführliche Beschreibung !
    Der Bauhelfer ist vom Fach und ist natürlich angemeldet. :konfusius
    Wo ist der Haken ?
    Welches Detail fehlt noch ?
     
  20. SIL

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    Aber korrekt wäre, da hat der Fred recht, du hättest innen entweder netzen oder einen Rüstboden einziehen müssen, bei allen was über 2m Absturzhöhe geht.
     
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