Berechnung Eigentleistung / Wieviel Kredit können wir bekommen

Diskutiere Berechnung Eigentleistung / Wieviel Kredit können wir bekommen im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; @Gisper: Du meinst z.B. die Kontrolle der Verlegung von der Fussbodenheizung?? Hier haben wir doch den Heizungsbauer, der darüber schaut! Zu...

  1. #21 Sylvia738, 12.06.2012
    Sylvia738

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    @Gisper: Du meinst z.B. die Kontrolle der Verlegung von der Fussbodenheizung?? Hier haben wir doch den Heizungsbauer, der darüber schaut! Zu diesem Zeitpunkt ist ja noch nichts verbaut - ich meine kein Bodenbelag drauf oder sonst was!
     
  2. #22 Sylvia738, 12.06.2012
    Sylvia738

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    @R.B.: Die Bank meinte, dass sie einen Bankgutachter stellen! Was für uns jetzt nicht so das große Problem ist aber, für mich ist nicht ganz nachvollziehbar, warum der nicht auch die Eigenleistungen berechnen kann. So zahlen wir ja den Bankgutachter und den Architekten!
    Meinst du wir sollten alles an den Architekten geben?
     
  3. R.B.

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    Können kann der vielleicht schon, aber ob er damit beauftragt wird? Das Interesse der Bank liegt halt ganz woanders wie bei Dir. Die Bank interessiert primär die Sicherheit, also so Dinge wie Verwertbarkeit etc. Was es kostet ein Bad zu sanieren ist für die Bank nebensächlich. Sie wird im Zweifelsfall einfach ein Engagement ablehnen.

    Gruß
    Ralf
     
  4. #24 andreas2906, 12.06.2012
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    Wenn IHR BEIDE mit der Entscheidung der Sanierung dem wohnen in seinem Elternhaus mit seinen Eltern leben könnt - dann DU rein ins Grundbuch, mit Notar und was da alles rechtlich nötig ist. Genauso die Finanzierung.
    Wenn einer von beiden damit nicht leben kann oder will - lasst die Finger von.
    Erzwingen würde ich nix.
    Von der Seite, das dein Freund dich mit der Realisierung ausboten kann - hab ich es nicht gesehen...

    Noch eine Frage so am Rande - steht den bei euch Familie auf dem Plan?
    Falls ja, reicht der Platz dann? Beziehung zu seinen Eltern i.o.? Sollte man alles mit auf dem Zettel haben. Die Selbstbauzeit wird auf keinen Fall ein Zuckerschlecken - da sind schon viele dran kaputt gegangen.

    Nichts desto trotz - Vorredner beachten - unabhängigen Bauüberwacher einkaufen. Befreundete Gewerke machen auch ni alles so wie es sein soll.
     
  5. #25 Sylvia738, 12.06.2012
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    @R.B.: Die Bank selber will ja, dass wir die Eigenleistung berechnen lassen! Wir sind da ja nicht auf die Idee gekommen. Daher wundert es mich, dass die nicht ihren eigenen Gutachter damit beauftragen!

    @andreas2906: Das mit dem Grundbuch ist so eine Sache, eigentlich wollen wir das beide nicht! Was ist, wenn wir uns trennen? Dann stehe ich ja mit im Grundbuch! Klar, man soll nicht alles pessimistisch sehen, aber glaube mir, ich habe schon viel mitgemacht! Daher wollen wir eigentlich beide sicher gehen und wenn es bis zum lebensende hält, ist doch alles klar :-)
    Bzgl. der Familienplanung haben wir gesagt, wenn wir bis 35 keine Kinder haben, holen wir uns noch einen Hund - Scherz beiseite, ja, es wäre genug Platz! Die Wohnung von den Eltern hat 120qm und unsere ca. 220qm. Und bis jetzt verstehen wir uns alles super, inkl. den Schwiegereltern. Allerdings haben wir hier auch schon ein bischen vorgebaut! Wir haben die Eingänge komplett getrennt in unserer Planung, so dass man sich nicht über den Weg laufen muss, wenn es nicht unbedingt sein sollte! Wobei ich das nie hoffe, dass es mal soweit kommt!

    Bzgl. dem Architekten werde ich aufjendefall mal mit meinem Freund sprechen - von der Seite her habe ich es bisher noch nicht gesehen! DANKE
     
  6. R.B.

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    Wie soll der Eure Eigenleistung planen und kalkulieren? Das zahlt ihm doch keiner.

    Euer Problem ist, dass die Umbaukosten (zumindest Euer Kreditbedarf) den aktuellen Wert des Gebäudes deutlich übersteigen. Jetzt stellt sich für die Bank die Frage, ob durch den Kredit überhaupt eine adäquate Wertsteigerung geschaffen werden kann (Stichwort: Küche, Zahlung an Geschwister etc.).
    Erschwerend kommt hinzu, dass die Verwertbarkeit aufgrund des Wohnrechts der Eltern eher schlecht ist. d.h. die Bank muss an sich einen erheblichen Abschlag bei der Sicherheit vornehmen.

    Worst case stellt sie dann fest, dass mangels Sicherheit ein Teil des Kredits nicht gedeckt wäre, und dann bleibt Ihr nicht viel Anderes übrig als abzulehnen.

    Deswegen ist es wichtig, dass verlässliche Zahlen auf den Tisch kommen, und dafür sind irgendwelche Aufstellungen von Euch denkbar ungeeignet. Bei kleineren Krediten mag das noch gehen, aber nicht bei der Größenordnung von der wir hier reden.
    Hier kommt dann der unabhängige Fachmann in´s Spiel.

    Gruß
    Ralf
     
  7. #27 ReihenhausMax, 12.06.2012
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    Das blöde an Eurer Gütertrennung ist halt, daß Ihr unnötig hohe Zinsen zahlen werdet und den Kredit ewig abstottert, während das was Du ansparst zur gleichen Zeit bei der Bank/sonstwo verschimmelt. Da sollte man zumindest sehen, daß wenigstens 10% Sondertilgung im Jahr drin ist, wenn man das nach ein paar Jahren ändern will. Mal mit einem Notar drüber gesprochen, was es ggf. an Möglichkeiten gibt?
     
  8. #28 andreas2906, 12.06.2012
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    Ähm - da widerspricht sich was. Entweder ihr wollt beide auf Nummer sicher gehen, dann müsst ihr das entweder über das Grundbuch oder einen notarielen Vertrag regeln, oder einer von euch hat im Fall des Falles dann ein Problem.
    Da ihr anscheinend nicht verheiratet seit, wärs im Fall einer Trennung vorbei mit Nettigkeiten. Dann noch irgendwas zu regeln, was nicht schwarz auf weiß steht UND juristisch einwandfrei ist, ist so gut wie unmöglich - außerdem wirds da ganz schnell sehr teuer, weil für solche Prozesse die Rechtsschutz nicht einsteht. ( Da sprech ich aus Erfahrung )
    Ihr wollt ja für dieses Projekt immerhin ne Menge Geld investieren - das macht man nunmal nicht alle Tage. Wenn du schon viel mitgemacht hast, sollte gerade dir eine Sicherheit in euer beider Interesse sein.

    Zurück zum Thema: Zusammenfassende Empfehlung für das angedachte Projekt, laßt das Objekt von einem unabhängigen Fachmann bewerten ( Gutachten ), dann wisst ihr woran ihr seit. Danach einen unabhängigen Architekten o.ä ranholen bezüglich der geplanten Arbeiten, Ausführung, Überwachung etc.
    Dann habt ihr eure HABEN- und SOLL-Seiten.
    Wenns dann immer noch paßt - bei den Finanzierern Angebote einholen und VOR Unterschrift eure Sicherheiten für den Worst-Case besiegeln.

    Ich denke damit könnte man dann leben.
    Alles andere, auch spielen mit Zahlen wäre sicher ein Blick in die Glaskugel - und meine funktioniert gerad ni... :wow
     
  9. #29 Ralf Dühlmeyer, 12.06.2012
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    Ihr solltet für EUCH etwas grundsätzlich klären:
    a) Du steigst in das ganze nicht mit ein. Dann zahlst Du an Deinen Freund Miete. Trennt Ihr Euch, hast Du Deine Miete gezahlt und gut ists. Diese Miete sollte sich an der orstüblichen Miete orientieren.
    Dann kann keiner dem anderen vorwerfen, er habe zuviel/zu wenig bezahlt.

    b) Du steigst mit ein. Dann sollte Dir aber zumindest eine "Sperrminorität" im Grundbuch gehören.
    Im Grundbuch muss man/frau nicht zu gleichen Teilen drinstehen. Es geht z.B. auch 5% / 95%.
     
  10. gonso

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    Also Eltern übergeben, wollen jetzt mal alles regeln.
    Einer bekommt das Haus und soll 18,6% (ein Drittel der Hälfte) an die Geschwister ausbezahlen.

    Die 50% die er mehr bekommt ist als Ausgleich für die Renovierung und das Wohnrecht zu sehen.
    Nicht vergessen gehört der Anbau den Eltern oder dem Freund?

    Jetzt rechnet Ihr die Kosten und stellt fest Ihr könnt euch das nicht leisten.
    Da kann man jetzt das ganze lassen, mehr als die 50% aushandeln oder kleinere Brötchen backen.

    Wenn Ihr euch entschließt das zu machen würde ich festlegen ob die Pflege pflegebedürftiger Eltern mit bei den 50% abgeglichen sein soll.
    Denn das ist es was die Geschwister in 3 Jahren im Fall der Fälle erwarten.

    Und dann musst DU dir halt klar werden wast du willst:
    Option A - (mir is es ernst) Du gibst Kapital und kommst als Eigentümer ins Grundbuch. (Anteilig 25/310 bzw. 25/150)
    Die 25/150 weil die Bank euch erklären wird es gibt nur Geld wenn beide Eigentümer utnerschreiben und wenn du für die Summe mit haftest.
    Dann wäre auch ein klärendes Gespräch mit den Eltern zu führen, Ihnen sollte klar sein wer in wessem Haus wohnt und wer die Entscheidungen trifft.

    Option B - (ich weiß nicht recht) - Du zahlst eine monatliche Miete, incl. Mietvertrag, welcher der Wohnleistung angemessen ist.
    Im Trennungsfall nimmst dir nen Koffer und gehst.

    Sobald du Kapital in das Haus steckst ist es weg, wirst nicht wieder sehen.
    Ob du nachranging im Grundbuch stehst oder einen nicht abgesicherten Dahrlehensvertrag hast ist völlig egal.
    Denn wenn Ihr oder dein Freund alleine die Raten an die Bank nicht mehr zahlen kann wird versteigert,
    der Erlös ist kleiner als die ausstehenden Summe. Man beantragt dann ein P-Konto, leistet einen Eid und wartet 7 Jahre.

    Und mach dir ein Bild über die Situation der Kosten!
    Du steckst ja emotional schon drinnen wenn jetzt auch noch Geld ins Spiel kommt is schnell Schluss mit Lustig. Früher brachte eine Frau Mitgift und hat gekuscht, heute heißts wer zahlt redet mit.
     
  11. LaSina

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    Ja ein wenig Herz.....
     
  12. #32 theoretiker, 12.06.2012
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    2 Anmerkungen dazu:

    1. Ist es nicht so, dass im Pflegefall für die Eltern diese Überschreibung u.U. wieder Rückgängig gemacht werden muss ??

    2. Habt Ihr mal die Angebote der Fachfirmen verglichen mit dem, was Ihr z.B. für die Heizung, bzw. Material bezahlen müsst verglichen ?
    Habe die letze Woche gestaunt, als uns ein Schreiner eine Holzdecke eingebaut hat und ich selber für das Material den gleichen Preis hätte zahlen müssen, wie der Schreiner incl. Einbau verlangt hat.
     
  13. R.B.

    R.B.

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    Müssen muss nicht, es kann aber sein, dass die Kinder zur Kasse gebeten werden wenn die Eltern nicht über ausreichend Vermögen verfügen. Erst wenn diese nicht leisten (können?), dann wird´s interessant. ;)

    Gruß
    Ralf
     
  14. #34 Ambiente, 18.06.2012
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    Ich würde an eurer Stelle gut überlegen was ihr macht.
    Wollt ihr euch so binden.
    Warum unbedingt das Elternhaus übernehmen? Ihr geht damit eine große Verpflichtung ein. Was ist wenn ihr euch trennt, dein Freund das Haus nicht mehr halten kann? Dann wird die Hütte versteigert werden, weil ein Verkauf mit Nießbrauchrecht meist nicht funktioniert. Die Eltern deines Freundes sind dann Fremde im eigenen Haus für das sie Jahre gearbeitet und gesparrt haben.

    Meiner Meinung nach habt ihr nur folgende Möglichkeiten.
    1. Dein Freund stemmt die Sache allein. Erhält das Haus, zahlt die Geschwister aus und baut erstmal soviel um wie er stemmen kann.
    2. Dein Freund verzichtet auf das Haus und nimmt dafür den Erbanteil und kann sich mit dem EK ein neues Haus bauen wenn er mag.
    3. Ihr beide heiratet mit Zugewinngemeinschaft, kriegt Kinder und stemmt die Aufgabe gemeinsam.

    Andere Möglichkeiten gibts nicht.
     
  15. Markul

    Markul

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    Warum lasst ihr euch nicht auszahlen und start ein komplett eigenes Projekt??
     
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