Bereitstellungszinsen bei Bauverzug

Diskutiere Bereitstellungszinsen bei Bauverzug im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebe Bauexperten, unser Bau ist seit August im Verzug. Ca 60% des Kaufpreises ist bezahlt, es geht langsam weiter. Im BGB-Vertrag ist keine...

  1. #1 ludwig73, 17.12.2011
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    Liebe Bauexperten,

    unser Bau ist seit August im Verzug. Ca 60% des Kaufpreises ist bezahlt, es geht langsam weiter. Im BGB-Vertrag ist keine Strafe vereinbart, nur normale Haftung.

    Kaltmiete unserer jetzigen Wohnung und Fahrtkosten sind ja leicht in Rechnung zustellen. Aber auch die Zinsen kann man ja aufrechnen. Könnten wir sonst schon fleißig tilgen und "normale" Zinsen zahlen, müssen wir jetzt Bereitstellungszinsen zahlen.

    Wie rechnet man das aber gegegeinander auf? Denn dadurch, dass das Darlehen noch nicht komplett abgerufen ist, spare ich bzgl des Zinssatzes ja sogar, da die Bereitstellungszinsen unterhalb der normalen Zinsen liegen.

    Kann da jemand mal bitte helfen? Herzlichen Dank!
     
  2. #2 Bankkaufmann, 18.12.2011
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    Bereitstellungszinsen sind etwas was sehr gerne unter den Tisch geschmissen wird.
    Ludwig73, Du sparst NIEMALS etwas wenn Du Bereitstellungszinsen zahlst. Denn Du hast durch Deine Kaltmiete eine Doppelbelastung. Bezi sind Zinsen wo man zahlt für den nicht abgerufenen Darlehensteil.
    Beispiel:
    Darlehen EUR 100.000,00
    Bereitstellungszinsen 3% pro Jahr. Im Vertrag steht vielleicht 0,25% pro Monat.
    Beginn Bezi Berechnung ab dem 6.Monat

    Somit zahlst Du EUR 3.000,00 pro Jahr.
    Aber es wird am Anfang 30.000,00 ausgezahlt als Beispiel.
    Dann zahlst Du die Zinsen für die EUR 30.000,00 an die Bank.
    Durch irgendwas wird der Neubau langsamer. Wir kommen zum 7.Monat. Dann - wenn immer noch nichts weiter abgerufen wird - zahlst Du für die EUR 70.000,00 0,25% pro Monat. Wird meistens nachträglich abgezogen, also ab dem 1.des 8 Monats.

    Bezi sind ein Killer weil viele Bauträger diese nur mit einer ganz knappen Bauzeit berechnen lassen.
    Wer wenig Eigenkapital hat und einen Neubau möchte NUR so bauen dass der Kaufpreis am Schluss bei Übergabe bezahlt wird.
    Der Bauträger wird dann den KP etwas höher ansetzen, wäre mir persönlich aber egal da es keine Bezizahlung durch Dummheit gibt.

    Denn, DU bist ja nicht daran schuld, sondern der Bauträger der Dir die rosa Wolke verkauft und dann doch den Bau doppelt so langsam fertigt.Ihn interessiert wenig ob Du Bezi bezahlst und wann.

    Ihn interessiert ein unterschriebener Werkvertrag.

    DESWEGEN benötigt man um Sicherzugehen einen detaillierten Zeitablaufplan wann die Auszahlungen angefordert werden. Dann kann man Bezi berechnen. Oder Auszahlung nach MABV. Oder eben nach Werkvertrag.

    Daran erkennt man auch einen guten Berater der entsprechend Werkvertrag oder MABV Dir genau sagt was Du für Bezi zu zahlen hast. Dass muss der am Tisch mit Taschenrechner und Papier locker runterrechnen können.
     
  3. #3 GeorgPuetz, 18.12.2011
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    Außer den außerplanmäßigen Bereitstellungszinsen kannste auch noch die außerplanmäßigen Bauzeitzinsen in Rechnung stellen. "Außerplanmäßig" ist alles, was außerhalb der vertraglichen Vereinbarung liegt.
     
  4. #4 Baufuchs, 18.12.2011
    Baufuchs

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    Wichtige Fragen:

    Wie ist die Bauzeit/der Fertigstellungstermin im Vertrag geregelt?
    Wurde der Unternehmer schriftlich in Verzug gesetzt?
     
  5. #5 ludwig73, 19.12.2011
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    Darlehenszinsen gegen Bereitstellungszinsen aufrechnen

    Danke für Eure Antworten. Das geht schon alles in die richtige Richtung. Zum Glück hat uns unsere Bank wirklich gut beraten, es gibt Reserven.

    Man kann ja in diesen Schadenshaftungsfragen nur Dinge geltend machen, die tatsächlich entstanden sind. Uns sind zwar Bereitstellungszinsen entstanden, aber die "normalen" Zinsen, die entstanden wären, wenn wir das Geld schon abgerufen hätten, fallen ja nicht an - wobei in der monatlichen Rate ja auch schon ein Stück Tilgung drin wäre.

    Nun ist nur meine Frage, wie ich die Rechnung hieb- und stichfest für das alles aufstelle.
     
  6. #6 GeorgPuetz, 21.12.2011
    GeorgPuetz

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    Die Schadensberechnung lässt sich mit zwei Finanzplänen erstellen: der erste Finanzplan enthält alle Zahlen genau so, wie wenn es ohne Verzögerung gelaufen wäre. Der zweite Finanzplan enthält genau die faktischen Zahlen. Die Differenz ist der Schaden. Und dann sind es neben den Bereitstellungszinsen auch die Bauzeitzinsen bzw. entgangene Zinsen auf Eigenkapital. Und weil die Tilgung verspätet einsetzt ist bei der Prolongation in x Jahren ein eventuell höherer Zins auf eine höhere Restvaluta zu zahlen.

    Den Schaden bzgl. Bereitstellungszins und Bauzeitzins kann am Tag der Vollvalutierung berechnet werden, der Prolongationsschaden natürlich erst zum Zeitpunkt der Prolongation. Vor alle dem ist noch juristisch zu klären, ab wann der Unternehmer im Verzug ist und damit auf welchen Zeitraum sich die Schadensberechnung bezieht.
     
  7. #7 Baufuchs, 21.12.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    ich spendiere "ob und seit":

    "Vor alle dem ist noch juristisch zu klären, ob und seit wann der Unternehmer im Verzug ist"

    Siehe Frage in #4
     
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