Bestehender Unrechtmäßiger Bau - Folgen?

Diskutiere Bestehender Unrechtmäßiger Bau - Folgen? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir rätseln Bürointern um ein heißes Thema was auf einer aktuellen Baustelle gesehen wurde. Der Nachbar des Bauherrn hat vor ca. 15...

  1. #1 maxplacid, 19.09.2013
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    Hallo,

    wir rätseln Bürointern um ein heißes Thema was auf einer aktuellen Baustelle gesehen wurde.

    Der Nachbar des Bauherrn hat vor ca. 15 Jahren gebaut, mit Garage als Grenzbebauung.
    Die Garage hat jedoch eine Länge von 12,60m an der Grenze anstatt der damals zulässigen 8,00m.
    Dies wurde offensichtlich so genehmigt. Wir wissen das weil der zuständige Bauamtsleiter vor Ort war und Ihm die Garage aufgefallen ist und er Im Amt nachgesehen hat was es damit auf sich hat.

    Nun rätseln wir wie das rechtlich ist, Landratsamt genehmigt einen nicht genehmigungsfähigen Bau.
    Fällt das einfach unter Bestandschutz oder kann da etwas anderes passieren?
    Vielleicht hat ja jemand von euch Erfahrung mit soetwas.

    Nur zur Info, wir wollen dem Nachbarn nichts, uns interessiert einfach der Sachverhalt.

    Grüße
    Maxplacid
     
  2. #2 Thomas B, 19.09.2013
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    Wenn länger gebaut als damals standardmäßig zulässig, ist anzunehmen das bei der Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit dies mit den (damaligen) Nachbarn abgestimmt worden ist. Wenn also der betroffene Nachbar, der jetzige Bauherr, einer solchen Bebauung zugestimmt hat, dürfte daran wohl nichts auszusetzen sein. Eher unwahrscheinlich ist, daß das zuständige Bauamt einer nicht genehmigungsfähigen Planung dennoch, eigenmächtig die Zustimmung erteilt hat.

    War der jetzige Bauherr auch der damalige Eigentümer des Grundstücks? wenn nicht, dann einfach mal den damaligen eigentümer fragen oder ggf. beim Bauamt die unterlagen einsehen.
     
  3. Baumal

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    hat der nachbar eine baugenehmigung für seinen damals nicht
    genehmigungsfähigen bau in der hand, ist er
    erst mal auf der sicheren seite.

    die baurechtsbehörde kann jedoch eine rechtswidrig erteilte baugenehmigung
    wieder zurücknehmen.

    VwVfG ca.§ 45-50 googeln.

    aber weshalb sollte sie, wegen einer garage?
     
  4. #4 Gast036816, 19.09.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    erst einmal nachschauen, ob möglicherweise eine baulast mit verkauft wurde.
     
  5. #5 maxplacid, 19.09.2013
    maxplacid

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    Hallo und danke für die Antworten,

    das Grundstück wurde von unserem Auftraggeber letztes Jahr gekauft, Baulast ist keine eingetragen.
    Somit dürfte doch eigentlich der damalige Besitzer auch nicht zugestimmt haben, oder seh ich das falsch?

    Grüße
    Maxplacid
     
  6. #6 Bauliesl, 19.09.2013
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    Nicht zwangsläufig. Bei uns in Ba-Wü gibt es Gemeinden, die solche Dinge auch mit einer ausdrücklichen Zustimmungserklärung des Nachbarn durchwinken würden, ohne, dass eine Baulast eingetragen werden muss. So einen Fall hatte ich schon zweimal.
    Gruß,
    Liesl
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 19.09.2013
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    Siehst Du falsch

    Da es "nur" um eine Ausnahme/Befreiung von der LBO-Vorschrift zur max. Länge eines grenzständig zuläsigen Bauwerks ging, dürfte das in Form eines Schreibens oder einer Unterschrift des Nachbarn auf der Zeichnung erfolgt sein.
    Er bringt damit zum Ausdruck, dass er seine nachbarlichen Belange nicht beeinträchtigt sieht.
    Den Rest (Städtebau, Versiegelung usw) macht das Amt.

    Nichts ungewöhnliches. Wenn der Käufer jetzt dadurch Nachteile hat - die Garage stand doch da rum!
     
  8. #8 Der Bauberater, 20.09.2013
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    Wenn die Garage genehmigt wurde, dann hat sie Bestandsschutz und steht rechtmäßig. Ob der Nachbar damals auf den Plänen zugestimmt hat oder eine ausdrückliche Nachbarzustimmung unterschrieben hat ist eigentlich egal. Die Garage steht und euer Auftraggeber hat das Grundstück mit einer "überlangen" Garage auf dem Nachbargrundstück gekauft! >>gekauft wie gesehen<<
    Als Nachbar hat euer Auftraggeber ja berechtigtes Interesse in die Bauakte einzusehen. Wenn die GA damals ohne Abweichung oder Zustimmung genehmigt wurde, dann ist das so.

    Oder dann, wie es in #3 von Baumal steht ...
     
  9. #9 maxplacid, 23.09.2013
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    Hallo,

    danke für eure Antworten......interessantes Thema.
    Da wir normalerweise keinen Wohnungsbau machen sind wir diesbezüglich leider auch nicht so fit.

    Grüße
    Marcus
     
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