Beton Sandwichwände

Diskutiere Beton Sandwichwände im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Er weisst - einfach formuliert - die Mangelfreiheit nach, in dem er in den aardt die von Ihm ausgeführte Version so beschrieben oder gezeichnet...

  1. Taipan

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    Er weisst - einfach formuliert - die Mangelfreiheit nach, in dem er in den aardt die von Ihm ausgeführte Version so beschrieben oder gezeichnet findet. Wenn irgendwas nicht so gebaut ist, wie du in den Zeichnungen unterschrieben hast, braucht der gar nicht erst rumdiskutieren. Selbst wenn die jetzige Lösung besser wäre, er hat sich an den Vertrag zu halten und nicht eingenmächtig Änderungen vorzunhemen.

    Du hast einen GÜ - damit bist Du immer Herr des Geschehens. Kaspere mit deinem Sachverstand und deinem Rechtverdreher mal aus, ob Du nicht auf Kosten des AN den Fortbau einstellen lässt, bis ide Mängel A) beseitigt oder b) die Mangelfreiheit nachgewiesen ist. Oder zumindest mit Baustopp drohst ... hilft manchmal auch schon.
     
  2. #22 Ralf Wortmann, 26.02.2015
    Ralf Wortmann

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    Dazu muss geklärt werden, ob die Werkplanung mit allen Details Gegenstand des werkvertraglichen Leistungssolls geworden ist.

    Wenn darüber zuvor nichts in der BLB stand, wäre nur eine Treppe mittlerer Art und Güte mit DIN-gerechtem Stufenverhältnis geschuldet gewesen. Man muss prüfen, ob die Ergänzungen in der Werkplanung zu einer Änderung des werkvertraglichen Leistungssolls führten. Dazu bedarf es einer (ggf. auch konkludenten) übereinstimmenden Vereinbarung zwischen dir und dem GÜ.

    Wer hat denn die Werkpläne erstellt und wer hat dann dieses Stufenverhältnis als Text hineingeschrieben? Wenn es (auf deine Bitte hin) der GÜ (Geschäftsführer, Prokurist, bevollmächtigter Angestellter) selber war, dürfte sich das werkvertragliche Leistungssoll tatsächlich dahin verändert haben. Wenn es aber ein Dritter war, z.B. ein beauftragter Architekt oder gar nur ein Subunternehmer des GÜ, wäre die Sache zumindest fraglich. Dann müsste geprüft werden, ob auch der GÜ davon wusste, ob er dieses Detail als Änderung des werkvertraglichen Leistungssolls überhaupt bewusst wahrgenommen und dem (konkludent) zugestimmt hat.

    Etwas anderes könnte auch gelten, wenn es im Vertrag Klauseln gibt, aus welchen sich ergibt, dass erst die noch zu erstellende Werkplanung das werkvertraglichen Leistungssoll (zum Festpreis) abschließend definiert. Meist ist beim ABG-Vertrag eines GÜ, mit welchem Einfamilienhäuser Verbrauchern angeboten werden, jedoch eher das Gegenteil der Fall.
     
  3. #23 Ralf Wortmann, 26.02.2015
    Ralf Wortmann

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    Das gilt nur, wenn die Zeichnungen schon bei Vertragsschluss vorlagen und Gegenstand des Bauvertrags geworden sind. Da hier von "Werkplanung" die Rede ist, scheint es sich aber um etwas zu handeln, das zeitlich erst nach dem Abschluss des Bauvertrags erstellt wurde, vermute ich.
     
  4. Mibe25

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    Hi zusammen,

    Taipan: Ich hätte erwartet, dass er den Nachweis erbringt, indem er das macht, was Sie beschreiben (also irgend wo nachschaut, wo das beschrieben ist), dann seine Ausführung danebenlegt und schreibt: So muss es sein, so habe ich es gemacht, also ist alles in Ordnung. Indem er also mir auch etwas vorlegt, das mir seine Ablehnung des Mangels nachvollziehbar macht. Bei den Treppen wäre das dann ein Bild von einem Meterstab, der 26cm zeigt, den Ausschnitt aus dem Werkplan, der sagt "Treppe 18/28" und dann der Satz: Sie hatten recht, ich kümmere mich darum." oder "26cm und 28cm sind identisch. Daher liegt kein Fehler vor." ;-)

    Ralf Wortmann: Es stimmt: Die Werkpläne wurden nach Unterschrift des Vertrages erstellt. Im Vertrag steht dazu: Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sch in der nachstehend genannten Reihenfolge aus:
    a) Dem Vertrag mit Vertragsbedingungen
    b) der BLB
    c) Angebot/Kostenübersicht
    d) der Planung
    e) VOB/B (wobei ich die VOB nicht ausgehändigt bekommen habe)

    Als Laie bin ich davon ausgegangen, dass die Werkpläne also in den Vertrag eingebunden sind. Sonst wäre es schwierig, Veränderung während der Erstellung der Werkpläne (Fenster verschoben), wirksam zu vereinbaren, oder?

    Änderungen wurde folgendermaßen an den Plänen durchgeführt: Telefonat mit GÜ (ist ein kleiner Laden mit Geschäftsführer, Bauzeichnerin und Projektleiter), der sich alles notiert hat, Bauzeichnerin hat alles eingezeichnet, Mail mit geänderten Plänen kam. Den Inhalt jedes Telefonats habe ich protokolliert, damit ich prüfen konnte, ob die Änderungen auch umgesetzt wurden. Ich hatte immer wieder das Gefühl, dass der Geschäftsführer hinsichtlich Drainage, Entwässerung und Erdung gewisse Wissenslücken hatte. Daher habe ich selbst viel gelesen und einige Schnitzer beseitigen lassen. Ich ärgere mich heute, dass ich die Pläne vor der Freigabe nicht einem Fachmann vorgelegt habe.

    Grüße von Oli
     
  5. Mibe25

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    Hi zusammen,

    anbei ein Bild von der Treppe
    Außentreppe_IMG_4510_small.jpg
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 26.02.2015
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    Nicht böse sein, aber auf dem Bild sieht man eine Betonkante, von der aus man einen Zollstock (wenn er nicht abgebrochen ist) mindestens 27 cm nach vorn schieben kann. ;)

    Interessanter wären ein Bild der Treppe mit Winkel am Antritt (gibts einen Untertritt?), sowie den Ausschnitt mit der Treppe aus der Genehmigungs- und der Ausführungszeichnung.
     
  7. Mibe25

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    Hi,

    natürlich bin ich böse ;). Mein Nervenkostüm ist im Moment etwas dünn. :frust. Natürlich haben Sie mir Ihrer Kritik trotzdem vollkommen Recht.

    Glauben Sie mir auch so, dass das andere Ende des Meterstabs an der darüberliegenden Treppe anliegt? Nein, es gibt keinen Untertritt. Mit "Antritt" ist hier die Vorderkante der Stufe gemeint, oder? Der Winkel würde bei 27+-0,1cm die Meterstabskala "treffen".
    Ich bin mir unsicher, den Werkplan hier reinzustellen. Dürfte ich diesen Ihnen auch per Mail zukommen lassen?

    Grüße von Oli
     
  8. #28 WerniMB, 27.02.2015
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    Hallo Oli,
    wenn ich da Bild so sehe, hast du nicht korrekt gemessen. Die Fase der Betonstufe ist nicht relevant.

    DAS ist der vorhandene Auftritt deiner Treppe.

    ..und Gruß
     
  9. Mibe25

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    Hi,

    zu WerniMB:
    Dem würde ich Seite 22 der DIN 18065:2011-06 entgegenhalten: Hier ist abgebildet, dass bei einem Kantenradius r von größer 8 mm die Verrundung nicht zum Auftritt zugerechnet wird. Auch steht in der Legende: "r Radius (gilt in Analogie auch für Fasen)

    Irre ich mich hier?
     
  10. #30 wasweissich, 27.02.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ist doch die rohtreppe , da ist das mit dem radius egal...
     
  11. #31 Ralf Dühlmeyer, 27.02.2015
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    Da ich nicht glaube, dass Ihr das als fertige Treppenoberfläche vereinbart habt, überdeckt der Belag die Fase.
    Die ist produktionstechnisch erforderlich!
     
  12. #32 stockstadt, 27.02.2015
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    Hallo,

    sind das wirklich "Blockstufen" ... die nach meinem Verständnis in einzelnen Stufen gebaut werden.

    Oder soll der Begriff Blockstufen bedeuten, dass die (betonierte) Treppe roh bleibt.

    Wo ist die Treppe?? ... event. Kellerabgang außen???

    LG
     
  13. #33 gunther1948, 27.02.2015
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    hallo
    der te hat in keiner phase der verhandlungen nit dem gu eigentlich genau gewusst was er so alles in den einkaufskorb wirft. siehe auch die anderen threads.
    und nun heulen und zähneklappern und als nächstes kommt- was kann ich dafür abziehen- .

    gruss aus de pfalz
     
  14. Mibe25

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    Hi,

    ja, das sind wirklich Blockstufen.
    Ja, es ist die Kelleraußentreppe. Eigentlich wollte ich eine Beton-Fertigteiltreppe, aber der GÜ meinte, dass die zu glatt sei und dass es immer so aussehen würde, als würde die Treppe nicht fertig sein und der Belag fehlen. Ich solle daher lieber die Blockstufen nehmen. Mal davon abgesehen, dass ich keinen optischen Unterschied zwischen der Blockstufentreppe und einer Beton-Fertigteiltreppe feststellen kann: Belag soll da keiner drauf, und das weiß auch der GÜ. Er hat mir auf Nachfrage bestätigt, dass die Treppe so komplett fertig ist und die Oberfläche die vorgeschriebene Rauheitsklasse hat.

    zu gunther1948: Ich wusste sehr wohl, was ich in den Einkaufskorb werfe. Mich wundert nur, dass beim Auspacken nun was anderes in der Verpackung drin ist. Abziehen will ich nichts, sondern eine Treppe mit dem großen Auftritt, weil ich die Treppe regelmäßig mit großen und schweren Kartons laufe. Da habe ich überhaupt keine Lust auf einen kleineren Auftritt.

    Grüße von Oli
     
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