Betonpfeiler auf TG-Stellplatz

Diskutiere Betonpfeiler auf TG-Stellplatz im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Tja, vielleicht kannst es halt einfach nicht? Soll auch 7er Fahrer solcher Art geben ;) E38 und E66 über 10 Jahre lang gefahren und selbst in...

  1. #21 Lexmaul, 12.03.2021
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    Tja, vielleicht kannst es halt einfach nicht? Soll auch 7er Fahrer solcher Art geben ;)

    E38 und E66 über 10 Jahre lang gefahren und selbst in eine mega-engen Souterrain-Garage kein Problem...gebe Dir gerne Unterricht.

    Aber ja, Länge/Breite sind ein Problem (grundsätzlich) - der Pfeiler ist schlichtweg gar kein Problem.
     
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  2. #22 simon84, 12.03.2021
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    Der Parkplatz ist mit dem richtigen Auto so oder so eng.

    Bei einer normalen Limousine hast du mMn beim Aussteigen sogar bei der Fahrertür keine Probleme, sogar wenn du rückwärts reinfährst, was ja @driver55 richtigerweise angemerkt hat, macht man nicht.

    Und wenn du vorwärts reinfährst, dann hast du doch sowieso kein Problem, Beifahrer hinten kann doch auch links aussteigen oder eben vorher aussteigen.

    Die Fahrgasse ist mit 7,80 eigentlich üppig bemessen, weit über den nötigen halben Wendekreis, also ca 12 Meter / 2 (= 6 Meter).

    Denke auch dass man da locker reinkommt.

    Probleme könntest bei Transporter mit kurzer Schnauze haben, also Sprinter sowas in der Richtung, könnte mir vorstellen, dass da die Fahrertür eng wird an dem Pfosten bei rückwärts einparken (was man ja eignetlich nicht macht und ggf sogar laut TG Ordnung nicht erlaubt ist)
     
  3. #23 Fabian Weber, 12.03.2021
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    Ich würde mich über den Pfeiler freuen, denn dann parkt mich keiner zu.

    Vor Gericht wirst Du sowieso verlieren, Deinen Anwalt aber reich beschenken.
     
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  4. #24 BaUT, 13.03.2021
    Zuletzt bearbeitet: 13.03.2021
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  5. #25 klappradl, 13.03.2021
    Zuletzt bearbeitet: 13.03.2021
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    Du hast die 3 Sätze selbst ziitiert. Von weiteren Einschränkungen (z.B. nur der Türbereich zählt oder so) steht nichts da.
    Korrekterweise hätte mann deinen Parkplatz 2,4 m breit direkt neben den Pfeiler setzen müssen, den Parklatz rechts danben auch. So wie es jetzt ist, sind die beiden Stellplätze am Pfeiler 10 cm zu schmal. Damit verlliert man 20 cm Platz an jedem der 40er Pfeiler gegenüber der jetzigen Teilung und wahrscheilich ginge das jetzt gar nicht mehr auf. Das wurde schon falsch geplant. Aber nur dann würden die Pläze der Stellplatzverordnung entsprechen. Wie so was vor Gericht ausginge, und wie demenstsprechend deine Verhandlungsposition ist, weiß ich leider nicht.
     
  6. #26 driver55, 13.03.2021
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    Wenn Zweidrittel Stellplätze davon betroffen sind, frag mal die anderen 100 Parker mit Betonpfeiler.
    Viele parken einfach und fertig.

    Ich würde meine Energie sinnvoller einsetzen.
     
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    Guckst du hier:
    VORIS § 4 GaStplVO | Landesnorm Niedersachsen | - Einstellplätze und Verkehrsflächen | Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen (Garagen- und Stellplatzverordnung - GaStplVO) vom 4. September 1989 | gültig ab: 01.11.2012

    § 4 Einstellplätze und Verkehrsflächen
    (1) Ein notwendiger Einstellplatz muss eine Länge von mindestens 5 m haben. Ein notwendiger Einstellplatz, der barrierefrei sein muss, muss eine Breite von mindestens 3,50 m haben; im Übrigen genügt eine Breite
    1. von 2,50 m, wenn auf beiden Längsseiten im Abstand von bis zu 0,10 m Bauteile oder Einrichtungen vorhanden sind,
    2. von 2,40 m, wenn nur auf einer Längsseite im Abstand von bis zu 0,10 m Bauteile oder Einrichtungen vorhanden sind,
    3. von 2,30 m, wenn auf beiden Längsseiten im Abstand von 0,10 m weder Bauteile noch Einrichtungen vorhanden sind.


    Deutsche Sprache = schwere Sprache!

    Das bedeutet im Klartext, dass gar kein Bauteil in die eigentliche Stellplatzbreite hinein ragen darf! Ein solches "einfahrtbehinderndes" oder "türöffnungsbehinderndes" Bauteil darf bis maximal 10 cm an die jeweilige Stellplatzseite heran reichen, ABER NICHT IN DEN STELLPLATZ HINEIN!!!
    In Auslegung von §4 (1) Satz 2 Nr. 2 bedeutet das nun dass bei einer einseitigen Einschränkung des Stellplatzes dieser Stellplatz so anzuordnen ist, dass er mit seiner rechten Kante erst 10 cm vor dem einschränkenden Bauteil (Pfeiler) beginnt und zum nachbarlichen Einstellplatz eine Breite von 2,40 m aufweisen muss.

    Die Trennachse zwischen dem streitigen Stellplatz und dem links daneben gelegenen Stellplatz muss also bei 2,40 m + 0,10 cm = 2,50 m von der Pfeilerseitenfläche weg angeordnet werden.

    Dies schreiben Sie mal dem Bauträger!
     
  8. #28 klappradl, 13.03.2021
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    Was aber auch nichts daran ändert, dass sein Stellplatz zu schmal ist.
     
  9. #29 Lexmaul, 13.03.2021
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    Wieso ist der zu schmal? Natürlich ist das nicht schön und ich würde auch neidisch zu anderen Plätzen schauen - vielleicht ist einer der über 100 Besitzer ja sogar bereit, wirksam zu tauschen? Soll Leute geben, denen das wirklich ziemlich egal ist.

    Zu verlangen, dass irgendwer nun keinen Stellplatz mehr bekommt (was ja der Fall wäre), ist schon etwas abgehoben.

    Wo ist das Problem, da leicht schräg rein und dann gerade ziehen, um dann natürlich dichter an dem Pfeiler zu parken? Es gibt nur wenige Autos, die dafür dann auch zu breit wären...
     
  10. #30 driver55, 13.03.2021
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    Und viele weitee in dieser TG auch. Deshalb mal die Mitbewohner fragen.
     
  11. #31 driver55, 13.03.2021
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    Vermutlich doch nen 7er. mark740 --> 740i;)
     
  12. #32 Lexmaul, 13.03.2021
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    Ja, und? Die sind um die 190 cm breit - passt da einfach "locker" von der Breite - nur halt die Länge nicht. Aber das Problem wirste überall haben...

    Und wer sagt, er ist diese Modelle in den grauenhaften ollen Parkhäusern gefahren, der kommt da locker rein.

    Ich hab die Häuser ehrlich gesagt gehasst - aber eher wegen den sehr engen Radien bei den Auffahrten.
     
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  13. #33 klappradl, 13.03.2021
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    Immer im Hinterkopf behalten: In Deutschland fahren alle anderen viel schlechter Auto, als man selbst. Das kann man doch jeden Tag auf der Straße erleben. ;)


    Aber darum gehts hier doch gar nicht. Die Frage war, ob der Platz der Stellplatzverordnung entspricht. Das tut er nicht.
    Die Rechtsfolgen soll er sich selbst überlegen. Es wird sehr wahrscheinlich nicht dazu führen, dass die Linien neu gemalt werden
     
  14. #34 Lexmaul, 13.03.2021
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    Grundsätzlich richtig, aber es geht auch um letzteres in Deinem Beitrag, dass man sicher das Haar in der DIN-Suppe finden kann/wird, aber Recht haben und recht bekommen, sind halt sehr unterschiedliche Dinge.

    Vielleicht kann der BT ja einem mit einem entsprechenden Auftreten auch entgegenkommen und einem helfen, da etwas zu tauschen.
     
  15. BaUT

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    Es geht doch nicht um die Fahrzeuggröße des Fragestellers und auch nicht wie gut der ein oder andere mit einer fetten Karre umgehen kann. Es geht einfach um vertraglich zugesicherte oder gemäß den anerkannten Regeln der Technik oder sogar gemäß Gesetzestext (VO) zugesicherte Eigenschaften, die der Stellplatz nu mal nicht einhält.

    Ihr würdet den 7er BMW ja auch nicht kaufen, wenn er 20 cm schmaler oder 50 cm kürzer wäre...

    Was soll der Stellplatz denn eigentlich kosten?
    Wohnung schon abgenommen und bezahlt und als Eigentümer schon eingetragen so dass man die entspannt in Nutzung nehmen kann?
    Stellplatz noch nicht abgenommen und hoffentlich noch nicht komplett bezahlt?
    Dann Abnahme verweigern, Zahlung für Stellplatz mindestens anteilig zurück halten mit obiger Begründung (siehe #27) und vielleicht einigt man sich ja dann auf einen satten Preisnachlass. Andernfalls müsste der BT auf Restwerklohnzahlung klagen was dann einem Mängelbeseitigungsanspruch gegen zu rechnen wäre.
     
  16. #36 Lexmaul, 13.03.2021
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    Ja, manche denken nur in Normen und theoretischem Recht - womit ich nicht bezweifel, dass Du sicherlich korrekte Aussagen gibst.

    Nur was hat er von einem satten Preisnachlass (um den es ihm nach eigener Aussage nicht geht)? Der Platz ist für ihn danach und für alle Ewigkeiten immer noch zu klein...

    Man kann letztlich immer noch klagen, aber wieso nicht erstmal nervenschonendere Möglichkeiten ausloten?
     
  17. #37 driver55, 13.03.2021
    driver55

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    Und dann parkt es sich deutlich leichter
    .:biggthumpup:
     
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  18. #38 BaUT, 13.03.2021
    Zuletzt bearbeitet: 13.03.2021
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    Den Preisnachlass kann er ja dann in ein paar extra Fahrstunden für Frau oder Kinder investieren oder alle paar Jahre in ein paar neue Außenspiegel oder andere Lackreparaturen. Das ist ja dann seine Sache.

    Und wenn es nicht um Preisnachlas geht, dann soll er die Abnahme komplett verweigern und auf einen korrekten Parkplatz bestehen.

    Ich finde es schon frech, wenn man 2021 eine neue ETW für 5.000 EUR/m² kauft und dann einen Parkplatz im Qualitätsniveau eines 80er-Jahre-Kaufland-Parkhauses dazu bekommt. Vielleicht wäre ja für den Parkplatz nach gerichtsgutachterlicher Einschätzung nur ein Preis von 1980 angemessen? Müsste man als Gutachter mal recherchieren, wann diese Parkplatzbreite letztmalig zulässig war!
     
  19. #39 rigorosi, 29.10.2023
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    Ich stoße immer wieder bei Recherchen auf diesen Beitrag. Mich würde interessieren wie die Geschichte hier ausgegangen ist. Kann sich vielleicht der Threadstarter melden? Ja, auch nach 2.5 Jahren.
    Amüsant finde ich die Diskussion um Fahrkünste und Fahrzeuggrößen. Die Herrschaften hier würden wohl kleinere Stellplätze nun auch mit höherer Inflation begründen, sie können ja fahren.

    Ich möchte noch anmerken, dass der Auszug aus der Werkplanung es ebenfalls in sich hat. Die Maßkette stimmt nicht mit den real gezeichneten Abmessungen der Stützen überein. Die Stütze hat ca. 35 cm. Damit stehen nicht 7,25 m für 3 Stellplätze zur Verfügung, sondern 7,15 m. Dennoch, bei 2,30 m für den mittleren Stellplatz bleiben noch rechnerisch 2,425 cm für die zwei stützennahen. Damit ist für den Stellplatz 2,40 m zwar eingehalten, aber der Randabstand gem GaStellV 10 cm ist nicht da. Nur 2,5 cm.

    Hier ist auch wichtig, was im Vertrag vereinbart ist. Ist ein Stellplatz mit 2,50 m vereinbart? Denn so suggeriert das Achsmaß des oberen Stellplatzes(im CAD auch 2,50m). Nun hätte der Mittlere sicher einen vertragsgemäßen Stellplatz erhalten, während die Randstellplätze nur noch 2,225 m haben. Hier hat der Planer entweder geschlafen oder mit dem Bauträger "gemogelt".

    Fazit: verstößt gegen öffentliches Recht + vertraglicher Mangel
     
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