Betonpolster ragen über die Grundstücksgrenze

Diskutiere Betonpolster ragen über die Grundstücksgrenze im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Siehst Du falsch. Juristen meinen, alles zu wissen:28:. Drum heißen sie ja auch: Schlaubauer.

  1. Eric

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    Siehst Du falsch. Juristen meinen, alles zu wissen:28:.

    Drum heißen sie ja auch: Schlaubauer.
     
  2. #22 keinSchlaubauer, 29.07.2011
    keinSchlaubauer

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  3. #23 Pascal82, 29.07.2011
    Pascal82

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    hallo,

    man da spricht und grillt man vorher und gut ist,

    mein anchbar hat auch vor mir gepflastert (er muss da mitm stapler langfahren) mischgebiet- rechtlich hätte er sauteure L-steine hinsetzen müssen!
    ich hab gesagt betonier die rabatten richtig satt ein- hauptsache die halten bombe (mach den keil ruhig etwas größer auchauf meinem grundstück- ich hab da kein problem) ich zahl die hälfte und helf mit- denn ich möchte an die rabatten meine zaunpfosten bohren wenns nix ausmacht (er liegt gut 40 cm höher und da er da seinen laden hat wo ständig betrieb ist mit stapler und kundschaft und ich nebenan meinen garten habe und nicht in boxershorts von seinen leuten gesehen werden will möcht ich da nen sichtschutzzaun hinmachen) gesagt getan.....
    mithelfen konnte ich nicht- er hats von nem profi machen lassen- hat mich knappe 400€ gekostet auf 30 meter länge und ich muss keine löcher für meine zaunpfosten buddeln und ausbetonieren- sondern kann die "balkenschuhe" einfach an die 10er rabatten dübeln.....

    ich denke so sollte es laufen......:bierchen:
     
  4. matom

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    Sich deswegen aufzuregen ist schon ein wenig kleinlich!

    Was planst du da? Falls auch eine Einfahrt hast du kostenlose Randsteine bekommen.

    Sofern Wiese: Unterboden -> Mutterboden -> Samen feddich. Ist bequemer zu mähen als mit Zaun.


    Warum immer Zäune?? Grad bei der Auffahrt finde ich Zäune hinderlich um gut in die Einfahrt zu kommen.

    Falls du da auch eine Einfahrt planst lass den Zaun weg.
     
  5. #25 Ralf Dühlmeyer, 29.07.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Genau darauf hoffen die Dreisten - das man sie gewähren lässt.
    Weg damit. Und in der Ausführung schon zweimal, sonst haftet der TE am Ende noch für irgendwelche Schäden an Randstein und Pflaster, wenn er seinen Bereich daneben anlegt.
     
  6. matom

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    mal als Laie gefragt, was kann da im schlimmsten Fall passieren?

    So wie es im Augenblick ist (je nachdem ob er einen Trabant oder einen Ford Galaxy fährt) wrden über kurz oder lang die Randsteine nachgeben wegen unzureichender Stütze?

    Wenn sich der TE nun beeilt und dementsprechend eine Auffahrt oder halt aufschütten für Wiese dürfte doch genug Stabilität da sein, dass die Randsteine halten?!

    Seine Wiese dürften diese Zementkleckse wohl nicht stören.

    MfG
     
  7. #27 coroner, 29.07.2011
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    Baulaie
    Blödes Thema, denn man läuft Gefahr sachlich wie R.D. zu argumentieren
    und dann doch als Pedant verstanden zu werden.
    Gerade im nachbarschaflichen Umfeld wird doch gleich gemenschelt und man
    traut sich auch oft nicht - um das nachbarschaftliche Verhältnis nicht zu gefährden.
    Wir hatten ähnliche Fälle.
    Unser Gelände ist gut einen meter tiefer als das des Nachbar, was ihn jedoch
    nicht davon abhielt 2,50 hohe Sichtschutzwände fast auf die Grenze
    zu setzen. Kurzer Verweis auf das Nachbarschaftsrecht wurde entsetzt
    zur Kenntnis genommen und damit entschuldigt, dass der GaLabauer
    gesagt habe, man dürfe das so machen.
    Gleichzeitig stehen die zur Erhöhung notwendigen L-Steine fett im Beton
    der natürlich auf unser Grundstück quillt.
    (Eine art Viertelkreis mit 30cm Radius - also schon ein Batzen - und das auf
    einer Länge von ca. 20m!)
    Wir passen nun unsere Gartengestaltung daran an und machen
    eine kleine Abböschung über den Betonbrabs damit kein Streit entsteht.
    Die für den Nachbarn entsrtehenden Kosten wären enorm - und wehe
    ich würde dann später da ne HEcke davor pflanzen, dann würde es immer
    heissen, es hätte doch auch so bleiben können weil man es ja nicht gesehen hätte.

    Muss man wohl abwägen, aber an jeden die Bitte: Bleibt auf eurem Grundstück Leute.
     
  8. regge

    regge

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    Hallo zusammen,

    danke für euer Feedback. Das mit dem gemeinsamen grillen und Pläne schmieden funktioniert leider nicht mehr so. Dazu muss ich eine kurze Geschichte erzählen. Auf dem zweiten Foto sieht man angehäuften Schotter entlang der Grundstücksgrenze liegen. Das war der Schotter, der um die Betonpolster bzw. Randsteine lag - natürlich auch auf unserem Grundstück. Nachdem ich Erdaushub und Unkraut im Grenzbereich entfernt hatte sprach ich den Nachbarn auf seinen Schotter an (der lag noch ganz normal da, wie die Firma ihn ausgelegt hatte). Ich hatte ihm angeboten, dass ich den überflüssigen Schotter zu einen Haufen an die Straße lege könnte und wir uns dann Gedanken machen, wie wir ihn entsorgen. Er sagte, "das ist nicht sein Schotter und er kümmert sich auch nicht darum ! Er hat den Schotter nicht dort hingelegt !" Da war ich erstmal sprachlos. Und auf die Frage, dass das dann auch nicht seine Betonpolster wären, sagte er, "das müsse ich akzeptieren, er hat das bei seinem Nachbarn auf der anderen Seite auch akzeptieren müssen". Ende des Gesprächs. Seit dem ist unser Verhältnis zueinander, ich sage mal, etwas abgekühlt.
    Unsere Terrasse liegt direkt an dieser Zufahrt. Ein Sichtschutz wäre also schon ganz gut. Zum Vorschlag, die Zaunpfähle immer zwischen die Betonpolster zu setzten. Zaunelemente haben eine bestimmte Breite. Wir würden mit Sicherheit früher oder später auf dieser Strecke mit einem Pfahl auf ein Polster treffen, weil die Betonpolster nicht immer im gleichen Abstand sitzen.
    Mich würde interessieren, ob wir von unserem Nachbarn verlangen können, dass er die Betonpolster entfernt?

    Grüße
    P. Regge
     
  9. #29 Ralf Dühlmeyer, 29.07.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Ja - könnt Ihr verlangen.

    Scheint ja ein toller Zeitgenosse zu sein. Ich sag - solchen Vögeln traue ich auch noch zu, Euch in zwei Jahren die Schuld zu geben, wenn seine Randsteine wegkippen - dann habt Ihr da "manipuliert" oder beim Zaun setzen alles kaputt gemacht.
     
  10. Rene'

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    Das scheint mir ja ein Vogel zu sein....Also "einfach so hinnehmen" würde ich das nicht.
    Auch wenn die Polster jetzt vielleicht nicht stören und Du deine Einfahrt unter Umständen trotz der Polster so ausführen kannst wie Du willst. Aber was ist wenn die Polster in X-Jahren mal brechen? Dann wird deine Einfahrt/Wiese/wasauchimmer auch wieder mit aufgebuddelt.....

    Bevor man die Anwalts und Paragraphenkeule rausholt: Gibt es bei euch nicht eine Schlichtungsstelle bzw. einen Schlichter den man zu Rate und zur Hilfe ziehen kann? Bevor man sich mit Anwaltsschreiben bombardiert und sich die Fronten dann endgültig verhärten.

    Vielleicht bringt es was wenn man sich dann mal zu dritt zusammensetzt und der Nachbar mal von einer neutralen Stelle gesagt bekommt was darf und was nicht. Vielleicht findet man dann ja eine,für alle Beteiligten annehmbare Lösung.

    Mein Bruder z.B. hatte vor 5 Jahren mal Stress mit dem Nachbar wegen Hecke/Zaun/Höhe des ganzen. Dem Nachbar passte das alles nicht so wie es war. Da hatte der Schlichter,der neutral und unbefangen an die Sache rangegangen ist, auch eine gute Lösung gefunden.

    Gruß,
    Rene'
     
  11. #31 fmjuchi, 30.07.2011
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    Was so nicht ganz richtig ist. Voraussetzung für die Anwendung des § 40 II LNRG RLP ist, dass für beide Nachbarn eine Einfriedungspflicht nach § 39 besteht. Diese ist nur gegeben wenn es zum Schutz vor wesentlichen Beeinträchtigungen notwendig ist.

    Davon kann hier nicht ausgegangen werden.

    lg fm
     
  12. svjm

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    Naja...

    ....dann wird es Zeit, wieder etwas Wärme in das Verhältnis zu bekommen.;)

    1. Regnet es in RLP weder Schotter noch ein RC-Gemisch (so sieht das eher aus). Und dass es auf Ihrem Grundstück, und offenbar auf "Ihrem Mutterboden" liegt (oder täuscht das Bild?), wäre zur Not ein Schriftstück wert, unter Fristsetzung diese Verunreinigung zu beseitigen! Ganz egal, welchen "Zoff" ihr Nachbar mit seinem anderen wohl schon hat.

    2. Können Sie ja freundlich darauf hinweisen, dass Sie auf Ihrem Grundstück demnächst ebenfalls eine Befestigung vornehmen möchten, diese dann allerdings fachgerecht und frostfrei gegründet. Dazu möge Ihr Nachbar Sicherungsmaßnahmen vornehmen, bevor ein Teil seiner Einfahrt in Ihrem Baufeld landet. Ob er dann immernoch meint, es ist nicht seines und er habe es nicht hingelegt, werden Sie dann sehen.

    Ich bin kein Freund des "Auge um Auge-Prinzips", aber machmal müssen anderen eben diese Organe geöffnet werden.

    Und: Sie haben Zeit. Eine ordentliche Winterperiode, dann holt er eh jeden zweiten Rasenkantenstein bei Ihnen ab.

    Ein Gruß
    svjm
     
  13. regge

    regge

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    Hallo svjm,

    den Schotter habe ich mittlerweile entsorgt. Ein anderer Nachbar hatte einen Kübel bei sich stehen und ich habe mich an den Kosten beteiligt.

    Dieser Vorschlag hört sich gut an:
    Ich dachte nur, dass ich das bestehende Bauwerk stützen/sichern muss, wenn ich etwas anbaue?

    ich hatte auch schon an einen Brief gedacht, in dem ich ihn auffordere innerhalb einer Frist die Betonpolster zu entfernen. Ich hatte aber meine Bedenken. Zum einen, kann er direkt sagen, er entfernt die Betonpolster nicht. Zum anderen, wenn er innerhalb einer Frist nichts macht, darf ich mich ja auch nicht so ohne Weiteres an seinem Eigentum zu schaffen machen. Ich habe gerade das Gefühl, dass unser Nachbar am längeren Hebel sitzt und wir eigentlich nicht viel machen können. Er kann die Geschichte wohl einfach aussitzen.

    An die Forumsgemeinde: Ich bin nach wie vor dankbar für jeden Tipp und jedes Argument, der/dass uns weiterhelfen kann.

    Grüße
    P. Regge
     
  14. #34 Baukram, 31.07.2011
    Baukram

    Baukram Gast

    dann schreib dem Nacbarn freundlich er möge auf geeignete Weise seine Einfahrt so
    bauen das keine Betonpolster oder andere Baustoffe auf deinem Grundstück verbaut werden.
    fertig.
     
  15. #35 wasweissich, 31.07.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    der längere hebel hat aber eine sollbruchstelle , und die befindet sich genau auf der gemeinsammen grenzlinie .

    theoretisch kannst du irgendwelche betonklumpen , die auf deinem grundstück rumliegen , einer geordneten wertstoffwiederverwertung zuführen (nennt sich neudeutsch recycling .

    wenn dann irgendwelche betonfertigteile (randsteine , pflastersteine), deren eigentümer der nachbar ist , auf einmal auf deinem grundstück herumliegen und somit in deinem besitz übergeht , bist du verpflichtet diese dem eigentümer zuzuführen .....


    hätte ich mal so gesagt ......

    !!unverbindliche gedankenaufzeichnung ohne haftung für rechtssicherheit!!!
     
  16. Julius

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    Erläutere doch mal bitte, was Du nun auf Deiner Fläche an jener Grenze vorhast!
    Grünzeug, Pflastern, erhöhen, abgraben etc.?
     
  17. #37 Baukram, 31.07.2011
    Baukram

    Baukram Gast

    julius,
    #1 durchlesen
     
  18. regge

    regge

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    Hallo Julius,
    wir möchten einen Sichtschutzzaun stellen. Unsere Terrasse grenzt direkt an diese Garagenzufahrt. Ein paar cm müssen wir evtl. noch abgraben.

    Grüße
    P. Regge
     
  19. Julius

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    Und eine Terrasse ist dort erlaubt?
    Warum abgraben? Das verlagert einen Teil des Problems (und der Haftung!) auf Dich. Würde ich (zumindest bis zur Klärung der Situation) tunlichst unterlassen.
     
  20. #40 ecobauer, 31.07.2011
    ecobauer

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    Fachlich und auch rechtlich richtig wäre es gewesen, wenn die Betonpolster bzw. die Betoneinfassung - denn sie richtig ausgeführt worden wären - auf der Grenze verlaufen und entsprechend die Randsteine um die notwendige Stärke der Betoneinfassung in Richtung Grundstück des Nachbarn gerückt wären.
    Und das würde ich dem - bei dem hier beschriebenen Verhalten - deutlich und schriftlich vermitteln und ihm auch eine Frist setzen, seine Arbeiten fachgerecht und rechtlich richtig durchführen zu lassen!
     
Thema: Betonpolster ragen über die Grundstücksgrenze
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