Beurteilung Qualität Beton-Kellerwand

Diskutiere Beurteilung Qualität Beton-Kellerwand im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Ähhh - 10 Jahre Gewähr. Ist das etwa so eine Wanne, bei der gar kein klassischer Betonstahl zum Einsatz kommt, sondern Stahlfasern?? Auch...

  1. #21 sk8goat, 08.12.2009
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    Auch wiederum nur eine pessimistische Negativvermutung.
    Wenn man hier Fremdüberwachung z.B. bei der Fa. Wolf beauftragt, dann ist 10 Jahre Gewährleistung Standard. Ich glabe , dass die dafür sogar eine Rückversicherung bei einem großen deutschen Versicherer abschließen. Also hat man erst dann keinen Gewährleistungsanspruch mehr, wenn es mal den Versicherer und die Fa. Wolf nicht mehr geben sollte. Und ich glaube nicht, dass die sowas mit SFB machen.
    Macht überhaupt jemand WW-Wände mit SFB?
    Wäre aber mal tatsächlich interessant wenn der Fragesteller seine Konstruktion/Wandaufbau beschreibt.
     
  2. #22 Ralf Dühlmeyer, 08.12.2009
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    Kein Pessimismus.
    Aber es gibt halt u.a. ein System, dass auf SFB basiert und auch mit 10 Jahren Garantie wirbt.

    MfG
     
  3. #23 PHausBauherr, 08.12.2009
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    Nein nein, kein Stahlfaserbeton. Das hätte ich niemals zugelassen, nachdem ich ja auch früher schon aufmerksam hier gelesen habe ... :biggthumpup:
    BU wollte mich anfangs zu einer 3-schaligen Ausführung bewegen, habe ich aber wie Archi abgelehnt, u.a. ebenfalls wegen dem hier schon gelesenen.
    Die WW-Überwachung hat tatsächlich einen Versicherungsschutz über 5 Mio. Ausgeschrieben war eine Firma mit Q, der BU hat es dann mit Hy... gemacht.

    Ich schreib mal kurz ein paar Daten zusammen, unten ein paar Fotos. Aktuellere sind auf anderem Rechner, versuche ich nachzuliefern.

    • Bodenplatte 10x13 Meter, 30cm dick, doppelte Bewehrung, und zwar nicht mit Matten, sondern es wurde "von Hand" ein Raster mit Eisen ausgebildet, die komplett über die ganze Länge und Breite gehen, siehe Bild. Abstandshalter max. 50 cm lang und versetzt.
    • Wände mit 25cm, doppelte Bewehrung mit Matten. Extra Bewehrung um Fenster rum und so, aber das ist ja wohl standard. Ich habe einen Bewehrungsplan, aber nicht eingescannt, das Ding ist riesig groß ...
      Erste Betonschüttung zum besseren Anschluss mit feinem Kies 0-8mm, was das sonst noch alles drin ist damit es WU wird, weiss ich nicht.
    • 10cm Fugenband zwischen BoPla und Wand, 24cm Band zwischen Wandfugen. Wurde den von WW-Überwachern persönlich verschweißt...
    So, und jetzt sag endlich mal einer dass es ..... GUT AUSSIEHT! ... :bounce:

    [​IMG][​IMG]
    [​IMG]
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 08.12.2009
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    Det kan jeg godt lige :p
     
  5. bemi

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    Dann sag der Fa. mit Hy mal das keiner die Ausschalfristen beachtet hat, Nachbehandlung) dann ist der Versicherungsschutz von 5 Mio auf 0,0 Mio geschrumpft.
    Eine gute Bauüberwachung bei einer WW.
    Aber die Bilder sind schön.
    bemi
     
  6. #26 PHausBauherr, 08.12.2009
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    Die Ausschalfristen wurden angeblich zwischen BU und Hy abgestimmt. Selbst wenn nicht - der BU hat Vorgaben von den WW-Überwachern und, so würde ich hoffen, müsste dann ggf. selber einstehen wenn er diese verletzt ...
     
  7. bemi

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    Eine WW ist eine ÜK 2 Baustelle, diese wird Fremdüberwacht da gibt es keine Absprachen zwischen BU und Hy.
    Bei der Fremdüberwachung sind Ausschalfristen ganz klar geregelt.
    Und da ist mir keine Frist von 2 Tagen bekannt.
    Und wenn dein BU Insolvent wird?
    Was ich keinem gönnen würde.
    bemi
     
  8. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Hy ist die Fremdüberwachung.

    Daher sprechen sich BU und Hy ab und regeln das.

    Welche Tage Ausschalfrist sind denn noch im Angebot, wenn es 2 Tage nicht gibt?
     
  9. #29 Carden. Mark, 08.12.2009
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Stimmt - der Einwand.

    Die Ausschalfristen wurden in der DIN 1045-3 - 07/2001, nicht mehr genormt, da diese von einer Vielzahl von Einflüssen abhängig sind.

    Die beeinflussenden Faktoren können so ausschlaggebend sein, dass eine pauschalierte Ausschalfrist nicht benannt werden kann.
    Gerüste und Schalungen dürfen erst entfernt werden, wenn der Beton eine ausreichende Festigkeit erreicht hat, um:

    · aufgebrachte Lasten aufnehmen zu können,

    · ungewollte Verformungen des Betons gering zu halten,

    · Beschädigung der Oberflächen und Kanten zu vermeiden.



    Dazu kann eine Erhärtungsprüfung oder eine Reifegradprüfung sinnvoll sein.

    · Zusätzlich aufgebrachte Lasten, z.B. aus dem Arbeitsbetrieb, sind zu berücksichtigen.

    · Eventuell sind Hilfsstützen anzuordnen.
     
  10. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Hey Mark, die wollen kein Gutachten, die wollten nur ausschalen....:sleeping

    @bemi: Deswegen sind doch Hy/Q/Aq/(Ze) dabei, nicht nur zum Fugenbänder verkaufen.
     
  11. #31 Carden. Mark, 08.12.2009
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Eben - ist aber alles (scheinbar) nicht so einfach :D
     
  12. Josef

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    die Wandbilder hab ich mir jetzt einige Male angesehen (!)

    Bild 1+2 verwendung von falschen Schalungsöl ??? oder
    wenn die Löcher im oberen Bereich sind schlecht bzw.
    gar ned nachverdichtet ???

    Bild 3+4 wie sowas zustande kommt da tappe ich im Dunkeln
    das hat fast den Anschein als wenn die Löcher Teil eines
    Spannloches darstellen ?
     
  13. #33 pauline10, 09.12.2009
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Also ich frage mich, wie der Beton um die Bewehrungseisen herum angeordnet ist. Wenn der an der glatten _Schalung solche Löcher hat, wird der unter einem Bewehrungseisen wohl nur selten vollständig vorhanden sein.

    Ich würde denen zumindest beim nächsten Betoniervorgang mal kräftig auf die Finger schauen. D. h. Höhe des eingefüllten Betons und der Einsatz des Rüttlers bei jeder eingebrachten Lage kontrollieren.

    Ich habe den Eindruck, der Rüttler war ein besonders teures Werkzeug, das nur Sonntags benutzt werden darf. Oder erst wenn zwei Meter Wand betoniert sind.

    Bei einer WW, die ja dicht sein soll, sollte der Beton anders aussehen!!

    pauline
     
  14. #34 PHausBauherr, 09.12.2009
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    Gerüttelt wurde auf jeden Fall - ob es lang genug war, kann ich nicht beurteilen. Die Wand sieht nicht überall so aus, ich würde mal schätzen von den ca 35qm einer Wandfäche sind ca. 2-3qm Fläche mit solchen Bereichen übersät.

    Der Polier hatte inzwischen eine ähnliche Vermutung: Dass nämlich an diesen Stellen ein unbenutztes, also nach außen offenes Spannloch war, durch das dann flüssige Zementanteile abflossen und dieses Loch hinterließen...
     
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