Beweissicherung Nachbarhaus- staatlich vereidigt?

Diskutiere Beweissicherung Nachbarhaus- staatlich vereidigt? im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; nein. du musst nicht verzweifeln, sondern die zuständigkeiten klären. viele köche, usw. ... bei teuren/komplexen projekten hat der vom...

  1. mls

    mls Bauexpertenforum

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    nein. du musst nicht verzweifeln, sondern die zuständigkeiten klären.
    viele köche, usw. ...

    bei teuren/komplexen projekten hat der vom bauherren beauftragte twp
    seinen spass mit der integration externer planungsleistungen (das können
    stat. nachweise für besondere treppen, geländer, gründungen .. kronleuchter
    oder mehrgeschossige regale sein) .. wer übernimmt bei dir die koordination?

    du kannst natürlich "einfach" zu dem kellerbauer gehen - aber nur, wenn
    die haftungsfrage eindeutig und nachhaltig geklärt ist ;)
     
  2. #22 pummelchen, 13.11.2009
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    sollten wir beim FH bleiben (ich weiß hier verpönt) würde alles von der Firma gestellt werden,
    den Statiker für Planung Abbruch und Tieferlegen, Beweisssicherung und Bodengutachten könnten wir stellen oder der Architekt vom FH stellt einen

    die bisherigen Aussagen stammen ja in der Regel aus dem Munde des A. bzw. auch vom externen Statiker, mit dem der A. arbeitet
     
  3. #23 pummelchen, 16.12.2009
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    Besitzer genehmigt mir Probebohrung, aber er will sie lieber im Garten. Außerdem soll man aufpassen, dass keine Leitung beschädigt wird.

    jetzt sucht der A. eine Firma für die Probebohrung und das Bodengrundgutachten.

    Dann muß der A. einen Querschnitt der Gründung zeichnen und dann sagt der Statiker,ob unterfangen nötig ist oder 1m Abstand halten zur Kommunwand beim Tieferlegen ausreicht

    und dann muß ich sagen, ob ich das Haus kaufen will

    ------------

    ist es eigentlich üblich, dass bei Tieferlegen eines Kellers einer bestehenden DHH immer ein Bodengrundachten abgerufen wird?
     
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