Bewertung einer Baugrunduntersuchung

Diskutiere Bewertung einer Baugrunduntersuchung im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Guten Abend, wir haben auf Basis eines Baugrundgutachtens uns Angebote für eine Stadtville von Bauunternehmen erstellen lassen. Ein...

  1. derron

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    Guten Abend,

    wir haben auf Basis eines Baugrundgutachtens uns Angebote für eine Stadtville von Bauunternehmen erstellen lassen.

    Ein Bauunternehmen erachtet die Bodenverhältnisse als sehr schwierig und empfiehlt weitere Maßnahmen in Form von
    • 100cm Streifenfundament
    • Korbbewehrung Q335A
    • Vorbetonierung und Kraneinsatz
    • Mattenbewehrung mit Q636A
    • dickere Betondecke 22cm


    Da die anderen Unternehmen hier laut Angebot keine besonderen Anstrengungen vornehmen wollen, fragen wir uns nun:

    Kommt das bei denen hinterher noch, wenn der Statiker erst einmal mit beiden Augen draufschaut?
    Oder sind die oben genannten Maßnahmen eventuell doch übertrieben? Der "Spaß" kostet immerhin 7 TEur Aufpreis...

    Gibt es hier Spezis, die sich in der Materie auskennen und mal einen Blick auf die Untersuchung werfen und uns Hinweise geben könnten?

    Baugrunduntersuchung.pdf

    Vielen Dank!!
    Ron
     
  2. Taipan

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    Wir brauchen uns nicht das Baugrundgutachten anschauen. Wesentlich ist hier eher das "Angebot" (Wahrscheinlich Werkvertrag+BLB+Zusatzgedöns)

    Steht in den "Angeboten" der "Bauunternehmen" (ich vermute die üblichen GÜ's dahinter) irgendetwas davon drin, dass das Angebot die örtlichen Verhältnisse (Zuwegung, Baufreiheit ...) und das vorliegende Baugrundgutachten berücksichtingen und die daraus entstehenden Kosten inkludiert sind?

    Meine Vermutung: nein. Es wird drin stehen, dass Bodenklasse 4/5 mit einer Pressung von ... Schneelastzone -5 ... Erdbebenzone 0 ... Abdichtung nach Lastfall 000 der DIN 18195 ... Fläche auf dem Grundstück um einen Kran aufzustellen ... Baugrundstück und Straße mit 40t Belastbar ...

    IM KLARTEXT: Standarklauseln, die an wenigen Orten in Dtl. funktioniern und an allen anderen Orten NACH Vertragsunterzeichnung zu plötzlichen und unvorhersehbaren Nachträgen führen, die der Bauherr schlucken MUSS und die nicht nachverhandelbar sind.


    RAT: Externen Sachvertand/Sachverstände nutzen um den Werkvertrag und die BLB prüfen zu lassen und den Sachvertand/die Sachverstände auch gleich eine baubegleitende Qualitätskontrolle durchführen lassen.

    PS: es wird sich keiner das Baugrundgutschten anschauen, wenn dafür erst irgendwelcher Sermon installiert werden muss. Die EXE, die da runtergeladen werden soll, hat weder eine Herstellerkennung noch eine Signatur ... SOWAS ist MÜLL. Es stellt sich auch die Frage, was Nicht-Windows-Nutzer tun sollten.
     
  3. derron

    derron

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    Danke für den Hinweis - hier noch einmal direkt als PDF bei Dropbox: Baugrunduntersuchung.pdf
    (Sorry für den blöden Upload Dienst vorher!)

    In dem Angebot steht drin, dass lt. der vorliegenden Gründungsempfehlung von xxx folgende Mehraufwendungen berücksichtigt werden (siehe oben).

    Mir geht aus auch primär darum, ob das Gutachten die o.g. Mehraufwendungen rechtfertigt?
     
  4. #4 aladini, 08.12.2014
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    Wie Tapian schon geschrieben hat, wäre LV interessanter. Könntest auch hier reinstellen, dann kann man beurteilen, welche besondere Maßnahmen von BU betroffen wurden..:)
     
  5. derron

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    In dem Angebot steht nicht mehr drin, außer Fliesen, Mauerwerk, Zubehör etc. und dass ansonsten nach BLB umgesetzt wird. Da steht allerdings bodenmäßig nicht so sehr viel drin bzw. die von Taipan beschriebenen Standardfloskeln.

    Wir sind bereits Mitglied im VPB und haben und werden diesen als Sachverständigen unser Vorhaben begleiten lassen. Aber wozu gibt es dieses tolle Forum? ;)

    PS: Bitte das PDF aus meinem zweiten Beitrag oben verwenden.
     
  6. #6 aladini, 08.12.2014
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    ich lese "Der Oberbodenbereich wird durch bindige, humose Mischbodenauffüllungen mit Bauschuttresten und Schlackeresten in unterschiedlicher Ausprägung geprägt. Die Auffüllbasis bewegt sich zwischen 1,5m und 1,7m Tiefe unter GOK"

    Was war vorher auf dem Grund? Sicher ohne Keller?
     
  7. derron

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    Das GS wurde vorher gewerblich genutzt und daher sind dort Reste (Lagerhalle etc.). Diese Dinge sind aber im Grunde geklärt.
    Ja, es wird ohne Keller gebaut.
     
  8. Taipan

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    HA! Recht hadda! Wusters doch!

    Und warum gehst Du nicht hin verlangst ein Angebot bzw. eine Anpassung der BLB an die Bedingungen DEINES Grundstückes, statt Dich mit dem Sondermüll zu genügen?

    Warum ist der Liebe Kollege nicht in der Lage dir genau das zu erklären, was ich hier grade tue und Dir darüber hinaus auch noch zu sagen, was da nun genau rein muss?

    Ob das nun 7kEUR mehr kostet oder nicht, ist eigentlich schnuppe. Die Frage ist: Zahlst du die 7kEUR mehr oder baust du nicht? Die 7kEUR sind, da du noch nicht unterschrieben hast, sicher auch verhandelbar. Hättest Du schon unterschrieben, wären es 10kEUR und die wären nicht verhandelbar.
     
  9. derron

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    Es ist noch lange nichts unterschrieben, und wir haben einen Termin beim Sachverständigen und danach noch Termine bzgl. Klärung und Verhandlung bei den BUs und und..

    Habe ich eine falsche Frage gestellt?
     
  10. #10 aladini, 08.12.2014
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    Wie wird gebaut mit Architekt oder ohne? Ich würde lieber einen Planer dazu schalten, bevor man alle mögliche Mis.. von BU's bekommt. Ja, es kostet Geld, aber an der Stelle würde ich nicht sparen. "dickere Betondecke 22cm" wenn hier die BoPa gemeint ist, dann ist sie mit 22 auf keinen Fall dick, eher dünn wenn es hier nur Zwischendecke geht, dann könnte es passen. Darum sage ich wichtiger wäre die LV...

    Bei einem Auffüllgrund würde ich mit einem Keller bauen, da man nicht weißt, was da reingefüllt wurde. Wenn dort auch Holz und anderer Mis.. eingegraben wurde, könnte es zu Setzungen vom Baukörper kommen... (aber mit Holz auffüllen wird doch keiner machen... hoffe ich :))
    (meine Laienmeinung )
     
  11. Taipan

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    Nein ... Du stellst die richtigen Fragen. Für eine BLB-Vertragsprüfung setze ich bei den üblichen Verdächtigen etwa 5-6h an zzgl. eines einführenden Gespräches und eines erklärenden Gespräches. DAS kann und will das Forum und hiesigen Schreiber nicht leisten. Dass MUSS dein VPB-Sachverständige leisten. Deswegen MUSST du ihm die Fragen stellen.

    Das dies in der Zukunft liegt, wusste ich nicht, ich nahm an, das erste Gespräch mit dem Sachverstand hätte schon stattgefunden. Die von mir begleiteten Bauherren sind immer erstaunt, wenn ich ihnen die Liste gebe, wo drauf steht, was die alles von ihrem GÜ haben wollen müssen und haben wollen sollen.
     
  12. Jezero

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    Bodenplatte mit 22cm ist OK. Wo ich einen Widerspruch sehe, ist die umlaufende Frostschürze, die unter der Voraussetzung einer Bodenauswechslung nicht notwendig ist. Das Bodengutachten sieht eine Bodenauswechslung 50 cm tief vor. Wenn du das Erdmaterial mit Frostschutzkies auswechselst, dann ist deine Bodenplatte vor Frost geschützt. Das gilt, wenn das Außenniveau im Bereich von -0,15m liegt. Sollte das Endniveau tiefer liegen, dann ist die Frostschürze schon notwendig, aber da reichen 30cm breite.
     
  13. derron

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    Es wird ohne Architekt mit einem Bauunternehmen (Generalübernehmer) gebaut. Es handelt sich bei den 22cm um die EG Decke. Und einen Keller wollen wir uns eigentlich sparen.
    Ich will ja keine BLB Prüfung, sondern nur die eine konkrete Frage zur Statik geklärt haben:
    Ist es bei diesem Boden notwendig, Sondermaßnahmen in der o.g. Form zu ergreifen?
    Gibt es nicht einen Spezi hier, der sich auskennt und Lust hat, bei der Beantwortung dieser Frage zu helfen?
     
  14. #14 Thomas Traut, 09.12.2014
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    Was hat die Decke mit dem Baugrund zu tun?

    Falls Dein Briest in Brandenburg liegt, brauchst Du sowieso einen Prüfingenieur für die Statik. Falls nicht, steht es dir frei, einen zu beauftragen. Der kostet aber (soviel, dass niemand im Forum das für lau machen wird)!

    Was mir fehlt, ist der Bodenaustausch! Auf Bauschutt, Schlacke und humosen Kram würde ich kein Haus setzen.
     
  15. Jan81

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    Du sollst BLB Prüfung machen, damit genau diese Frage geklärt werden ;)

    Du schreibst 7.000 Euro Aufpeis? Womit vergleichst du das? Die anderen Bauunternehmen haben auch eine BLB und das steht halt 0815 Gründung drin. Erst wenn du die beauftrags, dann wird gerechnet. Du hast glück, dass ein Unternehmer seriös genug ist und dir vorher schon ein vernüftiges Angebot abgegeben hat.
    Dewegen kannst du so nicht vergleichen. Du weiß jetzt nicht was die anderen Bauunternehmen kosten werden.
    Taipan hat eigentlich schon sehr gut erklärt.

    Zu Gründung:
    Wir haben auch so ein Grundstück wo früher eine große Lagehalle stand. Bei uns wurde auch ca. 1-1,5 m der Bodenausgetauscht und neu augegeschüttet. Die Aufschüttung war aber nicht von besonders guter Qualität, so dass sehr viele Bauherren bzw. Nachbarn komplette bis 1,5 m getauscht haben, weil der Bodengutachter und das Bauunternehmen kein Risiko eingehen wollten. Wenn man jetzt ausrechnet, wieviel Tonnen auf 100 qm x 1,5m wege gehen und wieder drauf kommen.

    Ich persönlich finde das Baugrundgutachten bzw. Bodengutachten nicht besonders gut. Bei mir war ganz klare Grundungsempfehlung und wie tief die Frostschürze sein soll. Hatte damals zu meinem Bodengutachter vertrauen und habe genau so danach bauen lassen. Habe mit ihm auch persönlich geredet und er hat bei mir die Erdarbeiten überwacht bzw. ist für 30 min gekommen und hat sich den Boden nach der Freilegung angeschaut.

    Wird bei euch der Boden ausgetaucht?
    Wie dick wird die Bodenplatte? Kommt Dämmung drunter?
     
  16. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Im Klartext: BlB Prüfung usw. - das Geld kann man sich sparen. Hier wird ohne Planung bei nicht geklärter Ausführung der Gründung bei nicht einfachem Untergrund und Gutachten ohne begleitende Planung angefragt, angeboten und beauftragt?!
    Nur nicht hinterher wundern.
     
  17. #17 Alfons Fischer, 10.12.2014
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    Formularausfüller
    und ich vermute, dass (sofern das nicht vorher geklärt wird) der erste Nachtrag infolge erforderlicher Gründung sich in deutlich 5-stelliger Höhe bewegen wird...
     
  18. #18 Ralf Wortmann, 10.12.2014
    Ralf Wortmann

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    Ich kann zwar in technischer Hinsicht nicht weiter helfen, aber hilfreich wäre es auf jeden Fall, in dem abzuschließenden Bauvertrag auf die Baugrunduntersuchung Bezug zu nehmen, z.B. mit folgender Zusatzvereinbarung:

    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, das Bauvorhaben fachgerecht und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend so auszuführen, dass es den Feststellungen aus der Baugrunduntersuchung des Ing.-Büros ... vom ... (welches der Auftragnehmerin vorliegt und diesem Vertrag als Anlage beigefügt ist) Rechnung trägt. Sollte es sich herausstellen, dass die in der Bauleistungsbeschreibung und im Vertrag genannte Ausführung den Anforderungen aus dieser Baugrunduntersuchung nicht entspricht, so geht diese Verpflichtung der Ausführungsbeschreibung vor und es gehen etwaig aufzuwendende Mehrkosten zu Lasten der Auftragnehmerin.
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Dann trennt sich sowieso die Spreu vom Weizen und die Infrage kommenden Firmen werden gezwungen, sich mit der Baugrunduntersuchung auseinander zu setzen.
     
  19. #19 aladini, 10.12.2014
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    das vermute ich auch, darum wäre es für TE Bauen mit Keller zumindest überlegenswert.
     
  20. #20 aladini, 10.12.2014
    aladini

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    Hallo Ralf,

    wie ich die Baufirmen in unserem Region kennen, werden diese evtl. Mehrkosten gleich in Bauvertrag nehmen oder gleich mitteilen, dass keine Interesse besteht.
    Man könnte aber diese Mehrkosten auf einzelne Positionen entschlüsseln und sie als „optional“ in LV reinnehmen. Dann weißt der TE was auf ihn evtl. kommen würde.

    gruß
    Werner
     
Thema: Bewertung einer Baugrunduntersuchung
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