Bewertung einer Baugrunduntersuchung

Diskutiere Bewertung einer Baugrunduntersuchung im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Bei dem Bodengutachten hätte ich Bauchschmerzen. 1.) Es steht aufgefüllter Mischboden mit Bauschuttresten bis zu einer Tiefe von 1,50m - 1,70m...

  1. #21 Baufuchs, 10.12.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Bei dem Bodengutachten hätte ich Bauchschmerzen.

    1.) Es steht aufgefüllter Mischboden mit Bauschuttresten bis zu einer Tiefe von 1,50m - 1,70m unter GOK an
    2.) Gutachter empfiehlt Abtrag Oberboden in Stärke von 20-30cm, verbleibt also ca. 1,40m Auffüllung, auf der gegründet werden muss/soll
    3.) Zur Tragfähigkeit dieses Auffüllbodens trifft der Gutachter keine Aussage, er schreibt vielmehr "der anstehende Lößboden ist mit Zusatzmaßnahmen für eine Gründung geeignet". Der Lößboden steht aber erst unterhalb der Auffüllung an. Damit hat er die Auffüllung einfach ausgeblendet.

    Mir erscheint das Bodengutachten recht mager.

    Bei ähnlichen Verhältnissen (aufgefüllter, nicht tragfähiger Boden bis 0,90m unter GOK) hatte ein von uns in Auftrag gegebenes Baugrundgutachten insgesamt 34 A4 Seiten, davon 5 A4 Seiten mit Gründungsemfehlungen). (Einfamilienhaus)
     
  2. #22 Thomas Traut, 10.12.2014
    Thomas Traut

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    Mit dem Bodengutachten habe ich auch Probleme, siehe #14. Aber nicht nur als Bauherr, sondern auch als ausführende Firma, als Statiker sowieso. Wenn da keiner drauf eingeht, kommt das dicke Ende noch oder es sind Glücksritter, die ihre Fa. beizeiten abmelden.

    Aber vom TE kommt auch keine Rückmeldung mehr, vielleicht hat sich ja alles in Wohlgefallen aufgelöst...
     
  3. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    @Baufuchs: nicht ganz
    Die Gründungsempfehlung ist eine tragende Bodenplatte und 50..70cm Bodenaustausch. Dazu gibt er einen Bettungswert an. Der ist ziemlich optimistisch und zu hinterfragen. Daneben kommen noch Sätze zu Streifenfundamenten. Wenn man sich die Tabelle dazu ansieht, was ist schlechter: die Auffüllung oder der anstehende Boden?
    Es gibt immer wieder Problemgrundstücke mit teils schlimmeren Randbedingungen.
    Nur wie die Gründungsempfehlung hinweist, das geht nur in gegenseitiger Abstimmung und dazu muss auch eine Tragwerksplanung her. Danach sind die Angaben zu verifizieren und ich tippe auch Nachtrag BGGA mit Nachuntersuchung. Alles andere ist Rätselraten.
     
  4. #24 Baufuchs, 10.12.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Von zusätzlichem Bodenaustausch nach Abtrag Oberboden lese ich nichts.
    Lediglich von 50cm Kies/Schotterunterbau unter Sohlplatte.

    Aber sei´s drum, allein mit diesem Gutachten ist der Gründungsaufwand nicht zu ermitteln.
     
  5. #25 Thomas Traut, 10.12.2014
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    Allein das hier:
    schreit nach Austausch! Die Gründungsempfehlungen aus dem Gutachten halte ich für nicht dem vorgefundenen Boden angemessen. Ich würde den Gutachter darauf ansprechen, vielleicht ist es "nur" ein Versehen.
     
  6. #26 Inkognito, 10.12.2014
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    bei der Tiefe... Keller?
     
  7. reezer

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    was wäre dagegen einzuwenden?
    Bzw. wer sonst als der Bauherr wäre denn der Richtige um diese Kosten zu tragen?
     
  8. #28 aladini, 10.12.2014
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    es steht im Zusammenhang zu zitierter Antwort!
    Die Frage ist, was ist hier notwendig?
    Die Gründungsempfehlung ist eine tragende Bodenplatte und 50..70cm Bodenaustausch. Die Auffüllbasis bewegt sich zwischen 1,5m und 1,7m Tiefe unter GOK.
    Wenn das Auffüllmaterial nicht erforderlichen Anforderungen entspricht, muss dann doch bis 1,7m Grundaustausch stattfinden.
    Das Gutachten trifft keine Aussage zur Tragfähigkeit dieses Auffüllbodens. Nun wer kann eindeutig sagen, was notwendig wäre?
    Keiner - also Nachuntersuchung muss her. Und bei Kosten für 1,7m Grundaustausch könnte man gleich über einen Keller nachdenken. (Vor allem kein Grundwasser)
     
  9. #29 gunther1948, 11.12.2014
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    hallo
    ich liebe fragensteller die nicht über den tellerrand blicken können.
    dem gutachten fehlt jede substanz um eine endgültige gründungsaussage zu treffen.
    gü stellt den tragwerksplaner/statiker -richtig ???
    statik erst nach unterschrift- richtig ????
    bewehrung geschätzt abrechnung nach anforderungen der statik- richtig???
    was hat eine deckendicke mit der gründungsplatte zu tun ????
    taipan hat die nötigen hinweise gebracht jetzt musste die nur noch umsetzen.
    die 7 t € betrachte mal als untere grenze mit viel luft nach oben.( nach unterschrift und statik )


    gruss aus de pfalz
     
  10. #30 malgucken, 11.12.2014
    malgucken

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    Man kanns auch übertreiben mit so vielen Seiten, oder :)
    Ein BGGA muss ja nicht über 2000€ kosten für ein EFH.
    Anscheinend ist man sich hier wohl einig, wenn so 1.7m abgetragen würden, passt es.
    TE sollte da wirklich nochmals nachhaken beim Gutachter... was bzgl. der humushaltigen Schicht ist

    Feedback vom Gutachter wäre interessant, ob es weiterhin passt oder einfach übersehen worden ist.

    TE, schau dich doch auch mal den Nachbaren um...vllt. kannst du Infos einholen, die vergleichbar sind (was nicht sein muss, aber kann)
     
  11. #31 peterk61, 11.12.2014
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    Das Baugrundgutachten muss nicht 2000 € kosten aber ein schlüssiges Gründungskonzept enthalten.

    Auf einer Auffüllung zu gründen, von der nicht bekannt ist, ob beim Einbau ordentlich verdichtet wurde, ist mehr als riskant.

    Die angegebene zulässige Bodenpressung für die Gründung auf dem Löß setzt eine steife Konsistenz des Löß voraus. Es wurde jedoch bei dem Löß eine weiche bis steife Konsistenz festgestellt, so dass für diese Gründungsvariante auch noch weitere Maßnahmen erforderlich sind, die in den vorliegenden Auszügen des Gutachtens aber nicht beschrieben sind.

    Das Gründungskonzept sollte diesbezüglich hinterfragt und nochmals überarbeitet werden.
     
  12. #32 gunther1948, 11.12.2014
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    hallo
    und genau deshalb meine aussage, dass so mit den aussagen des bga zur gründung nichts an zufangen ist.
    und die 7 000,- eine nach oben variable grösse sind.


    gruss aus de pfalz
     
  13. derron

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    Hallo zusammen,
    entschuldigt meine späte Reaktion - da ich keine E-Mail Benachrichtigung mehr erhielt, ging ich davon aus, dass hier nicht geantwortet wurde.

    Ich habe verstanden, dass das Bodengutachten nicht ausreichend ist, da keine Bewertung des Mischbodens und dessen Tragfähigkeit stattfand. Und der darunter liegende Boden auch statisch fragwürdig ist. Zumindest aber die Gründungsempfehlung bei den Verhältnissen beider Böden zu optimistisch erscheint.

    Ich werde mit diesen Fragen einmal zum Gutachter gehen.

    Außerdem werde ich von den Nachbargrundstücken, bei denen ohne größeren Bodenaustausch gebaut wurde, ein Bodengutachten zumindest anschauen können. Erstellt allerdings vom gleichen Gutachter, soweit ich weiß.

    Habt vielen Dank für Eure wertvollen Infos, auch in Richtung des rechtlichen Aspekts!
     
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