Bewertung Energieausweis EnEV 2009 vs. Kfw70

Diskutiere Bewertung Energieausweis EnEV 2009 vs. Kfw70 im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; und u.a. DESWEGEN bist Du ein SCHLAUMEIER. Die 0,4 sind nicht das Referenzgebäude, sondern der FALSCHE Wert aus Anlage 1 Tabelle 2, da es nach...

  1. #21 Gast56083, 15.10.2014
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Jaja, jetzt zurückrudern. Die 0,45 für einseitig angebaute Gebäude gab es schon 2009, und zu den 0,4 schrieb ich deshalb vermutlich Ref Gebäude, weil das Ref G.idR drunter liegt. Ob hier nun der falsche Wert aus Anlage 1 genommen wurde oder der vom Ref Gebäude weißt weder Du noch ich. Fakt ist, wenn die 0,33 stimmen, ist das gut, deutlicvh besser als die EnEV fordert und darum gings, Du Schlaubi...
     
  2. Taipan

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    Du erzählst immer noch Müll.

    In diese Feld gehört der Anforderungswert an Neubauten nach der gültigen EnEV rein. Und das ist nun verdammt nochmal für dieses Gebäude die 0,45. DAS KANN NICHT DER WERT DES REFERENZGEBÄUDES SEIN. Damit ist die gesamte Berechnung Schrott, weil diese Werte aus der Software in den Ausweis eingetragen werden und die Software Berechnungsparameter aus eben genau der Wahl, ob es sich um ein angebautes oder freistehendes Gebäude handelt, für MEHRERE Berechnungen zieht.
     
  3. #23 Skeptiker, 15.10.2014
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    Dann wohnen die Bewohner illegal in einer formal nicht fertiggestellten Baustelle mit allen dann möglichen negativen Folgen.
     
  4. #24 Musician, 15.10.2014
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    Ihr verwirrt mich :)
     
  5. Taipan

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    Für dich ganz einfach:

    Lass Dir die Dokumente aus #18 aushändigen und lass diese und das Gebäude durch jemenden unabhägigen mit Ahnung Prüfen. Dann wirst wissen, woran Du bist. Alles andere ist hier grade Nebenschauplatz.
     
  6. nolu13

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    Fernab "davon" würde ich erstmal den BAUZAUN UND DAS VERKEHRSSCHILD entfernen lassen.
    Und das rosarote Baustellen-WC auch noch!
    Und im DG wohnen wollen,wegen der "Aussicht"!

    Ersatzmaßnahmen!

    Sehr heldenhaft ,aber stets bewährt.
    back in time!
     
  7. #27 Gast56083, 15.10.2014
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Is mir zu blöd dieses Gequatsche...dass die 0,4 da nicht stimmen kommt doch von mir.
    @TE: Fakt ist, eine sehr gute Gebäudehülle und damit geringe Transmissionswärmeverluste (wenn die Werte stimmen). Das ist deutlich besser als die EnEV fordert. kfW70 kann man mit weniger als die hier genannte Dämmung erreichen, man muss nur eine Stromheizung (WP) einbauen. Bezgl. Gesamtinvest und auch Verbrauchskosten nicht die bessere Lösung.
    Mal nebenbei: selbst EnEV mindest Standard bzgl Dämmung ist schon sehr gut. Wir reden hier über weniger als 100€ Heizkostenunterschied/a zu einer KfW70 Hülle (15% besser)
     
  8. nolu13

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    @TE
    Wenn das Produkt nicht dem entspricht ,was gekauft wurde ,baut man eben nach ENEV 2009/2014?
    Wenn ich ein DFF einbauen will ,dann mach ich das.
    Wenn mir einer plausibel erklären kann ,daß dadurch der sommerliche Wärmeschutz nach EneV negativ beeinträchtigt wird ,dann bitte ich darum!
    Höflichst,mit Nachweis!
    :mauer
     
  9. Taipan

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    Zellstoff, du hast es immer noch nicht begriffen:

    Das Dokument ist in seinen Grundzügen FALSCH.
    Die Berechnung ist nachweislich FALSCH.
    Die notwendigen Nachweise sind NICHT ERBRACHT.
    Der Ausweis ist aufgrund seines Ausstellungszeitpunktes allein schon UNGÜLTIG.
    Du kannst keine Aussage über kfw und den die tatsächlich verbaute Dämmung treffen, wenn Du das Referenzgebäude nicht kennst.

    Das alles lässt vermuten, dass nicht nur am Energieausweis, sondern am gesamten Gebäude, mehr oder weniger absichtlich geschlampt wurde.
     
  10. nolu13

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    Jepp,mir auch zu deppert,weil immer noch mißbraucht von "Halbgaren " !
    Make my day Taipan!
     
  11. #31 Gast56083, 16.10.2014
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Mann mann mann...
    Es geht um die 0,33W/m²k...mir sch...egal, wann der Ausweis erstellt wurde oder ob da ein Haken bei sommerlicher Wärmeschutz ist.
    wenn die 0,33 stimmen (und davon muss man jetzt schon mal ausgehen), ist das gut. Und ja, ich bin mir sehr sicher, dass diese 0,33 mind 15% besser sind als das Ref Gebäude...
    Alles andere ist unwichtig bzgl. der Frage in #1
     
  12. #32 Gast56083, 16.10.2014
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Und aufgrund von diesem Dokument darauf zu schließen, dass am ganzen Gebäude geschlampt wurde, schlägt dem Fass den Boden aus...das ist nichts anderes als Panikmache.
    Ich bin raus. Sollen die "Experten" weiter so tolle Aussagen treffen...
     
  13. Taipan

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    Was mir eben noch auffiel, ist, dass der Ersteller des Ausweises nicht benannt ist. Es ist nur das Ing.-Büro benannt. Das wäre der nächste Verstoß gegen §17 Abs. 4.

    Sollte der Professor wider erwarten das Ding ausgestellt haben, dann sollte er seine Beurlaubung an der h_da unbefristet verlängern lassen.

    @Zellstoff: Was Dir egal ist, ist auch dem Gesetz egal. Der TE will hier vermutlich rund ein Fünftel seines Lebenseinkommens investieren. Da helfen keine AWG-Hormone. Und Schlamperei an der Dukumentation beruht zumeist auf Schlamperei in der Planung, diese wiederum hilft der Schlamperei beim Bau bei.
     
  14. #34 Alfons Fischer, 16.10.2014
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    Ich persönlich würde mir eine Bewertung eines Energieausweises und des damit verbundenen Gebäudes aufgrund eines im Internet eingestellten Beitrags, insbesondere wenn eine konkrete Namensnennung erfolgt, nicht erlauben...


    Kann durchaus sein, dass das Gebäude gar nicht so schlecht ist. Ein Energieausweis allein kann aber als Beurteilungsgrundlage nie dienen...
     
  15. #35 tgaeb01, 16.10.2014
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    Völlig korrekt und Zustimmung weitestgehend mit Deinen Beiträgen!:bierchen:
    Man muß Äußerungen von "Experten" ohne Fachausbildung nicht für bare Münze nehmen. Es lohnt auch keinerlei Diskussion, schade um die Zeit!
    Bei Allem darf man hier nicht vergessen, ein BT und kein GU/GÜ Vorhaben ! EnEV bzw KfW Nachweise sind, sofern die Bauausführung der Planung gefolgt ist, vom Gesetzgeber gewollt, qualitatve, vergleichende Beurteilungskriterien! Tatsächliche, später zu erwartende Verbräuche lassen sich hieraus nicht definieren/ableiten!
    Unabhängig davon, wenn der BT ursprünglich KfW 70 angeboten hat, plötzlich zurückrudert, bedeutet das eigentlich automatisch Kaufpreisminderung, denn die ernergetische Qualität ist rein formal schlechter!!!
    BT Objekte enthalten meist wesentlich mehr Risiken für den Erwerber, als GU/GÜ Vorhaben. Bei Letzteren kann der externe Baubegleiter bei Pfusch zumindest Baustopp bis zur Klärung erwirken. Bei BT Objekten keinerlei Chance!
    Wurde Murks gekauft, hat der Erwerber im Nachherein wenig bzw. kaum Chancen zu seinem Recht zu kommen.
    Vorbeugen durch z.B. verkaufsunabhängige Externe, ist stets besser, als nachträgliche Heilungsversuche.
    Für die Einhaltung der EnEV bzw. KfW Forderungen ist im Außenverhältnis stets der Bauherr verantwortlich. Bei BT Objekten, der BT. Hier Fehlverhalten nachzuweisen dürfte für den Erwerber sehr kostenintensiv werden ;-)
    M.E. kalkulieren viele BT, GU/GÜ mit dem, nach Abschluß des BV, erschöpften Budetget des Käufers/ Bauherren!
    Die Naivität und Blauäugigkeit auf Seite der Nachfrager, fördert Baupfusch auf der Anbieterseite geradezu heraus!
     
  16. #36 Alfons Fischer, 16.10.2014
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    in mir wehrt sich da enorm was gegen vorurteilsbelastete Pauschalierungen...

    Ich kenne eine ganze Reihe von Bauträgern/GÜs und GUs, welche richtig gut bauen. Natürlich sind diese an einem Gewinn interessiert (müssen diese auch machen!). Aber die Firmen, welche ich kennengelernt habe, haben Änderungen des Wärmeschutzkonzepts immer mit dem Aufsteller der Berechnung (manchmal bin auch ich das) abgestimmt. Änderungen wurden damit nur in Einvernehmen mit den geltenden Vorschriften gemacht. Dass mit erschöpftem Budget gerechnet wird, halte ich für übertrieben. In der Regel versucht man bei den Firmen, welche ich kenne, richtig zu bauen, um Auseinandersetzungen aus dem Weg zu gehen...
    Dass denen trotzdem mal was "durch die Lappen geht" ist natürlich nicht ausgeschlossen. Wennn dann oft leider infolge von Nichtkenntnis aktueller Bauvorschriften oder Nachlässigkeit...
     
  17. #37 Musician, 16.10.2014
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    Könntet Ihr mir erklären für was die Abkürzungen "BT Objekte" und "GU/GÜ Vorhaben" stehen bzw. wo hier die Unterscheide sind?
     
  18. #38 Baufuchs, 16.10.2014
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    Baufuchs Gast

  19. #39 Musician, 16.10.2014
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    Danke :)
     
  20. #40 tgaeb01, 16.10.2014
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    Sicherlich richtig, ich habe mal meine üblichen Einschränkungen "meist, überwiegend, oftmals, häufig" vergessen! Asche auf mein Haupt ;-)
    Als Gutachter haben ich i.d.R. stets mit den Negativbeispielen zu tun. Hier kristallisieren sich im Laufe der Jahre jedoch gewisse Schwerpunkte heraus. Ich bin mir auch sicher, dass es auch BT, GU/GÜ gibt, wo keine Beanstandungen existieren.
    Eine bundesweite Einschätzung des Verhältnisses der Guten/Schlechten ist mir allerdings nicht bekannt.
    Bauseits keine Frage, allerdings sind guter Baukörper und schlechte Anlagentechnik keine sinnvolle Symbiose, sondern geht regelmäßig meist in die Hose. Erfahrungsgemäß liegen die meisten Defizite bei der Anlagentechnik, weniger beim Baukörper. Wenn Deine BT/GU/GÜ´s alle erforderlichen Unterlagen für die Anlagentechnik dem AG zur Verfügung stellen, gibt es keinerlei Beanstandungen. Meine Praxis zeigt ein völlig anders Bild!
    Weder eine BV spezifische Grundlagenermittlung, noch anlagenseitig notwendige Planung/ Dimensionierung.
    Damit ist das theoretische Nachweispapier eigentlich für die Tonne und der Betreiber/ Bauherr muß mit, eigentlich vermeidbar, auf Dauer überhöhten Verbrauchskosten rechnen.
    Völlig abgesehen davon, KfW/ Bafa Subventionen werden, um Umweltbelastungen zu reduzieren u. Ressourcen zu entlasten, aus dem Steuersäckel der Allgemeinheit finanziert.
    Da dürfte man doch erwarten können, dass theoretische Papierform real und tatsächlich auch umgesetzt wird!
    Das ist zunächst nur die reine Papierform! Wie sieht es denn mit dem tatsächlich, ausgeführten Anlagenkonzept aus? Wurde eine notwendige Grundlagenermittlung durchgeführt? Sind wesentliche Anlagenparameter, dass es überhaupt zur Erfüllung der Papierform kommen kann, nachgewiesen?
    Mag ja durchaus sein, gewisse Übertreibung fördert allerdings Sensibilisierung bzgl. gewisser Schwerpunkte.
     
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