BG-Bau im Recht?

Diskutiere BG-Bau im Recht? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Moin moin, mein Schwiegervater hat uns beim Tapezieren und Möbelaufbau geholfen. Die BG-Bau will jetzt im Nachhinein 1100 Euro von uns!!! Diese...

  1. #1 molekularlilli, 19.10.2008
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    Moin moin,
    mein Schwiegervater hat uns beim Tapezieren und Möbelaufbau geholfen. Die BG-Bau will jetzt im Nachhinein 1100 Euro von uns!!! Diese Geschäftsgebaren sind doch zweifelhaft, da wir im Vorfeld überhaupt keine Info über die anstehenden Kosten erhalten haben.Ich mein, ich unterschreib doch keinen Kaufvertrag ohne über die Summe bescheid zu wissen oder ? Kann man gegen die BG BAu angehen? Denn genau betrachtet ist das doch bessere Wegelagerei. Oder greift hier die Regel: Wer der ehrliche ist = der dumme (Zahler) ?

    Vielen Dank
     
  2. #2 Lili Marie, 19.10.2008
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    Hi!

    So von Lili zu Lilli, was haste denn da angegeben? Wie lange habt Ihr denn tapeziert und warum sollte Möbelaufbauen BG-Pflichtig sein?

    :winken
     
  3. Julius

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    Hallo Molilli,

    da habt Ihr überhaupt nichts zu bezahlen, denn beim Schwiegervater handelt es sich um eine Gefälligkeitsleistung aufgrund besonderer moralischer Verpflichtung (naher Familienangehöriger).
    Das sagen die Geier von der BG Bau nur nicht dazu, weil sie dann weniger abgreifen können...
    Und falls Möbelaufbaustunden ebenfalls mit angesetzt sind, wäre das ne zweite ungesetzliche Frechheit!

    Man sollte also einen so begründeten Widerspruch verfassen und denen nachweislich zukommen lassen (Einwurfeinschreiben)!

    Zu diesem Thema haben wir schon sehr intensive Debatten geführt (hier im Forum, aber in ner anderen Rubrik). Bitte benutze die Suchfunktion und lese Dir das durch.

    Viel Erfolg!


    Gruß,
    Julius
     
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