BGH kippt Banken-Gebühren für Verbraucher-Kredite

Diskutiere BGH kippt Banken-Gebühren für Verbraucher-Kredite im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; So ist es ja auch nicht. Der bemängelte Punkt war schon immer niedergeschrieben, sei es in % vom Kreditbetrag oder sogar als Eurowert. Ist z.B....

  1. #121 ThorstenB, 04.11.2014
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    Ist z.B. in Immobilienkrediten tatsächlich erläutert, wie sich der Effektivzins zusammensetzt? Dann habe ich bisher den Punkt Bearbeitungsgebühr überlesen.
     
  2. #122 toxicmolotow, 04.11.2014
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    Das ist eine mathematische Berechnung, unabhängig vom Thema Bank. 1. Semester BWL oder vergleichbare Studiengänge. Der Effektivzins ja der Maßstab, der bei allen gleich ist. Der ist daher unerheblich. Daran stört sich auch niemand.

    Im Grunde ist der Effektivzins alle Zinsen + alle verpflichtende Gebühren und Kosten für den Kredit (ohne Kosten für Sicherheiten oder optionales Cross Selling)
     
  3. #123 ThorstenB, 04.11.2014
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    OK - aber ich kann nicht nach dem neuen Urteil Banken anschreiben wegen dem Effektivzins. Es bezieht sich hier rein auf die Bearbeitungsgebühr die ausgewiesen sein muss. Ob in Euro oder Prozent spielt hierbei keine Rolle.
     
  4. #124 toxicmolotow, 04.11.2014
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    Richtig.

    Wie hoch ist denn die Differenz zwischen Nominal und Effektivzins? Manchmal ist es auch nur eine mathematische Feinheit per Definition.

    Grundsätzlich sollten alle Kosten namentlich aufgeführt sein.
     
  5. #125 ThorstenB, 04.11.2014
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    Die Unterschiede sind (zumindest bei meiner aktuellen Finanzierung) marginal.
    Nom. 1,91/eff. 1,95%
    Wobei sich die monatliche Rate aus dem Nominalzins ergibt. Sonst müsste sie etwa 4,- höher sein.
     
  6. #126 toxicmolotow, 04.11.2014
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    Natürlich ergibt sich die Rate aus dem Nominalzins. Da werden auch kaum Gebühren drin sein und die Differenz ist lediglich der Berechnung und Zahlweise geschuldet. Vielleicht 5 Euro Auszugsgebühr p.a. oder einmalig 100 Euro oder sowas. Diese Differenz ist "normal" und mathematisch begründet.
     
  7. mastehr

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    Meine Bank erklärt den Unterschied zwischen Effektivzins und Nominalzins mit dem Zeitpunkt des Einzugs des Raten. Wenn ich mich recht entsinne liegt es daran, dass die Raten monatlich bezahlt werden und nicht erst am Ende des Jahres.

    Das Problem beim Effektivzins, der Fantansiegebühren beinhaltet, sind Sondertilgungen. Durch die Sondertilgungen verkürzt sich die Laufzeit bei gleichbleibenden Fantasiegebühren. Also zahle ich pro Jahr mehr Fantasiegebühren.
     
  8. LaZi

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    Ich bin gerade dabei unsere Unterlagen durchzuforsten auf der Suche nach Gebühren und bitte in dem Zusammenhang um Aufklärung bestimmte Begriffe/Formulierungen:

    1. Ist der "Verwaltungskostenbeitrag von 0,50% jährlich von Darlehenursprungsbetrages" der NBank auch so eine Gebühr, was man zurück fordern könnte?

    2. Ist der Abschlussgebühr für Bausparvertag der als Vorfinanzierungskredit fungiert auch so eine Gebühr?
     
  9. #129 toxicmolotow, 04.11.2014
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    Stimmt, bei jährlicher nachträglicher Ratenzahlung ist der Nominalzins = Effektivzins

    Da die Sondertilgungen im Prinzip der Theorie NIE zu einer Abzahlung vor Ende der ZiBi führen sollte, ändert das auch nichts an der Berechnung des Effektivzinses, denn dann hätte man ja von vornerein schon eine kürzere ZiBi wählen sollen und hat an der Stelle sowieso schon zu viel bezahlt.

    Zu 1) Theoretisch ja, praktisch vom Gesetzgeber ausgeschlossen, da gefördertes Darlehen für beschränkten Personenkreis. Paragraph dazu gerade nicht zur Hand. Aktuell keine Chance. Zukunft... ? Rechtsprechung verfolgen.

    Zu 2) Muss in der Theorie in der Rendite der Ansparphase berücksichtigt werden, da Passivprodukt. Sonst nirgens. War vom Urteil auch nicht betroffen.
     
  10. LaZi

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    Danke.
     
  11. #131 ThorstenB, 04.11.2014
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    Ich denke auch eher nein:

    http://www.finanztip.de/kreditgebuehren/

    Es ist zwar eine Vorfinanzierung über den Umweg BSV statt eines konventionellen Immobiliendarlehens, aber eben doch eine Abschlussgebühr.
    Und da gibt es auch ein Urteil vom BGH, nämlich das die AG zulässig ist.
    Nichtsdestotrotz mal die Bank anschreiben und sehen wie sie reagiert.
    IMHO verdienen Bausparkassen an der AG ein Vielfaches an dessen was hier das Hauptthema ist.
     
  12. #132 tobi2503, 04.11.2014
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    Hallo,
    mal ne Frage zum Ablauf, will den Brief heute noch an die Bank schicken?
    Reicht Einschreiben per Einwurf?
    Faxen kann ich leider nicht und Email zählt ja nicht..
     
  13. LaZi

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    Bearbeitungsprovision = Bearbeitungsgebühr bei einem Privatkredit?

    @ Toxicmolotow: Wie kooperativ sind den die Banken? Gibt es bei den Sparkassen eine interne Anweisung, wie mit solchen Forderungen umgegangen wird?
    Kann ich meinen Sachbearbeiter mit dem Check aller meiner Verträge beauftragen bzw. ihn bitten?

    Wie soll die Formulierung lauten:

    Bitte um Erstattung von Bearbeitungsgebühren entsprechend dem BGH Urteil in H.v. XXX aus den Kreditverträgen Nr.: 12345, 67890, ..... ?

    Oder muss das gleich ein Anwalt machen?
     
  14. #134 ThorstenB, 04.11.2014
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    Entsprechende Vordrucke gibt es im Internet. Einfach mal googeln. Viele auch gratis.
    Auf Hilfsbereitschaft der Bank (dein Sachbearbeiter) würde ich nicht hoffen.
    Auch toxicmolotow wird dir kaum Ratschläge geben, was du zu tun hast.
    Verständlich, oder ?
     
  15. #135 tobi2503, 04.11.2014
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    Vordruck gibt es wirklich zu Haufe.
    Was mich noch interessieren würde, ich habe gelesen, das ich dies gleich an die Schlichtungsstelle z.b. der DB schicken soll, dann wäre meine Frist eingehalten.
    Könnte ja eng werden, denke, die Bank wird mir erstmal ablehen, dann muss ich nochmals hinschreiben und dann erst der Anwalt..

    Bezüglich der Sendung, reicht Einschreiben per Einwurf?
    Danke
     
  16. LaZi

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    Ich habe soeben das Musterschreiben auf der Homepage vom Finanztip angeschaut.
    Ich finde den Ton schon ziemlich scharf.
    Reicht es nicht, wenn ich mich auf den BGH Urteil Bezug nehme und die Erstattung verlange?

    Es steht da auch, dass 4% Zinsen pro Jahr seit Berechnung verlangt werden können. Ist das realistisch? Wenn ja, berechne ich dann Zinses Zins oder nur die Zinsen pro Jahr, die ich dann addiere?
     
  17. #137 ThorstenB, 04.11.2014
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  18. #138 tobi2503, 04.11.2014
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    denn finde ich auch gut
     
  19. LaZi

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    @ThorstenB
    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass toxicmolotow sachliche Kommentare zu Bankthemen abgibt, deswegen denke ich schon, dass er aus Praxis etwas dazu sagen kann.
    Im schlimmsten Fall wird er sagen, dass er mir keine Tipps geben kann/will aus ethischen/beruflichen/an Mangel an Erfahrung auf diesem Gebiet oder weil er mich nicht mag :cry ;)
     
  20. #140 tobi2503, 04.11.2014
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    oki,
    also man sollten Einschreiben per Rückschein machen, direkt an die Bank,
    Das Ablehnungsschreiben, bzw. der Einspruch darauf soll dann direkt an die Schlichtungsstelle der Bank. Macht ja auch Sinn, vielleicht zahlen die ja beim ersten Mal :-)
     
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