Falls es jemanden interessiert ...... Die Vorschrift BGV A2 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel) hat zum 1.1.2005 die Bezeichnung BGV A3 erhalten. Änderungen im Text dieser Vorschrift oder in den zugehörigen Durchführungsanweisungen gibt es nicht. Hintergrund: Die überarbeitete berufsgenossenschaftliche Vorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" - voraussichtlich in Kraft ab 1.1.2005 - wird aus systematischen Gründen als BGV A2 bezeichnet.