Bitte Hilfe! Probleme mit Architekt

Diskutiere Bitte Hilfe! Probleme mit Architekt im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich hoffe hier etwas Hilfe zu finden. Zum Sachverhalt: Wir bauen ein EFH und haben bereits eine genehmigte Bauvoranfrage. Als diese...

  1. #1 Madeleine1988, 04.04.2017
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    Hallo,

    ich hoffe hier etwas Hilfe zu finden. Zum Sachverhalt: Wir bauen ein EFH und haben bereits eine genehmigte Bauvoranfrage. Als diese genehmigt wurde, wurde der Architekt mündlich mit der Erstellung des Bauantrages beauftrag (Ende Januar). Ende Februar wurden wir gebeten die Planungsbeauftragung zu unterschrieben, was wir taten. Schon Ende Januar lagen dem Architekten alle Unterlagen vor (wurden ja für die Bauvoranfrage benötigt). Seitdem rennen wir bis heute dem Architekten hinterher was die Einreichung des Antrages angeht. Wir werden ständig vertröstet und dann müssen spontan Unterlagen angefordert werden die schon längst hätten angefordert werden können, oder es fallen urplötzlich Dinge auf die man noch abklären muss....dann ist die zuständige Sachbearbeiterin für unseren Antrag krank, dann sagte man uns, es war ja Fasching....oder man könne es ja selber machen wenn es einem nicht schnell genug ginge. Nun haben sie es nach wochenlangen Kampf geschafft letzten Freitag die Unterlagen in die Post zu geben (obwohl ich ausdrücklich sagte, ich hole diese ab). Wie es der Teufel will, sind die Unterlagen in der Post verschollen und nie bei uns angekommen. Nun telefoniere ich seit Montag wieder hinterher wann wir mit den neuen Unterlagen rechnen können. Ich wurde lautstark am Telefon angegangen, es sei nicht Ihre Schuld das die Unterlagen verschwunden sein und man hätte keine Kopie und man müsse alles neu anfordern und Sie hätte andere Aufträge die wichtiger wären als wir und sie habe keine Zeit uns ständig dazwischen zu schieben. Man sagte mir dann aber am Ende Sie würde die Unterlagen so abholbereit machen, dass ich sie nächsten Dienstag zur Stadt bringen könne. Nun zur Frage, ich möchte eine schriftliche Frist setzen da wir uns dazu entscheiden werden nach erhalt des Bauantrages den Architekt zu kündigen. Auf was muss ich bei dieser Frist achten und wie muss ich das formulieren? Und ist eine Kündigung ohne weitere Kosten (Natürlich zahlen wir die Erstellung des Bauantrages, alle bereits erbrachten Leistungen wurden bereits gezahlt) möglich? Es dauert alles unfassbar lange und das Vetrauensverhältnis ist arg geschädigt abgesehen davon muss ich mich nicht anschreiben lassen und erst Recht nicht nach so einer Wartezeit von über Monaten. Kann jemand helfen? Wie muss ich die Mahnung mit Frist schrieben?

    Liebe Grüße und vielen Dank :-)
     
  2. #2 simon84, 04.04.2017
    simon84

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    Moderator

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    habt ihr denn schon was bezahlt ?
     
  3. #3 Madeleine1988, 04.04.2017
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    Bislang haben wir nur die Erstellung der Bauvoranfrage (gesonderte Planunungsvereinbarung) bezahlt.
     
  4. #4 Andybaut, 05.04.2017
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    Ich merke gerade das ich da eine Wissenslücke habe.
    Wie kündigt man mir als Architekt formgerecht?
    :mega_lol:
    Ich weiß es leider nicht, daher würde ich dir dringend raten bei der Architektenkammer anzurufen.
    Die sollten dir das beantworten können.

    Aus dem Bauch raus würde ich sagen per Einschreiben mit Rückschein und parallel die Kündigung mit Zeugen, der gesehen hat,
    dass die Küdnigung im Kuvert ist in den Briefkasten des Archtiekten stecken und ein Foto machen.
    (Hört sich verrückt an, aber genau so mussten wir mal einen Handwerker kündigen (laut Anweisung des Anwalts das einzig 100% sichere Verfahren))

    Eine Frist musst du für die Ausführungsphase aus meiner Sicht nicht schreiben, der Auftrag kann so gekündigt werden, da die Arbeiten ja noch nicht begonnen
    wurden.
    Eine Frist für die Baugesuchspläne?
    Ich würde alle verstrichenen Fristen erwähnen in einem Brief und ein Ultimatum in 10 Tagen stellen.
    Das die Unterlagen alle verschollen sind ist nicht dein Problem, für Kopien hätte er selbst sorgen müssen.
    Das ist eine ziemlich faule Ausrede.

    Aber wie gesagt, ich würde das parallel mit der zusändigen Architektenkammer absprechen.
     
  5. VDEler

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    Kündigen kann man ganz einfach. Dem Architekten steht dann die Möglichkeit der Honorarbrechnung i. S. §10 HOAI zu. Allerdings müssen für die Fälligkeit des Honorars gem. HOAI auch seine Leistungen abgenommen sein.
    Mit so einer Abwicklung schießt er sich genau wegen diesem Umstand u. U. selbst ins Knie.
    Daher erst einmal schriftliche Frist setzen, danach käme ggf. Rücktritt wegen Nichterfüllung in Frage.
     
  6. #6 DanielEnergy, 16.06.2017
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    Hä? Der kann doch alle Pläne und Unterlagen nochmal ausdrucken und schicken? Verstehe das Problem nicht.
     
  7. #7 petra345, 16.06.2017
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    Wenn eine bestimmte Leistung nicht in angemessener Zeit erbracht wird, kann man grundsätzlich eine Frist setzen und darauf hinweisen, daß man den Vertrag wegen der Nichterfüllung bis zur vorgegebenen Frist, kündigt.

    Die Gefahr dabei ist, daß man unberechtigt kündigt, weil die Frist nicht angemessen ist oder sonst irgend etwas.

    Dann könnte der gekündigte sein volles Honorar abzüglich ersparter Aufwendungen einfordern.
    Da sollte man den Rat eines wirklich fachkundigen Anwaltes hinzuziehen. Viele Anwälte sind da schnell überfordert.

    Literatur dazu: Wirth bzw. Reister oder Reiser: Störungen im Bauablauf.
    Beide sind Professoren an der TU in Darmstadt.

    Für das Buch von Reister braucht man zwei Hände. Das sollte man sich ausleihen und nicht kaufen.
     
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