Blower Door Test

Diskutiere Blower Door Test im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, in unserer ENEV steht, das ein Blower Door Test vorgeschrieben ist. Jetzt meine Frage: Wer muss das bezahlen? In unserem Bauvertrag steht...

  1. Steve

    Steve

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    Hallo,
    in unserer ENEV steht, das ein Blower Door Test vorgeschrieben ist. Jetzt meine Frage: Wer muss das bezahlen? In unserem Bauvertrag steht nichts von einem Test. Muss das der Bauträger übernehmen.
    Er hat uns angoten, dass wir einen Blower Door Test machen können, den wir "selbstverständlich" zahlen sollen oder wir sollen ihn unterschreiben, dass wir darauf verzichten. Kling alles irgendwie merkwürdig.

    Für Tips wäre ich euch sehr dankbar.

    Gruß Steve
     
  2. #2 Herbert, 11.11.2002
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    EnEV und Blower-Door-Test

    Die EnEV2002 schreibt in §5 vor, dass luftdicht gebaut werden muss (siehe http://www.luftdicht.de/enev/paragraf5.htm ), und dass das Nachweisverfahren das Differenzdruckverfahren (Blower-Door-Test) ist. Wenn alle Beteiligten ohne den Nachweis zufrieden sind, geht es auch ohne den Blower-Door-Test.

    Ich habe schon einmal einen Bauherren angetroffen, der selbst mit der Luftwechselrate von 20 [1/h] noch zufrieden zu sein schien. Inzwischen tanzen ihm die Mäuse auf dem Wohnzimmertisch herum (kein Scherz). Der Schimmel in der Dämmschicht braucht etwas länger, seine Wirkung zu zeigen.

    Zu der Kostenfrage:
    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?s=&threadid=489
     
  3. JDB

    JDB

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    Lass dir den EnEV-Nachweis zeigen !
    Kann mir vorstellen, daß manch Bauträger den Bonus für nachzuweisende Luftdichtheit mitnimmt (spart Dämmung) und den Nachweis dann doch nicht bringt, bzw sich auch noch bezahlen lässt. Wer's mit sich machen lässt ...

    Wo kein Kläger - da kein Richter ...

    Steht da bei Luftwechselrate 0,6 oder 0,7 ?

    mfg, jdb
     
  4. #4 Markus Gräfe, 12.11.2002
    Markus Gräfe

    Markus Gräfe Profi Benutzer

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    tja, wie erwähnt: Der BT schuldet Dir ein luftdichtes Bauwerk. Das dies der Fall ist, muß der BT auf Verlangen nachweisen (einfordern) und zwar auf sein Kosten (und auf jeden Fall VOR der Übergabe!). Wäre ja noch schöner, wenn man alles nur glauben muß...Nachweis ist hier das entscheidende.

    Gruß, Markus
     
  5. #5 Michael Förster, 12.11.2002
    Michael Förster

    Michael Förster Gast

    Einspruch, Euer Ehren

    Nach VOB 2000 (§ müsste ich nAchgucken) sind zwar Gewerke auf verlangen einzelnd abzunehmen, daraus ergibt sich aber kein Anspruch auf einen Gratis durchgeführten BD-Test. Auch in der ganzen EnEV steht nirgendwo, dass generell ein Test durchgeführt werden muss (außer wenn eine mech. Lüftungsanlage eingebaut wird oder die "verbesserte" Luftwechselzahl bei der Berechnung der Lüftungswärmeverluste zum Ansatz gebracht werden soll.

    Ist natürlich die Berechnung nach EnEV mit verringerten Lüftungswärmeverlusten durchgeführt worden gehört er eigentlich dazu (und dann müsste er auch im LV stehen). Wenn er das nicht tut wollte der BT möglicherweise 2x sparen. Nämlich einmal an der Dämmstoffdicke bzw. an der Haustechnik und dann bei dem BD-Test, den er einfach bei der Angebotserstellung weggelassen hat, um das bessere Angebot abgeben zu können ....

    Grüße

    Michael
     
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