Bodenaufbau nach Hochwasser Bitumenbahnen Versicherung

Diskutiere Bodenaufbau nach Hochwasser Bitumenbahnen Versicherung im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo, sorry falls ich hier irgendwo falsch "landen"sollte, dies ist mein 1. Post... Nach einem Wasserschaden muss unser Souterrain kernsaniert...

  1. #1 Frankfurterin, 12.11.2021
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    Hallo,
    sorry falls ich hier irgendwo falsch "landen"sollte, dies ist mein 1. Post...
    Nach einem Wasserschaden muss unser Souterrain kernsaniert werden. Elementar Wohngebäude war Gott sei dank vorhanden. Zementestrich und Mineralwolle wurden entfernt. Erst danach wurde festgestellt, dass die Bitumenbahnen aus den 60er Jahren einem Flickenteppich gleichen (auch durch die Stemmarbeiten) und dass sie keinen Wandabschluss (die üblichen 5 cm) aufweisen. Kann uns jemand sagen, ob dies Versicherungsleistung ist oder vom Hausinhaber selbst erbracht werden muss?
    Im Angebot des Renovierungsunternehmens steht hierzu lediglich "Abdichtungsbahn nach Estrich einbauen nach DIN 18195-4, auf 50 qm, 450 Euro insgesamt. Was könnte damit gemeint sein?
    Denn eine mehrere Millimeter dicke Bitumenbahn zu verlegen, würde bei 50 qm wohl etwa 2.000 - 2.500 Euro kosten. Weiß jemand, wie dies geregelt ist? DANKE.
     
  2. #2 Gast 85175, 13.11.2021
    Gast 85175

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    Das ergibt alles wenig Sinn.

    Eine Abdichtung nach DIN 18195-4 macht man idR nicht nach dem Estricheinbau, sondern vorher. Es geht da überwiegend darum Wasserdampf fernzuhalten und die langsame Durchfeuchtung des Estrichs zu verhindern, nebenbei geht es auch noch um nicht stauendes Scikerwasser, das ist da aber meist gleichzeitig erschlagen. Eine Abdichtungsbahn auf dem Estrich bringt da nix…

    Wieso diese eigentlich recht „einfache“ Abdichtung 50€/m2 Kosten soll wäre auch noch so eine Frage…

    Und wieso die Versicherung das nicht zahlen müßte gleich die nächste Frage. Wenn die alte Bitumenbahn bei den Stemmarbeiten nicht mit vertretbarem Aufwand geschützt werden konnte, dann muss die Versicherung zahlen. Wenn man die alte Bahn aus Jux und Dollerei kaputt gehämmert hat, dann muss das der Verursacher des Schadens zahlen.
     
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  3. #3 Frankfurterin, 13.11.2021
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    Hallo,
    wahrscheinlich habe ich es nicht gut genug erklärt. Sorry.

    Als Estrich und Mineralwolle raus waren, konnte man sehen, dass der Bitumen darunter löchrig war (durch Stemmarbeiten vermutlich beschädigt). UND dass er in den 60ern ohne irgendeinen Wandabschluss verlegt wurde (wofür ja der Wasserschaden nichts kann). Unsere Frage ist jetzt, zahlt sowas im Allgemeinen die Versicherung, hat da jemand Erfahrungen? Wenn wir Bitumenbahnen in das Souterrain schweißen lassen, kostet es uns sonst 2.500 qm für die 50 qm.
    Danke.
     
  4. #4 Gast 85175, 13.11.2021
    Gast 85175

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    Also, die Versicherung könnte sich jetzt evtl. auf den Standpunkt stellen, dass die Neuerstellung der Abdichtung die Beseitigung eines Mangels sei und nichts mit dem Schadensereignis zu tun habe. Das wäre dann aber seltsam, weil wenn das von den 1960ern bis heute funktioniert hat, dann kann es so mangelhaft ja nicht gewesen sein. Und die neue Andichting ist nunmal halt gemäß derzeit gültiger 18195-4 zu machen. Da gibt es eigentlich nur was zu diskutieren wenn man eine intakte Abdichtung ganz grund- und sinnlos herausgerissen hätte.

    Wie auch immer, es kann dir hier niemand sagen was deine Versicherung behaupten und tun wird, was die ohne Rechtsanwalt und Gericht bezahlen wird und selbst dann, was da für ein merkwürdiger Kuhhandel dabei herauskommen würde. Alles was da hilft ist sich mit der Versicherung VORHER zu einigen, nachher haben die nämlich ewig Zeit und das Problem, dass Du irgendwas beweisen musst, was Du dann aber evtl. nicht mehr beweisen kannst. Erst A, dann B… Erst von der Versicherung genehmigen lassen, dann bauen…
     
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  5. #5 Fabian Weber, 13.11.2021
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    Bei einem Angebot, bei dem die DIN nach über 4 Jahren Ungültigkeit noch immer drinsteht, hätte ich irgendwie Sorge, dass die Firma auch sonst nicht auf der Höhe der Zeit ist.
     
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  6. #6 Frankfurterin, 13.11.2021
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    Danke euch für die erhellenden Infos, die uns im Gespräch mit Sanierern und Versicherung argumentativ weiterhelfen!
     
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