Bodenausgleichsmasse. Wird der Boden nicht zu schwer?

Diskutiere Bodenausgleichsmasse. Wird der Boden nicht zu schwer? im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo an alle! Ich habe ein paar Fragen zu der Belastung des Bodens durch die Ausgleichsmasse. In einer DDR-Plattenbauwohnung soll der Boden...

  1. trunax

    trunax

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    Hallo an alle!
    Ich habe ein paar Fragen zu der Belastung des Bodens durch die Ausgleichsmasse.
    In einer DDR-Plattenbauwohnung soll der Boden ausgeglichen werden.
    Altes Linoleum, sowie die Klebereste wurden entfernt. Dafür wurde der Boden abgeschliffen und man sieht teilweise Beton. Es geht um 3 Räume (Küche, Flur und Wohnzimmer).Wenn ich mit der Wasserwaage und Unterlegplättchen den Boden ausmesse, so habe ich in der Küche 0mm in der Ecke, -5 mm Mitte, bis -7 mm zur Tür um Küche/Flur. Behalte ich das Niveau, dann geht es im Flur unterschiedlich (höher/tiefer) weiter bis zu -8 mm zur Tür Flur/Wohnzimmer und im Wohnzimmer in einer Ecke bis -17 mm, in der anderen -10mm und in der 3. Ecke -5 mm.
    Beim Ausgleich von -17 mm in einer Ecke werde ich wahrscheinlich einen bis 1,5 25- Kilo Sack nehmen müssen, dann wird es weniger. Somit würde ich durchschnittlich für Wohnzimmer auf 10 mm/qm kommen. Also 20 kg/qm. Somit wäre ich bei dem 20 qm bei 400 kg. Wäre das für die Betonplatte gesehen nicht zu viel bzw. üblich? Ich habe irgendwo gelesen zu haben, dass der Verkehrswert für Bodenplattenbelastung im Plattenbau bei 1500N/m² (ca. 150 kg) liegt. Also wäre das in Ordnung, aber wie sind Eure Erfahrungen bzw. Meinungen. Kann ich den Boden mit der Ausgleichsmasse nivellieren oder den Boden spachteln, dass er eben aber mit Gefälle ist?
    Oder das beste Niveau für einzelne Räume finden, ausgleichen und mit der Schwelle zwischen den Türen versehen?
    Auf Eure Meinungen werde ich freuen.
    Gruß
     
  2. krauer

    krauer

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    Hallo Fragesteller.
    Also zunächst einmal: jeder Standard-Zementestrich kann im Wohnungsbau mit 200kg bis 250kg/m² als schwimmende Konstruktion belastet werden.
    Die vermutete Tragkraft von Betondecken (1,5kN/m²) ist nicht zutreffend.
    Desweiteren hast Du keine Ebenheit der Fußbodenoberfläche geprüft, sondern (das auch noch falsch) die Winkeltoleranzen. Die werden nur über die Ecken eines Raumes mit einem Abstand von ca. 10cm auf einen verbindlichen Meterriss bezogen gemessen.
    Und den gibt es in Bestandbauten ganz sicher nicht mehr!!
    Also prüfen wir die Oberflächenebenheit nach DIN 18202, und zwar mit einem ausreichend langen Richtscheid (z.B. 2m Länge).
    Der Richtscheid wird so auf der Fußbodenoberfläche aufgelegt, dass er auf zwei Hochpunkten aufliegt.
    Nun messen wir den Messpunktabstand und dann das Stichmaß zwischen Unterkante Richtscheid und Estrichoberfläche.
    Liegen wir bei 1m Abstand bei 4mm oder bei 2m Abstand bei 6mm, dann erreichen wir den üblichen Grenzwert, alles in Ordnung somit.
    Wollen wir aber aufgrund eines Höhenversatzes zwischen Räumen die Scheitelpunkthöhe wissen, legt man den Richtscheid auf die höhere Ebene auf und misst eben die Höhendifferenz zum niederigeren Estrich.
    Hier würde teilweise Abschleifen wie auch rampenförmiges Aufspachteln auf der niederigeren Seite zum Ziel führen.
    Es ist also nicht so einfach, wenn man nicht weiß, wie man was messen soll und wo die Grenzwerte liegen.
    ----------------------------------
    Gruß
     
    Fabian Weber gefällt das.
  3. #3 trunax, 13.07.2018
    Zuletzt bearbeitet: 13.07.2018
    trunax

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    Danke für die ausführliche Antwort, meine Wasserwaage ist 2 m breit. Ich habe nur halt so gemessen, dass die Luftblase immer zwischen den 2 Strichlinien war (also die Waage waagerecht) und die Differenz (durch Plättchen).Zuerst eine Seite der Wasserwaage auf dem Boden aufliegend (Höchsten Punkt in der Küche) und die andere mit Plättchen ausgeglichen. So habe ich die Differenz auf 2 Meter in mm gehabt. Dann wären 5 mm auf 2 Meter in Ordnung.
    So habe ich mich von der Küche zum Wohnzimmer "durchgearbeitet". Klar gibt es Abweichung wenn die Luftblase nicht 100% genau in der Mitte ist und damit der Fehler sich aufsummiert. Aber ein Richtwert ist das schon, denke ich.
    Im anderen Forum wurde wegen Bodeplattenbelastung gefragt. Sinngemäß wurde dort gefragt, ob man ein 1000 kg schweres Stück auf 2 m² aufstellen darf und da wurden 1500 N/m² angegeben (ob sie stimme, weiß ich nicht) + Zuschläge durch nicht tragende Wände, also 2,75 kN/m². Deswegen war meine Frage, ob es als Masse, die ich mit der Ausgleichsmasse in das Wohnzimmer hinzufüge im Allgemeinen für die Platte nicht "zuviel" wäre bzw. ob ich mir da Gedanken machen müsste, da später noch Möbel etc. reinkommt.
    Naja, mein Problem ist, dass die Bodenoberfläche abgeschliffen wurde (wegen Kleber- und Linoleumresten/Teppichresten) und
    deswegen an höheren Punkten teilweise Beton zu sehen ist, welcher relativ grobe Oberfläche hat., da damals auch nur noch grob gespachtelt wurde. Ich hätte lieber alles als glatte Oberfläche, da das Vinylboden drauf muss und ich möchte nicht, dass die Vinylplatten dann durch lokale Unterschiede so arbeiten, dass die Klickverbindungen brechen. Die Unterlage ist ja nur 1,5 mm dick. Deswegen war meine Frage wegen der Bodenbelastung als Zusatzgewicht auf die Platte (meine soll als Decken/Bodenplatte aus Spannbeton 15 cm dick sein) und der Ausgleichsmasse, da sie dann überall im Wohnzimmer hinläuft. Also ist generell von der Ausgleichmasse abzuraten oder wäre das eine Lösung für glatte Oberfläche in meinem Fall?

    Gruß
     
  4. krauer

    krauer

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    Nein, ein Richtwert ist das nicht.
    Weder für die Oberflächenebenheit noch für die Winkel-Grenzwerte (früher: Winkeltoleranzen).
    Da wurde einfach etwas gemessen, was nicht relevant ist: die Horzintallinie über die Libelle.
    Die im Handwerk übliche Messmethode für die Ebenheit ist so, wie ich in meinem letzten tweed angegeben habe!

    Bezüglich der Tragfähigkeit hier nur der Hinweis, dass 1.500N/m² gleichzusetzen sind mit 150kg/m².
    In Deiner letzten Angabe steht nun 1.000kg. Das wären 10.000N oder 10 kN. Ein bedeutsamer Unterschied mit dem Faktor 10.
    Ich kann auch nicht glauben, dass nach Rückbau des Altbelages und durch Schleifmaßnahmen Teile des Betons freigelegt wurden!
    Es wird vielmehr der Estrich sein, der da durch (im übrigen unzureichend durchgeführte) Schleifmaßnahmen zutage trat.
    Den Regeln des Fachs entsprechend müssen (und das halte ich auch für sinnvoll) alte Hilfsstoffschichten z.B. durch Schleifen komplett entfernt und (bei konventionell eingebrachten Estrichen) das Stützkorn des Estrichs freigelegt werden.
    ANsonsten schafft man sich anderweitig an Stellen Probleme, welche der Laie nicht im Blick haben kann (Geruchs- oder auch Haftungsprobleme zwischen den Schichten).
    Wenn PVC-Planken, ob nun mit oder ohne Kantenverriegelung, velegt werden, ist das A und O der Verlegetechni eine dem Belagtyp entsprechende Oberflächenebenheit des Verlegeuntergrundes. Die übliche Zeile 3 nach Tabelle 3 DIN 18202 reicht da lange nicht mehr aus.
    Wenn denn ein dünnschichtiger PVC-Belag mit Kantenverriegelung verlegt werden soll, gilt Vorerwähntes in besonderm Maße!!!
    Da gilt es, alle erdenklichen Biegemomente aus dem Untergrund heraus zu vermeiden. Unterlagen gehören auch dazu!
    Eine Ausgleichsmasse (wir sprechen eher von Glättmasse) in 2-3mm Dicke trägt jede noch so schwache Deckenkonstruktion mit einem Lachen!
    Sonst müsste man auch das Personengewicht der Nutzer registrieren und ggf. von einem Betreten der Räume abraten - wegen Einsturzgefahr der Betondecke.
    Was hier eher humorvoll angemerkt wurde hat allerdings seinen ernsten Hintergrund.
    Die Glättmasse läuft zudem nicht unkontrolliert überall im Wohnzimmer herum, sondern sie verteilt sich punktuell dort, wo sie verschüttet wird und letztendlich auch in kontrollierter Einbaudicke dorthin, wohin man sie rakelt.
    Ich schlage angesichts der in den Postiings offensichtlich mitschwingenden Unkenntnis bezüglich Fußbodentechnologie vor, sich bei den beabsichtigten Arbeiten besser eines professionellen Verlegebetriebes zu bedienen!!
    Gruß
     
  5. SIL

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    Nachfolgend die verwendeten 'Estriche'

    Holzdielen

    Holzspanplatten

    "Karl-Marx-Städter Fußbodenlösung"

    Leunit-Estriche nach TGL 35 909 / 04

    Fließanhydrit-Estrich nach TGL 36 909 / 03

    Diese Varianten wurden eingebaut je nach Baujahr und Typ, es gibt auch noch welchen mit Sägemehl/Spanzuschlag dieser ist rötlich, gelblich lässt auf Anhydrit schließen, von der Last her ist das kein Problem dort mit Ausgleichs masse zu arbeiten.
     
  6. SIL

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    Doch @krauer das kann durchaus sein, das mit Schleifen der Beton zum Vorschein kommt, wenn dieser 'zementglattstrich' aufgezogen wurde der ist nur 1 bis 2 cm dick mit Schlacken, auch diese Variante gab es.
     
  7. trunax

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    Hallo Krauer,

    danke für deine Antwort. Die Angabe mit 1000 kg hat nichts mit meinem Fall zu tun. Es ging nur darum, wie ich auf den Wert im ersten Posting von 1500 N/m² gekommen bin. Wie ich schon oben schrieb, hat ein User im anderen Forum ein Aquarium von 1000 kg aufstellen wollen und der anderer User hat geantwortet, dass die Tragfähigkeit der Bodenplatte von 1,5 kN/m² wäre Plus evtl. Zuschläge.
    Ich habe mich schon an eine Firma gewendet. Allerdings dauert es erstmal eine Weile, bis sie kommen können und den Kostenvoranschlag machen.
    Auf jeden Fall vielen Dank an alle beteiligten und schönes Wochenende.
     
  8. #8 simon84, 14.07.2018
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    Um die Grundfrage hier mal zu beantworten:

    Weniger als 1 cm (im Schnitt) Ausgleichsmasse oder Estrich ist eine wesentlich geringere Belastung als ein 1000 kg Aquarium auf 2 qm.

    Da bist du bei ca 20 kg pro qm und wirst vermutlich mit der Statik keine Probleme bekommen.
     
Thema: Bodenausgleichsmasse. Wird der Boden nicht zu schwer?
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