Bodenklasse 4 so schlecht? Mehrgründungskosten utopisch

Diskutiere Bodenklasse 4 so schlecht? Mehrgründungskosten utopisch im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo Zusammen, ich bin neu hier. Wir bauen mit einem T&C Partner ein EFH. Unser Boden hat eine Bodenklasse 3-4 und wir haben Mehrgründungskosten...

  1. #1 hausbauost, 06.05.2022
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    Hallo Zusammen,

    ich bin neu hier. Wir bauen mit einem T&C Partner ein EFH. Unser Boden hat eine Bodenklasse 3-4 und wir haben Mehrgründungskosten von 24T€. Ich verstehe das einfach nicht! Nächste Woche gehen die Arbeiten los... einen Bausachverständigen haben wir jetzt...der hat aber erstmal Urlaub...

    Kann mir jemand erklären warum wir trotz eines relativ guten Bodens so tief gründen müssen?

    DAAAANKE! 1.jpg 2.jpg 3.jpg 4.jpg
     
  2. #2 nordanney, 06.05.2022
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    I.W. weil T&C ein sehr günstiges Unternehmen ist, was nur Basics im Grundpreis hat. Da ist es nicht unüblich, dass bei jeder Abweichung von 08/15 (und die findest Du bei einer Gründung OHNE vorheriges Gutachten immer sehr gerne) kräftige Aufpreise fällig sind.

    Frage: Warum wird das Bodengutachten erst so spät erstellt? Das macht man eigentlich, bevor man sich einen Baupartner sucht, damit dieser von Beginn an korrekt kalkulieren kann.
     
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  3. #3 VollNormal, 06.05.2022
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    Aus der Bodenklasse ergeben sich doch gar keine Mehrkosten. Ich sehe da Tiefergründung wegen Frostempfindlichkeit, Gefälleausgleich, Anpassung an Straßenniveau und Enge der Zufahrt als Posten, die den Preis hoch treiben. Dem Grunde nach alles berechtigt. Sicher recht teuer, aber so ist das leider bei Nachträgen. Ich vermute mal, dass euer Vertrag euch nicht viele Möglichkeiten gibt, da nachzuverhandeln.
     
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  4. #4 hausbauost, 06.05.2022
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    Jetzt im Nachhinein würde ich da auch versuchen mehr zu nerven bezüglich des Bodengutachtens vor Kauf des Grundstücks…aber bei Anfrage damals wurde dies gleich abgetan…. Es ist ein großes Baugebiet und ist sehr gefragt …wir waren einfach froh, dass es geklappt hat.

    Uns wurde erklärt, dass die erste und zweite Schicht komplett abgetragen werden muss weil dieser nicht genügend Tragfähigkeit hat…bei bodenklasse 4 …das ist das was ich nicht begreife :(
     
  5. #5 Gast 85175, 06.05.2022
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    Ja ne, es ist komplizierter…

    Der Boden hat ne Frostempfindlichkeitsklasse F3, deshalb empfiehltbder Bodengutschter schon von vorne herein eine Mindesttiefe von 1m. Dann hast erst ab Schicht 2b einen einigermaßen tragfähigen Untergrund und drum wollen die wohl auch runter bis auf 2b, was mit 0,9-1,2m auch ungefähr auf den 1m Frosttiefe passt. Zusätzlich muss noch nach oben hin ein Gefälle ausgeglichen und auf ein Strassenniveau hin aufgefüllt werden. Die Trennung in „unten“ und „oben“ macht Sinn, unten muß man graben und aufschütten, oben nur aufschütten. Soweit ist das alles plausibel.

    Was ich aber erstmal noch prüfen würde ist die Gesamthöhe des Polsters. Je nach Geländeverlauf kann man das evtl. wie folgt addieren (kann auch anders sein, deshalb müßte man es prüfen):

    „Nach unten“:
    Grundleistung 45cm
    Mehraufwand 1 Frosttiefe/Tragfähigkeit 35cm
    Mehraufwand 2 Frosttiefe/Tragfähigkeit 20cm

    „Nach oben“:
    Angleichen Gefälle/Strassenniveau 60cm

    Das alles addiert sich erstmal auf 160cm und darum setze ich da vorerst ein dickes, fettes Fragezeichen. Es kann plausible Gründe geben und dann lieg ich falsch, aber es kann auch sein, dass die das auf zig Positionen verteilen damit man es nicht gleich merkt was die da treiben…

    Willst nicht lieber wen dazuholen der sich mit sowas auskennt?
     
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  6. SIL

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    Zu spät Chili :hammer: der Vertrag ist fertig und unterschrieben, da wird wohl nichts mehr gehen...
     
  7. #7 Gast 85175, 06.05.2022
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Ja gut, wenn das gelaufen ist, dann müssen die die 1,6m Polster auch machen! :mega_lol:
     
  8. Mok

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    Wie @VollNormal schon angemerkt hat, resultieren aus der Bodenklasse gar keine Mehrkosten. Ergänzend zum Verständnis: Die Bodenklasse hat erstmal überhaupt nichts mit der Tragfähigkeit des Bodens zu tun, auch wenn das zum Teil korreliert. Sie dient lediglich der Beschreibung der Lösbarkeit von Boden und Fels. Damit soll der Unternehmer abschätzen können, wie aufwendig das Baggern wird. Zum Beispiel kann ein ausgeprägt plastischer, weicher Ton in Bodenklasse 5 fallen, weil sich das klebrige Zeug nur schwer lösen lässt. Für die Gründung hat man so einen Boden aber trotzdem nur ungern, weil er sich unter Last stark verformt.
     
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  9. #9 simon84, 07.05.2022
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    Das ist nur ein geschätztes Angebot, das kann bei Ausführung noch teurer werden.

    warum baut man bei solchen Verhältnissen eigentlich ohne Keller ? Da ist doch ein Großteil vom Aufwand schon bezahlt
     
  10. #10 Fabian Weber, 07.05.2022
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    Weil die doch diesen hübschen Vordruck für alle Bauvorhaben aus der Schublade ziehen und dann will der Praktikant den auch benutzen.

    Für mich wäre das Angebot so nicht prüfbar, die Kalkulationsnachweise fehlen. Aber wir vereinbaren auch immer die VOB.
     
  11. #11 nordanney, 07.05.2022
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    Gegenüber Verbrauchern? Was für ein Unsinn.
     
  12. #12 Fabian Weber, 08.05.2022
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    Natürlich ist das sinnvoll. Im übrigen war das schon oft sehr sinnvoll und hat die Bauherren eine Menge Geld gespart, weil man dann mit den jeweiligen Baufirmen viel besser streiten konnte.

    Hier zum Beispiel, könnte man den Nachtrag ganz formal prüfen. Jetzt ist die Preisprüfung quasi unmöglich.
     
  13. SIL

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    Genau so ist das Fibi :winken ich lehne die reinen BGB Werkverträge mittlerweile auch komplett ab, selbst bei ' kleineren' Aufträgen gegenüber Privatkunden, es ist zwar etwas mehr Arbeit mit LV zur Rechnung- aber so gibt es keine Debatte.
     
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  14. #14 nordanney, 08.05.2022
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    Ihr wisst aber auch, dass bei rechtlicher Betrachtung aus Auftragnehmersicht (mit Verbrauchern) VOB die schlechtere Variante ist? Wir lehnen VOB Verträge mit Privatkunden ab und verbleiben bei BGB. Das empfiehlt doch auch jeder Bauanwalt.

    War offtopic - zurück zur den Mehrgründungskosten.
     
  15. #15 Fabian Weber, 08.05.2022
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    Ja sicher aus Auftragnehmersicht :)

    Hier melden sich aber regelmäßig Auftraggeber.
     
  16. #16 Gast 85175, 08.05.2022
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Du hast ein paar Dutzend alternative gewerkespezifische AGBs? Wozu um Himmels Willen?

    Btw. Den Erfolg der Schlauköpge da oben siehst ja jetzt, die schulden jetzt erstmal ein 1,60m dickes Polster und wenn der AG auf Krawall gebürstet ist, dann wartet er bis die meinen sie seien fertig mit dem Polster (was dann vermutlich weit unter 1,6m dick ist) und sie angefangen haben die Bodenplatte zu machen, misst erst dann nach und dann sagt dem sein Anwalt den Spezialexperten da wie geil ihre Verträge wirklich sind…

    Der Versuch das Geld pber exotische Vertragsgestaltungen zu verdienen geht meiner Beovübachtung nach seit Jahrzehnten schief. Aber Baurechtler sehen das natürlich anders…
     
  17. SIL

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    Nö.
    Ist das so ...

    Das BGB liegt ja immer 'darunter' die Argumente dass ein geschlossener Individualvertrag VOB - AG oder AN benachteiligt, ist schlichtweg nicht zutreffend.
     
  18. #18 hausbauost, 09.05.2022
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    Was ratet ihr uns denn jetzt genau? Soll ich noch weitere Unterlagen vom Tiefbauer anfordern weil das Angebot so nicht gilt?
     
  19. #19 nordanney, 09.05.2022
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    Jep.
    Dann unterhalte Dich mal mit Juristen darüber.
    Der neue BGB-Bauvertrag ist in einigen Regelungen für den Auftragnehmer (AN) vorteilhafter als die VOB/B. Es können daher (ggf. über den Klageweg) z.B. diverse Regelungen des neuen BGB-Bauvertrags in den VOB-Vertrag „hineinrutschen“ ==> diverse Regelungen aus § 650. Und insofern kommen die Nachteile des BGB für den AG wieder zum Tragen, obwohl er diese (für ihn schlechteren) Regelungen vermeiden will.
     
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