Bodenplatte - Ebenheitstoleranzen nach 18202 - Ränder?

Diskutiere Bodenplatte - Ebenheitstoleranzen nach 18202 - Ränder? im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Im Keller muss in einem Raum (4,30*2,60) Estrich neu verlegt werden. Alter ist aufgrund von Rissen und Zerbröseln komplett entfernt worden....

  1. #1 Feurigel, 03.09.2018
    Feurigel

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    Im Keller muss in einem Raum (4,30*2,60) Estrich neu verlegt werden. Alter ist aufgrund von Rissen und Zerbröseln komplett entfernt worden. Ursache war ein Bergschaden, der über 30 Jahre her ist. Risse in Bodenplatte sind versiegelt, Statik soweit in Ordnung (Gipsfugen an anderen Stellen halten seit Jahren, es ist nach diesem einen Rutsch, der vor dem Hauskauf passiert ist, nichts geschehen).
    Vorher waren 3cm Verbund drin, ich würde gerne "umsteigen" auf Trennfolie. Bodenleger vor Ort meinte 4cm Zementestrich seien ausreichend.
    Ich habe mich vorher bzgl. der Ebenheit schlau gemacht und mal selber mit Richtscheit und Keile nachgemessen. Stichmaße sind soweit in Ordnung. In der Länge des Raumes zur Wand hin, die letzten 60cm, ist zur Außenwand - gegenüber der Tür - auf einmal ein Gefälle von bis 10mm. Nun misst man ja beim Stichmaß ja die Lücke zwischen zwei Hochpunkten. Bei Absenkung zur Wand ist das ja nicht gegeben. Was sieht hier die DIN vor? Ist das noch im Rahmen, oder muss das vorher ausgeglichen werden?
    Der Bodenleger meinte das wäre so kein Problem und müsste nicht ausgeglichen werden. 600€ wollte er für den Boden haben. Anderen ansässigen Bodenleger würde ich auch noch gerne hinzuziehen und seinen Kostenvoranschlag und seine Meinung hören, aber ich würde mich gerne mit eurem Rat vorher selber schlau machen. Ihr wollt mir ja nichts verkaufen!

    Danke für eure Zeit und Hilfe!
     
  2. krauer

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    Hallo Fragesteller.
    Der Ansicht Deines Bodenlegers hinsichtlich der notwendigen Estrichdicke bei der Biegezugfestigkeitsklasse F4 ist zutreffend. Zumindest dann, wenn die im Wohnungsbau als üblich erachtete Flächenlast bis 2kN/m² nicht überschritten wird.
    Bei der Oberflächenebenheit, da gibt es möglicherweise bei Dir gewisse Unsicherheiten bei der Messung und Bewertung.
    Wenn der Boden zur Wand hin abfällt, dann hat das mit der Ebenheit nichts zu tun. Auch Rampenauffahrten bei Tiefgaragen beispielsweise haben eine entsprechende Oberflächenebenheit. Neigungen/Gefälle und die Ebenheit, das sind "zwei Paar Schuhe".
    Bei einem Estrich gibt es sogenannte Grenzwerte, was die Dickenabweichung betrifft. Diese finden wir in der DIN 18560 Teil 1.
    Diese besagen, dass ein 40mm dicker Estrich stellenweise durchaus 5mm dünner ausfallen darf, wenn wir im Mittel bei 40mm liegen.
    Da Estriche nach DIN 18353 in gleichmäßiger Dicke herzustellen sind werden derartige Abweichungen von 5mm somit durch die Norm nicht als signifikant eingestuft. Was auch bedeutet, dass er 5mm dicker eingebaut werden darf, ohne dass die Regeln des Fachs (gleichmäßige Dicke) gebrochen werden.
    Langer Rede kurzer Sinn ist also der, dass die abfallende Rohdecke beim geplanten Estricheinbau in der Höhe ausgeglichen werden kann.
    ------------------------
    Gruß und gutes Gelingen!
     
  3. #3 Feurigel, 03.09.2018
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    Ah okay, dann bin ich ja beruhigt. Besten Dank! Und schönen Abend noch!
     
  4. #4 Fabian Weber, 04.09.2018
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    Lieber Gefälle als andersrum. Du warst mit der Ebenheitstoleranz schon richtig unterwegs, musst aber auch in die Tabelle mit den nicht oberflächenfertigen Böden schauen. Und was nützt es Dir auch jetzt noch? Das Haus ist ja alt und niemand wäre mehr dafür haftbar wenn die Toleranz überschritten wäre.

    Daher gilt was krauer schon geschrieben hat hier vor DIN 18560.
     
  5. #5 Feurigel, 04.09.2018
    Feurigel

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    Frage von mir war in der Hinsicht, in wie weit die Rissfestigkeit des Estriches eingeschränkt wird. Bei unterschiedlich dicken Stellen, würden dann nicht unterschiedlich schwere/starke Bereiche gegeneinander arbeiten?
     
  6. krauer

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    Das wäre eine "akademische Betrachtungsweise", von der wir uns fern halten sollten.
    Wir sind hier Techniker und keine "Allesverschlimmerer", die Ängste schüren wollen.
    Ein Estrich hat seine Festigkeit von Anfang an oder eben nicht.
    "Schwächeln", ein humorvoll hier angemerkter Begriff mit Blick auf alternde Menschen, das wird bei Zementestrichen zumindest in der Literatur nicht beschrieben.
     
Thema: Bodenplatte - Ebenheitstoleranzen nach 18202 - Ränder?
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