Bodenplatte ist zu klein

Diskutiere Bodenplatte ist zu klein im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Abkassieren? Hallöchen Terminator! Wieso will der Bauleiter abkassieren??? Wen ?? Sie ??? Das hieße dann aber, daß der Bauleiter auf "Ihrer"...

  1. #21 Thomas B, 11.07.2006
    Thomas B

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    Abkassieren?

    Hallöchen Terminator!

    Wieso will der Bauleiter abkassieren??? Wen ?? Sie ???
    Das hieße dann aber, daß der Bauleiter auf "Ihrer" Seite -weil von Ihnen bezahlt- stünde. Ich glaube doch eher, daß es sich um den Bauleiter des BT handelt, oder?

    Zudem: Nachmessen ist nicht seine Pflicht! Was ist denn dann seine Pflicht? Ob sein Chef/Arbeitgeber das auch so sieht????

    Nochmals: Man kann sich schon mal vermessen. Ausnahmsweise. Ein ganz klein bißchen. Aber doch nicht um 45 cm !!!! Hallo, wo sind wir denn???

    Außerdem (siehe auch Vorredner): Wozu gibt's ein Schnurgerüst (es gab doch eines....?). Da werden nicht nur die Außenmaße gemessen, sondern zum Überprüfen der Rechtwinkeligkeit auch die Diagonalen (von wegen Pythagoras usw.). Aber ich denke das kann man von der Bautruppe nicht ernsthaft erwarten. Angesichts haarsträubender Mängel würde ich mir an Ihrer Stelle mal die Mühe machen die Rechtwinkeligkeit zu checken und ob die Bopla waagrecht liegt. Vielleicht hat der BT gar kein Nivelliergerät und hat das mal eben Pi mal Daumen gemacht. Wundern würde es mich nicht.

    Gruß

    Thomas
     
  2. #22 VolkerKugel (†), 11.07.2006
    VolkerKugel (†)

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    Fassen wir doch mal zusammen ...

    Als Erstes sollte der Vorschlag von Thomas umgesetzt und auch der Rest noch nachgemessen werden.
    Danach muss der BT eine schriftliche Mängelrüge erhalten mit der Aufforderung, ein Sanierungskonzept vorzulegen. Das sollte dann erstmal von einem Statiker Eures Vertrauens geprüft werden.

    Alles Weitere wären jetzt erstmal müßige Diskussionen. Wenn Ihr jetzt gleich selbst jemanden beauftragt, könnte es sein, dass Ihr auf den Kosten sitzenbleibt, wenn der BT sich stur stellt. Iss leider so.

    Und es soll doch auch irgendwann weitergehen, sonst rennt Ihr unter Umständen am 01.01.07 in die Umsatzsteuerfalle.

    Frage zum Schluss: in welchem Bundesland spielt eigentlich das Drama?
     
  3. #23 Terminator, 11.07.2006
    Terminator

    Terminator Gast

    Die Rohbaufirma hatte den alten (es gab vor Baubeginn Änderung bei der Werkplanung) Plan und nach dem alten Plan wurde die Bodenplatte gemacht. Der Vermesser hatte sich die Baugenehmigung (Lageplan) kopiert, wo noch alte Maße für Kellergeschoß waren, aber als er die Schnurgerüstabsteckung gemacht hat, hat er die Maße mit der Rohbaufirma verglichen, da, ja die Rohbaufima den alten Plan hatte, hat bei beiden gestimmt. Also haben Sie das auch nach altem Plan gemacht.

    Wir bauen in Baden-Württemberg, aber unser Bauträger ist von Chemnitz.

    Wir haben einen Sachverständiger gefunden, er wird dann warscheinlich bei der Bodenplatte vergrößern dabei sein, der ist aber sauteuer (95,00 EUR/h).
     
  4. #24 th_viper, 11.07.2006
    th_viper

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    Trösten Sie sich:
    Der Murks den diese Bautruppe unkontrolliert verursacht, würde viel teurer werden.
     
  5. #25 VolkerKugel (†), 11.07.2006
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

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    Also ...

    ... jetzt hackt mal ein bisschen sanfter auf dem BU rum. Was soll er denn machen, wenn er vom BT die falschen Pläne kriegt? Die Möglichkeit, dass die Bodenplatte wenigstens rechtwinklig und eben ist, steigt dadurch wieder.

    Trotzdem: Schriftliche Mängelrüge an Bauträger und Kosten für den Sachverständigen anmelden. Und mal sehen wie der BT reagiert.
     
  6. #26 Terminato, 11.07.2006
    Terminato

    Terminato Gast

    Ich habe jetzt einen privaten Sachverständiger gefunden, von unserer Gegend.

    Was ist der Unterschied zwischen öffentlich bestellter Sachverständer und privater Sachverständiger?

    Und wie lauft es mit einem Sachverstädiger ab, muss er dann für die Bodenplatte (wenn es mängelfrei vergrößert wird) auch Gewährleistung übernehmen?
     
  7. #27 Carden. Mark, 11.07.2006
    Carden. Mark

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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Über den Unterschied könnte man Bücher füllen

    aber das will ich hier gar nicht:

    Ließ mal hier:
    http://www.sv-carden.de/wasisteinoebuvsv.html

    Dann gehe eine Seite zurück und lese unter Honorar:
     
  8. #28 Terminator, 12.07.2006
    Terminator

    Terminator Gast

    Ist denn ein privater Sachverständiger nicht so gut wie ein öffentlich bestellter Sachverständiger?
     
  9. Uli R.

    Uli R.

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    Wenn Du dem Link folgst brauchste nur 2 Sätze zu lesen.

    Der Begriff "Sachverständiger" als solcher ist nicht geschützt jeder Hans kann sich so nennen.
    Ein öffentlich bestellter wird über-, geprüft usw. .. einfach mal lesen

    Danach sollte man den Unterschied eigentlich recht klar verstehen und bewerten können
     
  10. #30 VolkerKugel (†), 12.07.2006
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    VolkerKugel (†)

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    Hier braucht´s ...

    ... doch nicht unbedingt einen Sachverständigen, der gerichtsverwertbar einen Schaden feststellt. Der Mangel ist ja wohl unstreitig.

    Hier braucht´s einen guten Statiker, der aufgrund der örtlichen Bedingungen ein Sanierungskonzept entwickelt, überwacht und mit seiner Haftpflichtversicherung dafür gerade steht. Wenn er eine Haftpflichtversicherung als Tragwerksplaner hat - nimm ihn.
     
  11. Robby

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    @Volker

    :28:
     
  12. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Ich glaube das öbuv hab ich vergessen!

    das öbuv hab ich vergessen!
     
  13. mls

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    woraus besteht eigentlich die zu klein geratene bodenplatte?
    ich ahne was ..
     
  14. #34 Terminator, 12.07.2006
    Terminator

    Terminator Gast

    Hallo mls

    Die Bodenplatte wurde mit Beton gefertigt. Die Bodenplate ist entsprechend Statik ca. 20 cm dick und wurde mit Stahlbewehrung gegossen.

    In das Fundament wurde ein Fundamenterder aus Bandstahl nach VDE-Vorschrift eingebaut.

    Unter der Bodenplatte wurde eine 15 cm dicke kapillarbrechende Schicht aus Kies oder Schotter eingebaut.

    Was ahnen Sie?
     
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