Bodenplatte-Mindestdicke und Sauberkeitsschicht

Diskutiere Bodenplatte-Mindestdicke und Sauberkeitsschicht im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Gibt es nicht auch in Hessen die Pflicht eines Prüfstatikers ? Was sagt der den zu deiner Bodenplatte. Der prüft immerhin die Statik (der...

  1. #21 flehmann, 19.08.2015
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    Gibt es nicht auch in Hessen die Pflicht eines Prüfstatikers ? Was sagt der den zu deiner Bodenplatte. Der prüft immerhin die Statik (der Hausbaufirma) und sollte wenn möglich von dir beauftragt werden und nicht von der Hausbaufirma.
     
  2. #22 Ralf Dühlmeyer, 19.08.2015
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    Ich habe mal irgendwo eine mathematische Formel gehabt, mit der man "nachweisen" konnte, dass 7 = 11 ist :wow.
    7 ist natürlich nicht = 11, aber das war das Ergebnis, weil einmal durch 0 dividiert wird (Was mathematisch unzulässig ist).

    So ist das mit Deiner Statik auch.
    Einer Statik liegen Lastannahmen, Bodentragfähigkeiten, statisch wirksame Höhen und Festigkeitsklassen zu Grunde. Wenn eine oder mehrere dieser Variablen falsch angesetzt oder angewendet wurden, ist das Ergebnis 16 cm vielleicht in sich schlüssig, aber trotzdem falsch.

    16 cm für eine BoPla ohne Streifenfundamente habe ich noch nicht gesehen. 12 - 14 cm waren ja schon in den 70ern für Platten zwischen Fundamenten normal.
     
  3. Taipan

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    Nehmen wir mal an, die Popla wird 16 cm ... das ganze gegen Schotterpolster geschüttet, also ohne Sauberkeitsschicht. Da schlägt sofort EC2 zu. Mit afair 75 mm Betonüberdeckung auf der Unterseite der BoPla. Nehmen wir nochmal 25 obere Betondeckung dazu, bleiben für den Eisenabstand 60 mm ... da brauch ich gar nicht drüber nachdenken, ob da Fundamente drunter sind oder sonstiges ... DAS geht nicht. Das Bild der Abstandhalter will ich gleich mal gar nicht sehen und vom Erder werden sicher auch Alpträume entstehen. Die BoPla-Durchführungen (ELT, Wasser, Gas, Tele) erfolgen sicherlich mit KG-Rohren ohne Aussenmanschette, die nicht sicher abzudichten sind (weder innen noch außen) ... Das Polster erhält sicher eine Entwässerung in Form einer Drainung, die natürlich ohne Spülschächte ausgeführt wird ...

    Ich hör dann mal auf. ... mir wird schlecht ...
     
  4. Baumal

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    ich auch nicht bei neubauten.
    das ist schon gewagt, sehr gewagt.
    kopfschüttel.
     
  5. Taipan

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    Sehe ich regelmäßig. Die reine statische Höhe von 16cm incl. einfache Betonüberdeckung hält auch einer Prüfung stand, wenn die angesetzten Parameter eingehalten werden. Entsprechende Unterlagen zur Verdichtung und zum Baugrund sowie zu Betongüte wurden bisher verweigert. Die zusätzliche Betonüberdeckung gegen den Schotter wurde bisher nie eingehalten. Abstandhalter (wahnsinnige 35mm hoch) wurden bisher immer in Lieferlänge eingebaut (wild aufs Schotterbett geworfen).

    Die Bauherren wehren sich nicht und unsereiner rauft sich die Haare.
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 19.08.2015
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    Moment mal - statische Höhe 16 cm plus untere Überdeckung 35 mm plus obere 25 mm macht ne 22er BoPla. Da geh ich mit, auch ohne Streifenfundamente.
    Aber 16 cm Dicke macht eine statische Höhe von sage und schreibe 100 mm :yikes
     
  7. #27 Darwinn, 19.08.2015
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    hier mal ein paar Bilder von der Bewährung und der Bodenplatte: Es wird schon gemauert, was kann es denn im schlimmsten Fall bedeuten, wenn die Bodenplatte zu dünn ist?

    DSC_1307.jpg

    DSC_1308.jpg

    DSC_1325.jpg

    DSC_1327.jpg

    Wir hatten auch einen Gutachter vom TÜV da, den wir selber beauftragt haben, der aber auch von unserer Hausbaufirma beauftragt wird. Er meinte bei der Abnahme es wär alles in Ordnung. Viel gesehen hat er aber nicht weil noch Folie über der Bopa lag. Ich dachte immer solch Gutachter haften dann auch für so was?
     
  8. #28 Ralf Wortmann, 19.08.2015
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    Dann muss der Rohbau nebst Bodenplatte wieder abgerissen und alles danach wieder fachgerecht neu errichtet werden. Lieber jetzt alles überprüfen lassen, als später, wenn alles fertig st.
     
  9. Baumal

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    die hütte wird jetzt nicht einstürzen bei 16cm bodenplättchen.
    aber man sollte sich bewußt sein, eine bruchbude gekauft zu haben.
     
  10. #30 Ralf Wortmann, 19.08.2015
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    Interessante These. Wenn du der bauleitende Architekt wärst und ein Mangel in Form einer zu dünnen Bodenplatte vorläge, würdest du dann nicht auf Rückbau drängen?
     
  11. #31 Darwinn, 19.08.2015
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    Wieso Bruchbude, wenns doch nicht einstürzt und das Heute viel gespart wird am Material und vieles auf Kante genäht wird ist ja leider in vielen Branchen auch so, wenn es aber Stisch zulässig ist solls auch halten. Die Firma baut viele Häuser im Jahr bundesweit ich denke ein wenig vertrauen sollte man da sicher auch haben.
     
  12. #32 Darwinn, 19.08.2015
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    Laut der Bauleitung und dem Architekten wurde die Bodenplatte mit 16 cm berechnet, ist das so unüblich?
     
  13. Baumal

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    öhhhm --- ehrlich gesagt war ich noch nicht in dieser lage.

    die pläne gehen über den schreibtisch, weshalb sollte
    ich überrascht sein, plötzlich ein bodenplättchen vorzufinden?

    der architekt der hausbaufirma wird den teufel tuen, aber nicht rückbauen.
     
  14. Taipan

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    Bis auf die Hauseinführung genau, was ich beschrub. Klasse. Einmal Schrott. Mindestens ein Gesetz missachtet und keinen Strom im Haus.
     
  15. #35 Darwinn, 19.08.2015
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    welches Gesetz wurde denn mißachtet und wie ist das denn gemeint mit kein Strom im Haus, verstehe leider nur Bahnhof, bin eben nur ein Bau Laie.
     
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    Eben diese 110 (angenommen wurden oben und unten je 25 mm - der Rest ist missachtete Erhöhung) reichen bei diesen Hüttchen tatsächlich aus. Hab's nachrechnen lassen. Immer unter der Vorraussetzung, dass die Angaben zum Baugrund stimmen, was ich gleich mal in Frage stelle, da ohne qualifiziertes Baugrundgutachten und ohne Verdichtungsnachweis gearbeitet wird (oder dieses einfach nicht rausgerückt wird).
     
  17. Taipan

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    EuroCode2 oder auch DIN 1045 - Betonbauteile. Diese beiden wurden in allen Bundesländern vom Gesetzgeber als zwingend einzuhalten deklariert (bauaufsichtlich eingeführt) und sind damit [G/g]esetz(t). Keinen Strom gibt es, weil die TAB (technische Anschlussbedingungen) der Netzbetreiber nicht eingehalten wurden. Abgesehen davon sehe noch mindestens zwei weitere Dinge (wobei eins davon sogar wiederum ein Gesetzesverstoß ist), die nicht eingahlten wurde. Das ist aber erstmal mehr oder weniger Nebensache.

    Und wenn du keine Ahnung hast, dann hol dir (eigenen, selbstbezalhlten) Sachverstand, der Ahnung hat und dieser dir unverblümt, ähnlich wie wir hier, mitteilt was es geschlagen und gehauen hat. Es wird nach oben nicht besser (Was bei Schrott unten dann auch egal ist).

    Der TÜV-Fuzzi wird von deinem GÜ bezahlt und wird dem kaum auf die Schuhe kacken.
     
  18. Taipan

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    Garantiert nicht. Und tue dir selbst einen Gefallen, und lasse den Namen DER Firma hier oder irgendwoanders NIEMALS fallen. Die überziehen dich mit Klagen und Unterlassungserklärungen, dass dir schwindlig wird.
     
  19. Taipan

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    Ach: im Bild 3 vermute ich gleich mal den nächsten Fehler in Form eines Verstoßes gegen eine bauaufsichtliche Zulassung.
     
  20. #40 Darwinn, 19.08.2015
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    Können Sie mir bitte den Fehler genauer beschreiben?
     
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