Bodenplatte - Vorbereitungen - ich bin down?!?

Diskutiere Bodenplatte - Vorbereitungen - ich bin down?!? im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Warum :bef1005:? Was habe ich verpasst?

  1. #61 Thomas Traut, 20.10.2010
    Thomas Traut

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    Warum
    ?

    Was habe ich verpasst?
     
  2. #62 Ralf Dühlmeyer, 20.10.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Vielleicht nichts. Die Aussage des Cpt Kirk ist eindeutig zweideutig.
    Entweder sagt sie, Deine Aussage ist falsch, oder sie sagt, dass es den Beton nicht gibt.:wow
     
  3. #63 JamesTKirk, 20.10.2010
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    JamesTKirk Gast

    Es gibt keinen Beton C 20/25 mit der Expositionsklassenkombination XC4 XF1. Hier ist mindestens ein C 25/30 notwendig. Ich hatte nur auf die indirekte Frage von Thomas Traut geantwortet. Ich hätte vielleicht noch ein Wörtchen dazu schreiben sollen.
    In so fern war meine Antwort nicht eindeutig zweideutig, sondern zweideutig eindeutig. :D
     
  4. leany

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    Schön dass dieser Thread noch weiter lebt. Also der Sachverständige meinte auch, dieser Beton sei nicht sehr gut aber für unser Haus doch noch geeignet. Er könnte uns auch eine Bestätigung dafür ausstellen. Die Preisdifferenz wird er noch ermitteln. Das könnten wir höchstens denen in Rechnung Stellen. Das wird sich wohl aber mit den Kosten für den Sachverständigen wieder ausgleichen.

    Wir müssen uns wohl weniger Sorgen machen und mal eine gute Firma alles machen lassen. Nur wie entscheidet man welche Firma ist wirklich gut und nicht zu teuer?

    ;)

    Könnt ihr mir vielleicht dennoch erklären, warum wird für Fundemante C16/20 und für tragende Bodenplatte C25/30 genommen. Zwei Semester Mechanik hatte ich, vielleicht verstehe ich es doch?!? (Ich bin nicht Apotheker, das hatte ich aber schon mal erwähnt. Account läuft auf Frau.) Danke!
     
  5. #65 PsychoBob, 20.10.2010
    PsychoBob

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    Also bei uns war vom Statiker auch erst C20/25 XC2 vorgesehen.
    Das verbaut unser GÜ normalerweise immer.

    Auf unseren Wunsch wurde dann C25/30 XC4 verwendet.
    Ich denke aber, das bei den meisten Bodenplatten C20/25 genommen wird.

    Die Lasten eines EFH trägt der doch allemal.
    Da ist doch nur die Druckfestigkeit von Bedeutung, oder?

    Und 20 N/mm² ist einiges, das sind doch 20 kN/m², oder?
     
  6. leany

    leany

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    Das sind sogar 20 MN/m^2

    Oder?

    20 N/mm^2 = 20 N/(10^-3m*10^-3m) = 20 N/10-6m^2 = 20*10^6 N/m^2

    Hoffe es stimmt :-)
     
  7. leany

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    Aber ich vermute die 20 N sind auf die Fläche des Zylinders bezogen. Und das waren doch etwa 30 cm im Durchmesser oder so? Außerdem spielt da natürlich die Höhe des Zylinders. Nach meiner Überlegung, je höher umso besser oder?
     
  8. #68 JamesTKirk, 20.10.2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 20.10.2010
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Die Aussage finde ich extrem grenzwertig. Dass er statisch keine Probleme sieht ist nachvollziehbar (zumindest für mich als Statik-Legastheniker), aber beim Thema Dauerhaftigkeit sehe ich einen Schwachpunkt. Und wenn der Schaden erst einmal da ist in ein paar Jahren, kannste die Bestätigung in meinen Augen in die Tonne hauen. Du musst Dich gegenüber dem Verursacher des Mangels (und das ist definitiv ein Mangel) absichern, z.B. über eine Kostenerstattung (und nicht nur die reinen Materialkosten, sondern eventuell auch über eine verminderte Nutzungsdauer des Bauteils) und eine Gewährleistungsverlängerung auf z.B. 10 Jahre.
     
  9. leany

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    O.K. Dauerhaftigkeit:

    Die Platte liegt auf 20 cm Kiesschicht + ganze Platte über Gelände + unten liegt Styropor und drauf nochmal Folie + an den Rändern liegt alles auf den Frostschürzen. Daraus ziehe ich kein direkter Kontakt zu Erde. Also (fast) nichts mit nass und trocken werden oder ähnliches. Das einzige was ich nicht ganz genau weiß, wie es mit der Karbonatisierung und Eisenoxidation aussieht. Kann sein, dass dort Eisen viel schneller verrostet. Oder geht es hierbei um noch was anderes?
     
  10. #70 JamesTKirk, 21.10.2010
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Es geht um Feuchtigkeit und Karbonatisierung und damit verbunden um Bewehrungskorrosion und um Betonangriff durch Frost.
     
  11. #71 RMartin, 21.10.2010
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    Genau, und wenn ich mir nochmal so deine Fotos vom Anfang dieses Themas anschaue, dann ist es mit der Betondeckung an den Rändern nicht so dolle (optisch anhand deiner Fotos); das schrieb ich aber schonmal zu Anfang.
     
  12. #72 Thomas Traut, 21.10.2010
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    Ich habe auch nochmal auf die Fotos geschaut und für mich ist nichts zu sehen, was auf was anderes als XF1 und XC 4 hinweist. Außerdem dürfte die Betondeckung unten viel zu gering sein. Zum Nennmaß von 4,0 cm sind noch 2,0 cm für das Betonieren gegen unebene Flächen zu addieren, so dass min. 6 cm dicke Abstandshalter vorhanden sein müssten. Außerdem hätten wenigstens Faserzementdrunterleisten verwendet werden müssen, weil sich die Kunststoffdinger höchstwahrscheinlich durch die Folie in die Dämmung eingedrückt haben. Selbst wenn man es schaffen würde, die Platte durch geeignete Maßnahmen in XC2 einzustufen, müssten 5,5 cm Betondeckung da sein.
     
  13. leany

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    Die Dämmug ging nur bis zu Frostschürzen, also hat man am Rand mehr als 6cm Betondicke. In der Mitte, wo die tragende Wand stehen wird, wurde ebenfalls zuerst ein 40 cm tiefes Fundament gegossen, dann die Dämmung ausgeschnitten und erst dann auf Folie Beton geschüttet. also hat man an dieser Stelle auch mehr als 6cm Beton. Ja in der Mitte fehlt es wo möglich an Betondicke. Aber ich denke nicht, dass dort besonders große Lasten auftreten, so dass hoffentlich doch noch ausreicht.

    Was meint ihr, ich nehme noch einen anderen Gutachter, der das alles wie ihr sieht und es kommt zu Gericht. Die Firma wird bestimmt auch einen Gutachter bestellen, der ähnlich wie der jetzige von uns sagen wird, es geht doch auch so. Kein gravierender Mangel zu erkennen. Ich bleibe auf Anwaltskosten, keiner kriegt was und Zeit ist dann auch pfutsch.

    Ich weiß nicht ...
     
  14. #74 RMartin, 21.10.2010
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    Wie kannst Du am Rand (seitlich hin) mehr als 6cm Deckung haben....die Bewehrung 'kratzt' doch schon an der Schalung vorbei....?!
     
  15. #75 Ralf Dühlmeyer, 21.10.2010
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    Sag mal, Leany. Bei allem Verständnis für Deine Lage, irgendwie muss Dir Deine Frau Familienpackungen an AWG-Hormonen mitbringen, damit Du Dir das alles so schön reden kannst.

    Dein Haus wird deswegen wohl kaum zusammenbrechen, nein. Aber ruhigen Gewissens sagen, es habe keine Folgen, was da falsch gemacht wurde, wird Dir hier keiner.
    Vor allem solltest Du Dich mal folgende Dinge fragen:
    1) Wenn die noch nicht mal den richtigen Beton bestellen, was passiert dann oberhalb des Betons, wo mit Änderungen viel mehr Geld verdient werden kann?
    2) Was passiert, wenn die merken, dass Du zwar was gemerkt hast, es aber keine Konsequenzen hat?
    3) Wie kommt es, dass Du so ein unglückliches Händchen bei der Wahl Deiner Partner auf dem Bau hast?


    Wenn Du einen Mercedes E, T-Modell bestellst und einen Seat Exeo ST hingestellt bekommst, freust Du Dich dann und zahlst den E-Klasse Preis?
     
  16. leany

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    Na klar habt ihr Recht, das Vertrauen zu der Firma ist nun komplett weg. Wir werden jetzt andere Firma nehmen und die Arbeit von denen haben wir gesehen und von anderen Bauherren auch Lob über die Firma gehört.
    Die Frage ist nun, sollen wir mit der Sache ins Gericht oder sind da die Chancen doch zu niedrig, um den Prozess zu gewinnen. Kann jemand von euch wirklich behaupten, er könnte es zu 100% Prozent nachweisen, dass hier die Platte raus muss? Das ist die Frage!
    Andere Frage ist, wieviel von etwa 12000 sollte man als Schadensersatz einbehalten?

    @RMartin
    An den Rändern ist da wohl zu wenig Beton gewesen. Haste Recht. Wie könnte man das verbessern/ändern? Gibt es Möglichkeiten?
     
  17. leany

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    Wer soll den statichen Nachweis bezahlen? Kann ich das von der Firma verlangen?
     
  18. #78 PsychoBob, 21.10.2010
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    Naja, ich würde nicht unbedingt vor's Gericht ziehen.

    Gut, sie haben dir einen C20/25 anstatt eines C25/30 eingebaut.
    Das sind bei einer EFH-Bodenplatte max. 300 EUR Preisunterschied.

    Wenn du aber keine WU-Bodenplatte brauchst (dafür reicht deine Bewehrung sowie die Plattendicke sowieso nicht aus), ist das nach meiner Laienmeinung nach kein Weltuntergang.
    Der Beton wird dein Haus trotzdem gut verkraften. Sehr viele Bodenplatten werden doch heute noch mit C20/25 erstellt.

    Zu der Vermutung, dass du evtl. zu wenig Überdeckung bei der unteren Bewehrung hast:
    Das ist wohl bei den meisten Billig-auf-PE-Folie-Bodenplatten der Fall.
    Bei dir ist ja wenigstens noch die Dämmung drunter.

    Also ich würde mir die ordnungsgemässe Erstellung der Bodenplatte schriftlich vom BU/Statiker bestätigen lassen, evtl. noch die Meinung eines weiteren Gutachters zu Rate ziehen, und mindestens einen Preisnachlass in Höhe der Gutachterhonorare sowie der Minderkosten des Betons raushandeln.

    Ich glaube, wenn du jetzt vor Gericht ziehst, dann kannst du den Einzug in 2011 vergessen. Das wäre es mir nicht wert.
    Dass dein BU nicht der Beste der Welt ist, weisst du jetzt, deswegen würde ich ihm jetzt um so mehr (mit Hilfe eines Gutachters) auf die Finger schauen.
     
  19. #79 RMartin, 22.10.2010
    Zuletzt bearbeitet: 22.10.2010
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    Wenn Du die vorigen Kommentare der Leute (Cpt Kirk, Thomas Traut, Ralf D., etc.) bisschen aufmerksamer gelesen hättest, hättest Du nicht so einen Quatsch geschrieben (ausser, dass er nicht vor Gericht ziehen soll; das sehe ich genauso; vorerst zumindest nicht).
    Es geht hier auch nicht um einen Preisunterschied von egal wieviel €.

    Ordnungsgemäße Erstellung der Bodenplatte vom BU bestätigen lassen?! Sowas Unsinniges habe ich noch nie gehört; wenn eine Baufirma Dir was baut (und dann nicht selber entspr. Fehler kommuniziert), dann haben sie mit der Leistung bestätigt, dass es in deren Augen 'ordnungsgemäß' war. Müsste sich ja sonst jeder AG jeden 'Pups' nochmal schriftlich bestätigen lassen, dass das jetzt wirklich okay ist...

    Das ist übrigens nicht das erste Mal, dass Du meinst entspr. Fachwissen mit Löffeln verspeist zu haben und dann Blödsinn in die Landschaft schreibst.

    Leany: Klar kannst Du entspr. erneut zu führenden Nachweis von der Firma einfordern; musst Du sogar machen. Wenn die Firma das dann nicht macht, drohst Du damit dies selber auf deren Kosten anderweitig zu beauftragen; und machst dies dann auch.

    Von den 12.000 Euronen würde ich momentan nichts auszahlen; dies ist Dein gutes Recht; es ist schliesslich noch nicht klar ob der Beton überhaupt drin bleiben kann (wird er zwar wahrscheinlich, aber die Sache ist bis da nicht 'was' auf dem Tisch liegt, noch unklar). Wir reden hier nicht von einem 'normalen' Mangel wie bpslw. paar Unebenheiten in der Oberfläche.
    Was Du dann später als Schadensersatz einbehälst, sollte man sich nach Gutachtermeinung bzw. erneuter statischer Berechnung (einschl. dem Nachweis Dauerhaftigkeit) entspr. überlegen/ mit der Firma verhandeln.

    Bzgl. der zu geringen Betondeckung an den Rändern müßte eigtl. fachgerecht saniert werden. Erstmal tats. Betondeckung feststellen und dann Konzept erarbeiten (lassen) was gemacht werden muss. Hier ist natürlich auch die Baufirma am Zuge. Wäre nur unschön wenn sie ein unterschriebenes Abnahmeprotokoll der Bewehrungsabnahme in den Händen halten, welches Mängelfreiheit verzeichnet?!
     
  20. #80 PsychoBob, 23.10.2010
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    Komisch bis Post 40 war noch alles in Ordnung.
    Als dann klar wurde, dass falscher Beton eingebaut wurde, ist die Bodenplatte ein Sanierungsfall.

    Ich sage nur, dass man mal in Ruhe die Sache von Experten begutachten sollte.
    Es hilft doch nichts, jetzt überstürzt zu handeln...
    Der Rohbau hat immerhin gerade erst begonnen.

    Aber unser Threadersteller scheint ein Händchen für die Wahl dubioser Vertragspartner zu haben.

    Da bin ich echt froh, dass wir einen guten Rohbauer erwischt haben...
     
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