Böschung von 45 Grad möglich oder nicht?

Diskutiere Böschung von 45 Grad möglich oder nicht? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, wir haben derzeit auf unserer Baustelle (wir = Bauherren) folgende Problematik: Wir bauen ein EFH mit 2 Geschossen und Keller an...

  1. #1 Fragezeichen89, 14.03.2022
    Fragezeichen89

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    Hallo zusammen,

    wir haben derzeit auf unserer Baustelle (wir = Bauherren) folgende Problematik:

    Wir bauen ein EFH mit 2 Geschossen und Keller an einem Hanggrundstück. UG und EG sind Hangseitig in der Erde. Das UG wurde bereits "nach vorne" geschoben um nicht so steil böschen zu müssen. Die Baugrube ist etwa 7m hoch (oder tief :D).

    Laut Bodengutachten hätten wir in den tieferen Schichten bindigen Boden erwartet, leider hat sich im Rahmen der Tiefbauarbeiten nun herausgestellt, dass dem wohl doch nicht so ist. Die geplante Böschung von 60 Grad kann daher nicht durchgeführt werden. Lösung: Es soll für das UG eine 3m hohe Spritzbetonschale mit Verankerung erstellt werden.

    Wir stellen uns nun aber die Frage warum die Grube nicht auch ohne diese Maßnahmen mit 45 Grad erstellt werden kann. Dazu folgendes:

    Abstand OG / EG zum Nachbargrundstück: 5,78m
    Abstand UG zum Nachbargrundstück: 8,14m
    Höhe UK Bodenplatte bis Nachbargrundstück: 7m
    Gebäudehöhe etwa 9m.

    Ich habe dazu die Situation mit einer reinen 45 Grad Böschung skizziert. Ich hätte gesagt dass es hier sogar noch Spielraum von gut 1,14m gibt bevor man auf dem Nachbargrundstück landet, das sollte doch den Anforderungen an Arbeitsraum (ich meine etwas von 0,5m gelesen zu haben) genügen.

    Meinungen?



    skizze.PNG
     
  2. #2 VollNormal, 14.03.2022
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    Den Arbeitsraum brauchst du erstmal unten. Der Mensch, der außen an der Wand des UG zu tun hat, muss sich da ja sicher bewegen können. Oben an der Böschung brauchst du einen lastfreien Streifen. Und ggf. natürlich auch ausreichend Platz, wenn der Streifen als Verkehrsweg benötigt wird.

    Eine beherzte Suche nach "Baugrube" bei der BG-Bau gibt genug Lektüre für einen gemütlichen Abend und bringt dann reichlich Erkenntnisse, was im Sinne des Arbeitsschutzes alles zu beachten ist (Suche | BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft).

    Ob der Boden unter 45° geböscht ausreichend standsicher ist, verrät dir der Bodengutachter.
     
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  3. Mok

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    Böschungen über 5 m sind rechnerisch nachzuweisen, die Regelneigungen nach DIN gelten dann nicht mehr. Da sich der Baugrund nun schon anders darstellt als erwartet, gehe ich nicht davon aus, dass das passiert ist. Neben den geometrischen Überlegungen solltet ihr euch auch darüber Gedanken machen.
     
  4. #4 petra345, 14.03.2022
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    Bei einem nicht bindigen Boden (Sand) ist bereits eine 45 ° Neigung nicht möglich.
    Bei einem bindigen Boden sind steilere Böschungen als mit Sand möglich. Aber man kann nicht ausschließen, daß große Materialmengen plötzlich losbrechen und unten, ohne Fluchtmöglichkeit, alles begraben.

    Also, der Spritzbeton als Hangsicherung ist eine Notwendigkeit und eine gute Lösung an der man nicht kritisieren sollte.
    .
     
  5. #5 VollNormal, 14.03.2022
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    Das sei mal dahingestellt. Es gibt durchaus noch andere Möglichkeiten des Verbaus. Welche hier die technisch und wirtschaftlich sinnvollste ist, lässt sich so nicht sagen. Eventuell kann sogar eine geböschte Grube funktionieren, da bräuchte es halt den Standsicherheitsnachweis.
     
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