Bplanm Bauamt -> Terrasse darf nicht über bestimmt Grenze, Garage schon? Unlogik?

Diskutiere Bplanm Bauamt -> Terrasse darf nicht über bestimmt Grenze, Garage schon? Unlogik? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, Unser Grundstück hat neben dem Baufenster (10x12 meter) noch eine Sicherheitszone im Garten ungefähr 3 meter vom Baufenster entfernt....

  1. benben

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    Hallo,

    Meiner Meinung geht es nicht darum, ob die Terrasse nun zum Haus gehört oder nicht, sondern alleine darum, ob sich dort jemand dauerhaft aufhält. Ich denke dass Terrassen durchaus für längere Aufenthalte verwendet werden.
    Andererseits kann man die Gefahr auf einer Terasse vielleicht einfacher abwenden im dem man sie einfach verlässt, wenn der Hang rutscht.

    Könnte man sie denn so einfach verlassen?

    Ernst
     
  2. #22 Mikalaya, 26.10.2014
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    So hatten wir auch überlegt, es dann aber verworfen.
    Solange die Terrasse eindeutig ans Haus gebaut / dem Haus zugehörig ist (und das wäre sie mit einem schmalen Grünstreifen), würde das wahrscheinlich Ärger geben.
    Wir haben es gelassen, die Holzterrasse ins Baufenster gebaut (die ist eh nicht ebenerdig) und eine kleine Pflasterfläche deutlich weit weg vom Haus, die man natürlich nur für Fahrräder, Mülltonnen oder was auch immer nutzen wird ;)
     
  3. #23 Glimmerman, 26.10.2014
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    @rose

    ich meinte deinen beitrag #12
    und da du ja mal auf einem amt aktiv warst, war meine frage welche Rechtsgrundlage hat ein Bauamt um eine Terrasse als eigenständige baulichkeit zu sehen?

    ich habe das urteil so verstanden:
    Grundstück ohne Haus bebaut und dann nur eine Terrasse drauf bauen = Hauptnutzung / Bauwerk
    Grundstück mit Haus bebaut und ich baue eine "kleine" Terrasse = Untergeordnete Nebenanlage
    Grundstück mit Haus bebaut und ich baue eine Terrasse deren Grundfläche "größer" ist als die des Hauses = Keine untergeordnete neben Nebenanlage
     
  4. rose24

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    Eine an das Haus angebaute Terrasse würde ich nicht als Nebenanlage sehen, sondern als zur Hauptnutzung zugehörig. Eine "eigenständige Baulichkeit", wie Du es bezeichnest, ist sie wohl nicht. Sie kann aber (je nach Größe) ein untergeordnetes Bauteil sein und damit genehmigungsfrei. Das heißt aber nicht, dass man sie einfach so bauen darf, denn das materielle Baurecht (hier die Freihaltung der Sicherheitszone) ist trotzdem vorrangig anzuwenden.
     
  5. #25 WayneDW, 26.10.2014
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    Hallo zusammen,

    super Infos hier. Aber ist es denn so das man keine Möglichkeit hat da Einspruch einzulegen? Ich mein das ist doch jedem normal denkenden Menschen bewusst das man in einen 20 meter langen Garten sich nicht nur eine 2,70 breite Terrasse anlegt!?!?!? Die Baufenster sind laut Bplan auch so gewählt das dann andere Grunstück grade mal 1 meter Terrasse anlegen könnten... Das kann doch nicht normal sein?
     
  6. #26 WayneDW, 26.10.2014
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    Schaut mal die Zeichnung. wir wären no2. das rote feld ist das baufenster, die blaue linie ist die Grenze für den Baukörper und die schwarze zackige linie ist die Sicherheitslinie, das dunkle Grüne ist der Garten sprich die Sicherheitszone. nach der auslegung wäre grundstück 4 mit der Möglichkeit beschnitten überhaupt noch große eine Terrasse anzulegen. es sei denn die nehmen ein schmales Haus. ist doch idioti oder? baugrenzen.jpg
     
  7. rose24

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    Warum Idiotie? Es geht immerhin um die Sicherheit der Bewohner!
    Und im übrigen kann jeder, bevor er ein Grundstück dort kauft, den B-Plan einsehen. So what? Niemand wird gezwungen, so ein Grundstück zu kaufen.
    Es gibt eben kein eingetragenes Recht, eine Terrasse zu bauen. Und auf Befreiungen von B-Planfestsetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch, also wird es auch nichts nutzen, gegen die Ablehnung zu klagen.
     
  8. #28 Glimmerman, 27.10.2014
    Glimmerman

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    @rose

    Du sagst
    "Sie kann aber (je nach Größe) ein untergeordnetes Bauteil sein und damit genehmigungsfrei. Das heißt aber nicht, dass man sie einfach so bauen darf, denn das materielle Baurecht (hier die Freihaltung der Sicherheitszone) ist trotzdem vorrangig anzuwenden"

    Ok, aber in dem BPlan sind ja Nebenanlagen in der Sicherheitszone erlaubt. Also wenn untergeordnet , dann Nebenanlage und damit in Sicherheitszone erlaubt?
    Gerade in BauO Nrw steht doch das Recht geschrieben eine Terrasse zu bauen. Müsste also nicht der gegenteilige Fall, also dieTerrassenverhindertung, damit explizit begründet werden?
     
  9. rose24

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    Ein untergeordnetes Bauteil ist etwas anderes als eine Nebenanlage. Untergeordnetes Bauteil kann z.B. eine Eingangsüberdachung sein, die fest mit demHauptgebäude verbunden ist. Nebenanlage ist eine meist selbständige bauliche Anlage, wie z.B. ein Gartenhäuschen, ein kleines Schwimmbecken im Garten, ein Zaun etc.

    Außerdem hat die Gemeinde die Planungshoheit und kann die Bebauung in ihrem Sinne gemäß den Vorschriften des BauGB regeln. Wenn sie davon Gebrauch macht, indem sie einen B-Plan aufstellt, regelt dieser vorangig die Zulässigkeit von baulichen Anlagen. Dagegen regelt die Bauordnung nur das Verfahren - hier z.B. die Verfahrensfreiheit der Terrasse. Das heißt aber noch lange nicht, das nicht andere öffentlich-rechtliche Vorschriften dem Bau der Terrasse entgegenstehen können (steht sicher auch irgendwo in der NRW-BO - einfach mal danach suchen!).
     
  10. #30 Baufuchs, 27.10.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Aus BauONW § 65:

     
  11. rose24

    rose24

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    Danke - ich war ehrlich gesagt zu faul zum Suchen (bin mehr in der BayBO daheim).
     
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