Brandschutz bei zu wenig Abstand zum Nachbarn (Denkmal)

Diskutiere Brandschutz bei zu wenig Abstand zum Nachbarn (Denkmal) im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Liebe Bauexperten, Wir möchten die Tenne eines ehem. Bauernhauses ausbauen, um Wohnraum für die ganze Familie zu haben. Das Gebäude steht unter...

  1. #1 Anna 2025, 16.03.2025
    Anna 2025

    Anna 2025

    Dabei seit:
    16.03.2025
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Nichts mit Bauen
    Ort:
    BY
    Benutzertitelzusatz:
    ganz neu hier
    Liebe Bauexperten,

    Wir möchten die Tenne eines ehem. Bauernhauses ausbauen, um Wohnraum für die ganze Familie zu haben. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz (Bayern).

    Das Problem: Siehe Skizze.
    • Gleich neben der Tenne steht ein weiteres denkmalgeschütztes Wohngebäude. Die Hauswände der beiden Gebäude sind an der engsten Stelle etwa 1,30 Meter voneinander entfernt und die Dächer der beiden Häuser berühren sich an einer Stelle. Beide Häuser sind ca. 300 Jahre alt und haben jeweils eine Tenne mit Holzmantel. Innerhalb der 5m-Zone gibt es bei beiden Häusern im EG Türen und Fenster, beim Nachbarn ist auch im OG ein Fenster. Jegliche Baumaßnahmen an beiden Häusern dienten bisher immer nur der Bestandserhaltung, daher gab es bisher "kein Problem".
    • Mit unserem geplanten Ausbau der Tenne (schraffiert) geht eine Nutzungsänderung einher. Bei der Ausbau-Planung ist der Brandschutz ein Riesenthema, weil nirgends die erforderlichen Abstandsflächen eingehalten werden können und im Falle eines Brandes beide Häuser abbrennen würden (was auch ohne Ausbau schon der Fall wäre, nur ist die Tenne bisher kein Wohnraum).
    • Ein Antrag auf Abweichung vom Abstandsflächenrecht ist geplant.

    Wohin wir wollen: beim Ausbau der Tenne zum Wohnraum in Gebäudeklasse 1 bleiben, die bestehenden Fenster im EG beibehalten, die Optik des Bauernhaus-Denkmals möglichst nicht verändern, gegen andere Auflagen eine massive Brandschutzwand zwischen den beiden Häusern vermeiden, Licht in der Tenne (Fenster neben dem Überlappungsbereich?), ... (und auch der Nachbar würde sich übrigens freuen, wenn er beim Blick aus seinem Küchenfenster nicht nur eine Brandschutzwand und lauter zugemauerte Fenster sieht.)
    Brandschutz ist uns wichtig, aber für uns stellt sich die Frage: Wie kann man bei dieser Konstellation den Ausbau der Tenne brandschutztechnisch ermöglichen ohne daß dabei die Persönlichkeit des Hauses verloren geht.

    Die Idee unseres Planers: Der Brandschutz in Bayern soll vor allem den Nachbarn schützen. Wenn man beide denkmalgeschützten Gebäude auf eine Flurnummer bringt, dann gibt es diesen Nachbarn nicht mehr. Und so soll es gehen: Verschmelzung der Grundstücke, so daß eine Flurnummer entsteht. Eigentumsverhältnisse unter den beteiligten Eigentümern angleichen (rechtlich ein Tauschgeschäft, so daß beide Eigentümer denselben Anteil an beiden Gebäuden haben). Die beiden Häuser und Grundtücke wieder trennen, aber dann mit WEG-Aufteilung. Das Ergebnis wäre dann am Ende:
    • Baudenkmal 1 auf Fläche 1: Sondereigentum 1 (= heutiges Eigentum des Eigentümers 1)
    • Baudenkmal 2 (Bauernhaus mit unserer Tenne) auf Fläche 2: Sondereigentum 2 (= heutiges Eigentum des Eigentümers 2)
    • Die schmale Fläche zwischen den beiden Häusern wäre dann Gemeinschaftsfläche.
    Problem: Bei meiner ersten Kostenschätzung dieser Gestaltung komme ich auf mehr als 100.000 € für Vermessung, Grunderwerbsteuer, Grundbucheinträge, Notargebühren, die nicht existierenden Baupläne für beide Häuser erstellen für den Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung usw.
    => Diese Rochade ändert jedoch absolut gar nichts an der Position der beiden denkmalgeschützten Gebäude und keine der Parteien ist objektiv auch nur ein bisschen mehr vor einem Brand geschützt. Mit all den Ausgaben ist noch nichts gebaut. Nur der Nachbar, der zu schützen ist, scheint "weg" zu sein, weil er jetzt auf derselben Flurnummer sitzt.

    Meine Fragen:
    • Gibt es bei dieser Konstellation Möglichkeiten eine Brandschutzwand zwischen den beiden Denkmälern zu vermeiden? Könnte man nicht in Gebäudeklasse 1 die Tenne unter weiteren Auflagen ausbauen, also beispielsweise durch das Anbringen von besonders resistenten Feuermeldern oder durch die Installation einer Sprinkleranlage in dem Bereich der Tenne, wo sich die beiden Hausdächer berühren?
    • Unser Planer hatte die Idee mit der Zusammenlegung der Grundstücke zu einer Flurnummer. Gäbe es noch andere Möglichkeiten um den Brandschutz für alle Beteiligten zu gewährleisten?

    Ich hoffe auf das Schwarmwissen und freue mich auf Eure Ideen, Tipps und Anregungen.

    Ratlose Grüße,
    Anna
     

    Anhänge:

  2. artibi

    artibi

    Dabei seit:
    08.02.2014
    Beiträge:
    1.188
    Zustimmungen:
    387
    Beruf:
    ITler
    Ort:
    Ludwigsburg
    Wenn du einen Lageplan, Luftbild, Bebauungsplan einstellst können wir den Meister herbeirufen.
     
    11ant gefällt das.
  3. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    8.077
    Zustimmungen:
    4.996
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Stell dir vor, du würdest mit der gesamten Begründung einen ganze Reihenhaussiedlung kaufen und dann behaupten es bräuchte zwischen den RH keinen Brandschutz, weil sie ja alle dir gehören! Klingt unsinnig? Ist es wohl auch!

    Deine Trixerei mit der Auslegung des Brandschutzbegriffs als Nachbarschaftsschutz wird vermutlich nicht greifen. Der Nachbar bleibt Nachbar, auch wenn ihr dann eine WEG seid!
    Auch wenn ihr aus den zwei Häusern durch Verschmelzung beider Grundstücke und Gründung einer WEG an Grund und Boden mit zwei im Sondernutzungsrecht stehenden Einzelgebäuden eine Eigentümergemeinschaft macht, bleiben die Häuser mit unterschiedlichen Nutzern immernoch Nachbarn im Sinne des Brandschutzes.
     
    blackfriday, Oehmi, 11ant und 2 anderen gefällt das.
  4. #4 simon84, 17.03.2025
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    22.395
    Zustimmungen:
    6.408
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Bei Gewerbebauten hast du doch sogar Brandabschnitte innerhalb eines Gebäudes / Raums ….

    wer zwingt euch denn diese Tenne zu Wohnraum umzubauen ?
    Ist das Grundstück so klein, dass es keine andere Möglichkeit gibt mehr Wohnraum zu schaffen ?
     
    11ant und BaUT gefällt das.
  5. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    10.433
    Zustimmungen:
    4.015
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Das hat der @BaUT sehr gut dargestellt, ich frage mich was so als Planer mittlerweile rumturnt.
     
    11ant und simon84 gefällt das.
  6. #6 Anna 2025, 17.03.2025
    Anna 2025

    Anna 2025

    Dabei seit:
    16.03.2025
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Nichts mit Bauen
    Ort:
    BY
    Benutzertitelzusatz:
    ganz neu hier
    @artibi: Hier noch einiges Zusatzmaterial: Luftbild; Bebauungsplan ist nicht vorhanden; Foto mit Blick aus Tenne zum Nachbarn (eventuell der Ort der potentiellen künftigen Brandschutzwand zwischen den beiden Baudenkmälern?), Foto mit Außenaufnahme der Tenne aus dem der Abstand zum Nachbarn ersichtlich ist; nochmal das Bild aus meinem ersten Beitrag ganz oben (zeigt die heutige Lage der Fenster und Türen zwischen den Gebäuden; Lageplan (hier noch mit der Idee zur Grundstücksverschmelzung mit Aufteilung nach WEG - aber die ist nach BaUTs Kommentar ja nun schon verworfen)

    @BaUT: Danke für diese klärenden Worte. Ich habe sehr gezweifelt, ob uns diese WEG-Idee irgendwie weiter bringt

    @simon84: Dies ist ein sehr altes Bauernhaus, die einzigen Ausbaureserven im Haus sind unterm Dach und die Tenne. Ein Anbau ist schwierig, das gesamte Aussehen des Gebäudes würde sich verändern, und bei allem müsste man dann auch noch den Denkmalschutz mitnehmen - es kämen nur suboptimale Lösungen heraus. Der Ausbau des Bestands würde den größten Nutzen bringen und wäre einfach die naheliegendste Lösung, um mehr Wohn-/Arbeitsraum für meine Familie zu schaffen. Denn der Platz ist im Haus ja im Grunde vorhanden, wenn nur der Knackpunkt mit dem Brandschutz irgendwie gelöst werden könnte.



    Luftbild.png Blick aus Tenne zum Nachbarhaus - 70 %.jpg Tenne (links) + Nachbar(rechts).png Konstellation.jpg Plan (Gemeinschaftseigentum in Gelb).PNG
     
  7. #7 Fabian Weber, 17.03.2025
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    15.084
    Zustimmungen:
    5.831
    Und der Nachbar hat wann genau seinen Ausbau genehmigt bekommen?!

    Und Ihr habt jetzt auch schonmal bisschen losgelegt mit bauen?
     
  8. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    10.433
    Zustimmungen:
    4.015
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Das ist lösbar allerdings mit erheblichen Kosten verbunden, zumal hier der Denkmalschutz respektive die zuständige Behörde in Bezug auf Erhaltung / Gestaltung sicher spezielle Wünsche einbringt, weiterhin wirst du insofern die Behörde zustimmt auch Kosten für Ertüchtigung bei dem Nachbargebäude mittragen müssen, zuerst sollte daher dein "Planer" abklären welche Veränderungen an Fassade / Dach hier überhaupt möglich sind
    Dies bezieht sich explizit nicht nur auf gewerbliche Nutzung wobei Raum hier ein irreführender Begriff ist.
    Dann ruf mal.
     
  9. #9 Anna 2025, 18.03.2025
    Anna 2025

    Anna 2025

    Dabei seit:
    16.03.2025
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Nichts mit Bauen
    Ort:
    BY
    Benutzertitelzusatz:
    ganz neu hier
    Den Anhang 141175 betrachten

    @Fabian:
    Zum Nachbarhaus kann ich keine Fragen beantworten. Meine Fragen oben beziehen sich auf unser Haus.

    Mit dem Ausbau wurde bisher nicht losgelegt. Wer in so einem Haus wohnt, der weiß, daß allein die Bestandserhaltung schon eine Lebensaufgabe ist. Und wenn man größere Schäden oder gar den Verfall verhindern will, dann sind ab und zu Erhaltungsmaßnahmen erforderlich. Ohne solche Erhaltungsmaßnahmen wären sicher die allermeisten Denkmäler schon verfallen.

    Ein Beispiel für Neubaubewohner (siehe Foto): Wenn man mehrere solche Stellen in der Hausverkleidung hat, manche größer, manche kleiner, wenn sich Marder, Katzen und sonstiges Getier einschleichen, Abgestelltes von Tieren angeknabbert wird, der Wind durchpfeift und man bei Unwetter Angst haben muß, daß Bretter der Tenne herunterfallen könnten oder vorbeigehende Personen oder angrenzende Gebäude Schaden nehmen könnten, dann schaut man sich einige Zeit an und irgendwann ist dann mal eine ganze oder teilweise Erneuerung der Hausverkleiderung erforderlich. Und wenn man beim Erneuern sieht, daß ein Balken nach 100 Jahren so marode ist, daß man kein neues Brett drannageln kann, dann muß eben auch mal ein Balken ausgetauscht werden. Das ist Bestandserhaltung im Denkmal und hat m. E. nichts zu tun mit "schon mal angefangen". Das Foto weiter oben ist bei dieser Gelegenheit entstanden.

    Hausecke.png
     
  10. #10 simon84, 18.03.2025
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    22.395
    Zustimmungen:
    6.408
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Du hast Recht, "Raum" ist natürlich zu allgemein.
    Was ich damit meinte, ich kenne Maschinenhallen mit mehreren Brandabschnitten. Da ist keine Wand oder ähnliches. Also ein "Raum".
    Ich glaube das war ca. alle 40 Meter dann.

    Wollte damit eigentlich nur rüberbringen, dass Brandschutz sehr ernst genommen wird.

    Wie bei der aktuell vorliegenden baulichen Situation der Bestandschutz zieht... Naja, ich würde mal sagen, Glück gehabt.
    Wenns da mal brennt, fackeln jedenfalls beide Häuser ab. Bestandschutz hin oder her. Mit oder ohne weiterem Ausbau.
     
  11. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.569
    Zustimmungen:
    2.046
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    ... ist, dass Du in Bayern wohnst. In allen anderen Bundesländern könnte man die Grundstücke durch Vereinigungsbaulast baurechtlich vereinigen.
    Das kann das Forum nicht beantworten. Brandschutz ist ein sehr komplexes Thema. Entsprechend hoch ist der Aufwand, ein schlüssiges Brandschutzkonzept zu entwickeln, ganz besonders im denkmalgeschützen Bestand.
    Nachdem eine qualifizierte und erfahrene Person sich die Unterlagen und den Gebäudebestand angesehen hat, wird sie Dir erläutern können, ob das möglich ist. Ich halte es jedenfalls nicht für ausgeschlossen.
    Wie Du ja schon selber festgestellt hast, bringt die Idee Eures Planers für den tatsächlichen Brandschutz gar nichts. Es wäre nur eine Möglichkeit, Euer Vorhaben genehmigungsfähig zu bekommen. Das sollte aber meines Erachtens auch einfacher möglich sein. Statt der Baulasten gibt es in Bayern die Möglichkeit, öffentlich-rechtliche Verpflichtungen als Dienstbarkeiten zugunsten der Behörde in die Grundbücher eintragen zu lassen. Das setzt aber voraus, dass sowohl auf Bauherrenseite als auch auf Behördenseite sehr erfahrene Fachkräfte sitzen, die bereit sind, sachlich und offen alle Möglichkeiten zu erörtern. Und die Nachbarn müssen natürlich auch noch mitspielen.
    Ja. Allerdings sieht die BayBO sehr wohl einen Unterschied, ob zwischen den Gebäuden eine Grundstücksgrenze verläuft oder nicht.
    Art. 28 Abs. 2:
    1Brandwände sind erforderlich
    1. als Gebäudeabschlusswand, ..., wenn diese Abschlusswände an oder mit einem Abstand von weniger als 2,50 m gegenüber der Grundstücksgrenze errichtet werden ...
    Wenn es keine Grenze gibt, braucht es auch keine Brandwand.
    Außerdem geht es hier nicht um eine Reihenhaussiedlung, sondern um zwei 300 Jahre alte denkmalgeschützte Einfamilienhäuser. Mit dem Denkmalschutz hat die Behörde ja schon zum Ausdruck gebracht, dass sie an der Erhaltung ein großes Interesse hat.
    Das ging aber schnell.
    Dann hast Du Deinen Planer nicht genügend verpflichtet, Dir seine Idee verständlich zu erläutern, am besten an Beispielen, bei denen das funktioniert hat.
    Der kann aber gerade für Euer Vorhaben auch nützlich sein. Denn dafür gibt es Art. 63 BayBO:
    (1) 1Die Bauaufsichtsbehörde soll Abweichungen von Anforderungen dieses Gesetzes und auf Grund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften zulassen, wenn sie unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen Anforderung und bei Würdigung sowohl gesetzlich definierter überragender öffentlicher wie auch
    öffentlich-rechtlich geschützter nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen, insbesondere den Anforderungen des Art. 3 Satz 1 vereinbar sind. 2Dies gilt insbesondere für
    1. Vorhaben, die der Weiternutzung bestehender Gebäude dienen,
     
    blackfriday und simon84 gefällt das.
  12. #12 Anna 2025, 24.03.2025
    Anna 2025

    Anna 2025

    Dabei seit:
    16.03.2025
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Nichts mit Bauen
    Ort:
    BY
    Benutzertitelzusatz:
    ganz neu hier
    @SIL: eine Nachfrage zu den Kosten für die Ertüchtigung bei dem Nachbargebäude: Heißt das, daß wenn ich an meinem Gebäude bauliche Veränderungen vornehme, dann auch der Nachbar bauliche Maßnahmen ergreifen muß? Oder daß ich die Maßnahme an seinem Haus zahlen muß, weil ich an meinem Haus etwas ändere? Es sind ja nun beides Bestandsgebäude. Wenn ich etwas an meinem Haus ändere, kann ich doch dem Nachbarn keine Änderungen aufzwingen. Es könnte da sein, daß der Nachbar selbst heute gar nichts machen möchte und selbst erst in 20 Jahren bauliche Maßnahmen ergreifen wollen würde. Oder habe ich da was falsch verstanden?
     
  13. #13 Anna 2025, 24.03.2025
    Anna 2025

    Anna 2025

    Dabei seit:
    16.03.2025
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Nichts mit Bauen
    Ort:
    BY
    Benutzertitelzusatz:
    ganz neu hier
    @simon84: Das ist uns sehr bewusst. Daher ist uns auch die Wichtigkeit des Brandschutzes für unser Vorhaben nur zu klar.
     
  14. #14 simon84, 24.03.2025
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    22.395
    Zustimmungen:
    6.408
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Naja aber wenn euch das bewusst und wichtig ist (ich setze mich jetzt mal in eine bisschen extreme Perspektive), dann solltet ihr euch ja dafür interessieren die Mauer bzw. Maßnahmen für Brandschutz auch ohne den geplanten Ausbau umzusetzen....
     
  15. ToTi

    ToTi

    Dabei seit:
    27.01.2025
    Beiträge:
    190
    Zustimmungen:
    89
    Beruf:
    Dachdecker
    Ort:
    Im Süden von Deutschland
    Der Brandschutz ist nicht dafür da um materielle Dinge vor einem Brand zu schützen, sondern das alle lebenden Wesen ( Mensch und Tier) im Brandfall rechtzeitig aus den Gebäuden kommen. Materielle Dinge haben nur eine untergeordnete Rolle.

    Es ist eine vertrackte Situation bei dir, aber es wird viel um den heißen Brei geredet, aber nicht mit denen auf die es ankommt. Du brauchst einen Termin mit Planer, Denkmalschutzamt und dem zuständigen Amt für den Brandschutz ( meist Hochbauamt) in deinem Ort / Kreis. An einen Tisch setzen und dann wird ausgehandelt was gemacht muss, von Seiten dem Brandschutz und dem Denkmalschutz. So mach ich das immer, wenn ich an Projekten sitze und beide unter einen Hut bringen muss. Gemeinsam das Problem bereden und dann hast du eine Lösung die von allen Seiten her passt.
     
  16. #16 Anna 2025, 24.03.2025
    Anna 2025

    Anna 2025

    Dabei seit:
    16.03.2025
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Nichts mit Bauen
    Ort:
    BY
    Benutzertitelzusatz:
    ganz neu hier
    @Dimeto: Vielen Dank für Deine Antworten. Da alles komplettes Neuland für mich ist, musste ich jetzt erst einmal einiges an Begriffen, Paragraphen und Vorschriften nachschlagen. Der Kopf raucht … Mit Deinen hilfreichen Hinweisen werden wir die weiteren Klärungen zu unserm Vorhaben angehen. Danke!
     
  17. #17 Anna 2025, 24.03.2025
    Anna 2025

    Anna 2025

    Dabei seit:
    16.03.2025
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Nichts mit Bauen
    Ort:
    BY
    Benutzertitelzusatz:
    ganz neu hier

    Alle an einen Tisch - genau das wäre ein super Ansatz, um von der Stelle zu kommen. Der Denkmalschutz ist schon eingebunden, den Zuständigen für den Brandschutz suche ich noch. Das wäre in unserem Fall die Schlüsselperson, weil bei uns alles am Brandschutz hängt. Bei der Behörde wurde mir trotz Nachfrage kein spezifischer Ansprechpartner genannt ...
     
  18. #18 Anna 2025, 24.03.2025
    Anna 2025

    Anna 2025

    Dabei seit:
    16.03.2025
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Nichts mit Bauen
    Ort:
    BY
    Benutzertitelzusatz:
    ganz neu hier
    Da hast du recht!
     
  19. #19 Anna 2025, 24.03.2025
    Anna 2025

    Anna 2025

    Dabei seit:
    16.03.2025
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Nichts mit Bauen
    Ort:
    BY
    Benutzertitelzusatz:
    ganz neu hier
    @Alle: Danke, daß ihr euch mit meinem Problem befasst und mir weitergeholfen habt.
     
    Fasanenhof gefällt das.
Thema:

Brandschutz bei zu wenig Abstand zum Nachbarn (Denkmal)

Die Seite wird geladen...

Brandschutz bei zu wenig Abstand zum Nachbarn (Denkmal) - Ähnliche Themen

  1. Dachsanierung, Brandschutz, Gaube über volle Breite

    Dachsanierung, Brandschutz, Gaube über volle Breite: Guten Tag zusammen, Ich hoffe, ich befinde mich im richtigen Unterforum. Das Drama spielt in NRW. Wir bewohnen und besitzen ein beidseitig...
  2. Grobe Kosten Brandschutz Sahlträger (zur Orientierung)

    Grobe Kosten Brandschutz Sahlträger (zur Orientierung): Hallo, wir haben einen Altbau mit relativ vielen, unter abgehängten Decken versteckten Stahlträgern. Könnt ihr mir helfen, was aktuell der grobe...
  3. Brandschutz NRW notwendige Treppe?

    Brandschutz NRW notwendige Treppe?: Da unser Bauamt immer noch Probleme macht… Situation: unten, im 1.OG eine große Wohn-Küche und von dieser abgehend Türen zu 2...
  4. Brandschutz erforderlich?

    Brandschutz erforderlich?: Hallo, ich will unser Haus mit einer neuen Vorhangfassade (Prefa-Außenhaut)ausstatten. Eine Seite unseres Hauses steht auf der Grundstücksgrenze....
  5. Brandschutz im Gewerberaum/Wohnhaus

    Brandschutz im Gewerberaum/Wohnhaus: Hallo Forum , wir haben ein altes Haus gekauft ( Fachwerk ) und einen Raum ( 20 m2 ) mit einen Umnutzungsantrag in einen kleinen 1 Frau...