Brandschutz konkret: Sanierung / Renovierung MFH Bj um 1920

Diskutiere Brandschutz konkret: Sanierung / Renovierung MFH Bj um 1920 im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo, ich besitze ein MFH mit 6 WE's. Ich plane nach Auszug, die Wohnungen zu renovieren. Das Haus hat eine Holzbalkendecke. Jetzt stellt sich...

  1. #1 Immovestor, 05.11.2018
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    Hallo,
    ich besitze ein MFH mit 6 WE's.
    Ich plane nach Auszug, die Wohnungen zu renovieren.
    Das Haus hat eine Holzbalkendecke.
    Jetzt stellt sich mir die Frage was ist wenn ich beispielsweise die Decke abhängen will in einer Wohnung:
    - Muss ich da schon auf Brandschutz achten und einen Planer mit einbeziehen?
    - Bei Nutzungsänderung zB Dachausbau ist mir das klar aber was ist wenn ich einzelne WE's renoviere?
    Zb mach ich das Bad neu und sehe die Steigleitung die einfach einbetoniert wurde: Muss ich Brandschutzmanschetten nachrüsten lassen? Oder genießt das Bestandsschutz bei einer Renovierung?

    Grüße!
     
  2. SIL

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    Bei Deckenabhängung reicht I. D. R. F 30, das sollte eigentlich jeder Trockenbauer hinbekommen, Manschetten kosten nicht die Welt - die grundsätzliche Frage ist wieviel wollen oder müssen Sie renovieren-handelt es sich um eine komplett sogenannte 'Kernsanierung' haben Sie alle Auflagen Brand, Schall... EnEV einzuhalten, unabhängig von Bezug von Fördermitteln...
     
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  3. #3 Fabian Weber, 05.11.2018
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    Wie wollen Sie denn die 6 Mieter gleichzeitig aus den Wohnungen bekommen? Oder wird das schrittweise gemacht?
     
  4. #4 simon84, 05.11.2018
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    Ich hoffe jedenfalls es ist kein Teppich verbaut sonst wird es teuer
     
  5. #5 Immovestor, 06.11.2018
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    Ich glaube ich wurde falsch verstanden oder habe mich missverständlich ausgedrückt.
    Es wird nicht entmietet oder dergleichen, das Haus ist vollvermietet übernommen worden und ist bewohnt.
    Wenn jetzt jemand auszieht soll die Wohnung renoviert werden auf neueren Stand (bodengleiche Dusche inkl. Bad neu, FI nachrüsten, Rigipsdecken rein anstatt Holz) - sprich einfach wieder auf Vordermann bringen und neu vermieten.

    Wie sieht es da aus mit Brandschutz?
    Aktuell war ein Auszug und die Wohnung wurde entkernt, die abgehängte Decke war komplett aus Holz und wir wollen das mit KNAUF Profilen mit Rigips abhängen. Fragen uns aber ob man bei sowas jetzt schon nen Planer einbeziehen muss oder das unter das Thema renovieren fällt? Wie ist eine Sanierung abgegrenzt von einer Renovierung?
     
  6. #6 simon84, 06.11.2018
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    Bei normalen Erneuerungsmaßnahmen musst du die aktuellen aRdT einhalten.
    Im Prinzip gibt es bei jedem Gewerk dazu eigene Regeln und Anwendungen.

    Bei der Elektrik schreibt z.B. die VDE eigentlich ziemlich genau vor, wie etwas erneuert und erweitert werden darf,
    und es gibt Kommentierungen dazu, welche Bestandteile von Anlagen Bestandschutz haben.

    In der Elektrik ist meiner Meinung nach der Bestandschutz relativ stark, was aber nicht unbedingt sinnvoll ist.
    Bei so einer Wohnung sollte man mMn die Elektrik komplett erneuern im Sanierungsfall.

    Bei Sanitär und Heizung ist es ein wenig anders.
    Da gibt es dann so Themen wie Eigensicherheit der Armaturen, Einzeln Eigensicher vs. früher Absicherung der Steigleitung "Rohrbelüfter" usw.
    Hier ist es auf jeden Fall in einem Mietobjekt sinnvoll, dass alle Vorschriften bzgl. Stagnationswasser, Temperaturen an Entnahmestellen, DVGW aller verbauten Teile, Eigensicherheit jeder Armatur usw. eingehalten werden.

    Auch ist für die faire Heizkostenverteilung sicher ein Wärmemengenzähler sinnvoller als die "Verdunster" an den Heizflächen.
    Diese Aktion müsstest du aber an allen Wohnungen gleichzeitig durchführen.
    Bei Sanierung könntest du aber schon einen geeigneten Platz dafür vorbereiten und den Platz für den Wärmemengenzähler mit einem verplombten Rohrstück reservieren.

    Eine Deckenabhängung verschlechtert den Brandschutz nicht, ganz im Gegenteil.
    Mit Metall UK und zweilagiger Beplankung, z.B. mit Fireboard wäre sogar F90 für Beanspruchung von unten möglich.

    Ein Deckenverguss von 1920 ist, falls richtig ausgeführt, genauso zulässig wie einer von 2010.
    Das Problem ist, dass dieser Verguss meistens nicht korrekt gemacht wird, daher sind die Brandschutzmanschetten "Vorschrift" bzw. werden oft benutzt.

    Beim Brandschutz gibt es keinen Spass. Wenn dir offensichtlich auffällt, dass deine Decke die Brandschutzanforderungen nicht erfüllt, musst du handeln. Sonst bewegst du dich als Vermieter im schlimmsten Fall irgendwo zwischen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

    Nur die Tatsache, dass Holz verbaut ist, besagt aber noch nicht, dass die Brandschutzanforderungen nicht eingehalten sind. Ziehe jemanden hinzu, der sich auskennt.

    Mit 6 Wohneinheiten bist du aber ziemlich sicher in einer Gebäudeklasse, wo F90 gefordert wird, also du kannst schon ziemlich sicher davon ausgehen, dass du etwas machen musst.


    Zum Thema EnEV bist du voll dabei, sobald die Renovierungskosten ca 1/3 eines vergleichbaren Neubaus (Achtung, ohne Grundstückswert!) übersteigen.
    Dann sind nicht nur die EnEV Vorschriften bzw. Werte zu den jeweiligen Bauteilen einzuhalten, sondern das Gebäude als ganzes muss die Mindestwerte des aktuell gültigen EnEV Mindeststandards eines Referenzgebäudes erfüllen.

    Das kann dir auch durchaus so ausgelegt werden, wenn du 6 Wohnungen hintereinander sanierst.

    Allgemein wäre die frühe Einbeziehung eines Planers sinnvoll !
     
  7. SIL

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    Dann natürlich nicht, wenn es immer nur teilweise ohne Fenster/Fassade oder Deckenaustausch ist - Decke F30 abgehängt reicht dann vollkommen. E neu gemäß dem heute gängigen Vorschriften und gut ist.... @simon84 wieso bin ich bei 6 Parteien in F90? Selbst bei 7 Geschosser ist die obere, letzte Decke im Treppenhaus F30 ( RWA is klar), das muss man schon trennen - je nach Situation etc ich wüsste nicht woher ein F90 Anspruch hergeleitet werden sollte....
     
  8. #8 simon84, 06.11.2018
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    Bei 6 WE bin ich in BW mindestens bei Gebäudeklasse 3, evtl (je nach Höhe) sogar 4.

    Aber du hast Recht, nach LBOAVO BW ist ja bei Gebäudeklasse 3 eigentlich fast überall nur noch F30 gefordert, ausser im Keller (F90).

    Naja, Brandschutz wird wohl doch nicht mehr so richtig ernst genommen :)
     
  9. SIL

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    Nee nee hau nicht alles durcheinander bei Neubau zwangsläufig jede Decke mind F90, ergibt sich ja fast von selbst aufgrund Filigran platten etc, Sonderstellung haben auch Mehrnutzung oder gemischte Nutzung das hat erstmal nicht zwangsläufig mit der GK zu tun - ausgenommen sind Mansard Maisonnette etc da kommt es selbst beim Fluchtweg als F30 meist hin...
     
  10. #10 simon84, 06.11.2018
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    Das dachte ich auch, bis ich die LBOAVO gelesen habe.

    Landesrecht BW LBOAVO | Landesnorm Baden-Württemberg | Gesamtausgabe | Allgemeine Ausführungsverordnung des Wirtschaftsministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO) vom 5. Februar 2010 | gültig ab: 01.03.2010

    Dass du mit einer Filigrandecke in der Regel alle Brandschutzanforderungen erfüllst ist eh klar.

    Aber sogar mit Holz geht F90, gibt durchaus Projekte in der Richtung :)
     
  11. #11 Immovestor, 07.11.2018
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    Angenommen ich muss die Decke mit F30 absichern. Wie ist das dann mit den Spots usw?

    Muss sowas montiert werden?


    Wo steht eigtl wie die Decke F30 gesichert ist? Im Knauf Brandschutz Ordner steht zb nicht drin wie man mit Einbaustrahlern umgeht.
    Ich würde nur gern mal dieses Thema Brandschutz verstehen, wo alles steht was man wissen muss. Die LBO ist da schon ziemlich allgemein und sagt Gebäudeklasse xy = F xy.
    Aber wie erreicht man dann F xy? Einfach nach Knauf Handbuch, dass unvollständig ist?
     
  12. #12 Immovestor, 07.11.2018
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    Wo finde ich diese Info niedergeschrieben?
    Ich zieh aufjedenfall einen Planer hinzu, bloß ich kapier nicht wo das alles niedergeschrieben ist?
     
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