Brandschutz Neubau / Bestandshaus

Diskutiere Brandschutz Neubau / Bestandshaus im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, wir planen einen Neubau (Einfamilienhaus) in NRW, welches an ein Bestandshaus angrenzen wird. Das bisher große Grundstück des...

  1. #1 Charlie508, 22.04.2018
    Charlie508

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    Hallo,

    wir planen einen Neubau (Einfamilienhaus) in NRW, welches an ein Bestandshaus angrenzen wird. Das bisher große Grundstück des Bestandshauses wird geteilt, so das wir über ein eigenes Grundstück verfügen. Unser giebelständiges Satteldach wird höher sein als das giebelständige Satteldach des Bestandshauses.

    Folgendes Problem zum Brandschutznachweis sieht nun der Statiker in Bezug auf § 35 BauO NRW:
    bezüglich der Anforderungen an Dächer bei giebelständigen Gebäuden sei für beide Gebäude von innen nach außen eine Feuerwiderstandsklasse von F-30 gefordert. Für den Neubau hieße das, dass nicht nur die Sparren,, sondern auch die Bauteile, die die Sparren tragen, in F30 ausgeführt werden müssen. (Firstpfette, Stahlstütze)

    Die Dachüberstände am Neubau über dem Altbau seien da hinderlich.

    Sollte im Bestandshaus (also im Nachbarhaus) eine Kehlbalkendecke vorhanden sein, könnten lt. Statiker aufwändige Umbaumaßnahmen im Bestand notwendig werden (Kompensationsmaßnahmen).

    Um über Kompensationsmaßnahmen die erforderlichen Umbauten im Bestand zu minimieren, kann man lt. Statiker eventuell im Neubau nicht nur von innen nach außen sondern auch von außen nach innen F30 ausbilden.

    Kann wirklich vom Nachbarn verlangt werden, dass er Umbaumaßnahmen durchführen lässt bzw. toleriert?
    Unser Architekt will nun schon den Dachboden des Nachbarhauses unter die Lupe nehmen...

    Ich freue mich auf Antworten und bedanke mich im Voraus!
     
  2. SIL

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    Hallo, da wir einiges an Grenzbebau bzw Lückenschliessung in den letzten Jahren vorgenommen haben, auch mit höherer oder tieferer Bebauung ist das ein ziemlich komplexes Thema. Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch gegenüber dem Nachbarn, es ist wie immer mit 50 %kommt man 'aus' der Rest endet immer prozessual - langwierig und kostenintensiv. Es ist daher empfehlenswert auf Ihrer Seite alle Maßnahmen vorzunehmen, insofern technisch möglich MfG
     
  3. #3 simon84, 06.05.2018
    simon84

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    Man sollte die Maßnahmen auch so besprechen und planen, dass sie effektiv sind und einen Vorteil bieten.

    Evtl. steht beim Nachbarn eine Dämmung bzw. DG Ausbau an ? Gleich in einem Aufwasch machen, solange Gerüst/Kran usw. und der Zimmerer/Dachdecker da sind.
     
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