Brandschutzwände

Diskutiere Brandschutzwände im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich habe ein Angebot vom Elektriker bekommen in welchem er einen Aufschlag für Steckdosen verlangt da es sich um eine Brandschutzwand handelt. Das...

  1. Yvi

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    Ich habe ein Angebot vom Elektriker bekommen in welchem er einen Aufschlag für Steckdosen verlangt da es sich um eine Brandschutzwand handelt. Das Haus wird gerade neu neben neun weiteren Häuser gebaut. Es handelt sich um Kettenbebauung. Die angebliche Brandschutzwand grenzt zwar zum Nachbargrundstück allerdings nicht an das Nachbarhaus, d.h. nicht Wand an Wand. Ein anderer Elektriker sagte mir dass es keine Brandschutzwand sein kann. Der Bauleiter beruft sich aber auf die Pläne und dort ist eine Brandschutzwand eingezeichnet.
     
  2. #2 Jo Bauherr, 20.11.2019
    Zuletzt bearbeitet: 20.11.2019
    Jo Bauherr

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    Ist diese Wand an der Grundstücksgrenze? Also Bauart Brandwand?
     
  3. arch

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    Und was ist nun die Frage? Du bist in der Angebotsphase: Such dir den Elektriker aus, der die das Beste Preis/Qualitätsverhältnis liefert. Aber ein Elektriker, der sagt, dass es "keine Brandschutzwand sein kann" ist wie der Brandschützer, der sagt "auf dem Kabel ist bestimmt kein Strom". Wenn der Bauleiter in seinem Plan eine Brandschutzwand hat, gibt's vermutlich nicht mehr viel zu diskutieren.
     
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  4. SIL

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    Wie weit weg oder exakt an/auf der Grenze? Was dies nun mit der Errichtung ihrer ELT zu tun hat, ist nicht ganz nachzuvollziehen.
    Sofern es sich um typisches MW handelt und keine der Verlegungen/Installationen den Querschnitt soweit reduziert das Sie unter ihre geforderte Fxx Klasse kommen, gibt es dort nix extra zu installieren - es sei denn sie haben dort Öffnungen wie Türen, Fenster etc
     
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  5. Yvi

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    Leider kann ich mir den Elektriker nicht aussuchen.
    An der Wand sind keine Fenster oder Türen. Es handelt sich um eine Außenwand zum Nachbargrundstück. Zum Nachbarhaus sind es noch ca. 3m. Der Elektriker meint, er muss dort spezielle Branschutzsteckdosen verwenden, weil er die Wand durch die Steckdosen schwächt. Ein Freund meinte aber, dass das Quatsch wäre, weil man die nur bei Trockenbauwänden und nicht bei einer Außenwand braucht.
    Im HAR bietet der Elektriker mir folgendes an: 2 Stück Erweiterung Elektroverteiler um ein Multimediafeld für Anschluss LAN Verkabelung. Mein Bekannter ist auch hier anderer Meinung und sagt, da wurde 1 reichen.
    Leider habe ich Null-Ahnung und habe Angst, dass der Elektriker mir was unterjubelt.
     
  6. SIL

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    Auch nicht richtig, wer hat TB Aussen und wenn andere UP im Trockenbau, dann ist der Trockenbau auch nicht 'Standard' als Fxx
    Bei Ihrer AW ist die jeweilige LBO zu beachten sofern als Querschnitt übrig bleibt wäre KS plus mit 1 cm Putz F90 ausreichend, nur hat keiner 11,5 er Wände als AW ( als Einzelschale) in der Annahme das Sie mind 24er MW ( gleich welcher Stein) haben ist die Schwächung zu vernachlässigen durch UP Dosen und Schlitzen für Kabel..
    Das kommt auf Ihr Netzwerk bzw was Sie alles unterbringen wollen, dazu kommen 30% als 'Zukunftszuschlag' erweiterungssicher, und falls Sie dort Router etc mit unterbringen wollen 2 Felder
     
  7. #7 Stadtbaumeister, 27.11.2019
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    Wenn es zum Nachbarhaus nur 3m sind, dann hat entweder der Nachbar, Du oder ihr beide die notwendigen Abstände zur gemeinsamen Grundstücksgrenze nicht eingehalten, welche bei offener Bauweise mindestens 3m jeweils betragen muss. Wie ist denn der Abstand deines Hauses zur Grundstücksgrenze? Welche Bauweise ist zulässig? Gibt's einen B-Plan oder ungeplanter Innenbereich?
     
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  8. arch

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    Das muss so nicht Stimmen. Bei Kettenhäusern, welche baurechtlich erlauben, das Auf die Grenze gebaut wird, Löst die Grenzbebauende Wand keine Abstandsfläche aus, wie bei Doppel oder Reihenhäusern. Aber das ist eher exotisch, wenn auch in neueren Bebauungsplänen häufiger mal vorhanden.
     
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  9. SIL

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    Genau @arch :winkender StadtBaumeister immer mit seinen Ideen, wenn er München bebauen würde oder müsste - geht das von Nürnberg bis Garmisch ;) und so schrieb es der TE ja btw ich dürfte im hinteren Grundstücksteil auch noch ein EFH errichten und zwar ohne Abstand zum rechten Nachbar, würde ich zwar nie erwägen darf ich aber :p.
     
  10. #10 Stadtbaumeister, 27.11.2019
    Zuletzt bearbeitet: 27.11.2019
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    Der TE soll einfach mal mehr Infos liefern ^^.
     
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    Hat er aber geschrieben...
     
  12. #12 Stadtbaumeister, 27.11.2019
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    Zum Glück ignoriere ich SIL. :mega_lol:
     
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