Brauche nochmal Hilfe ... Selbstständiges Beweissicherungsverfahren

Diskutiere Brauche nochmal Hilfe ... Selbstständiges Beweissicherungsverfahren im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; @ Herrn Wortmann Herzlichen Dank! Eine Beschwerde gegen die Beendigung habe ich leider nicht eingereicht, es fehlte auch ein Hinweis darauf...

  1. Roth

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    @ Herrn Wortmann

    Herzlichen Dank!

    Eine Beschwerde gegen die Beendigung habe ich leider nicht eingereicht, es fehlte auch ein Hinweis darauf in der richterlichen Verfügung des LG.
    Die grobe Fahrlässigkeit hat mein Anwalt während des SBV im Schriftverkehr mit dem Gericht mehrfach thematisiert und bemängelt. Das Gericht ist jedoch nicht darauf eingegangen.

    Inzwischen habe ich Klage eingereicht, notgedrungen, wegen drohender Verjährung.
     
  2. #42 Wenke81, 07.03.2016
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    Kann mir einer der hier Anwesenden noch sagen, was geschieht, wenn der gerichtliche SV einen Verstoß gegen die Sachverständigenorsnung begeht (in diesem speziellen Falle deckt Bestallungsgebiet das benötigte Wissen für Beweisfrage nicht ab, zusätzlicher Fachbeirat wurde nicht eingeholt) und 2.) wenn sich der SV auf Gespräche mit gewissen Experten beruft, die es lt Aussagen dieser Experten aber nie gegeben hat und diese den SV gar nicht kennen ?
     
  3. R.B.

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    Nachweislich? Sind die "Ergebnisse" dieser Gespräche in das Gutachten mit eingeflossen? Dann hat der SV ein Problem. Ich sag´s mal vorsichtig, die Glaubwürdigkeit ist dahin, so ein Gutachten taugt bestenfalls für die Tonne.

    Das wäre wie wenn ich ein Gutachten über Statik schreiben würde, und mich auf einen imaginären Statiker berufe, mit dem ich das besprochen hätte.
    Es gibt zwar Dinge die sind, ich nenne es mal "fachübergreifend", aber es hat ja seinen Grund warum es keine Universalgutachter gibt.

    Mit so einer Situation müsste Dein RA aber umgehen können.
     
  4. #44 Wenke81, 07.03.2016
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    Der SV, der gerade ein Gegengutachten und die Ergänzungsfragen macht, schreibt, dass der Tenor des Bestallungsgebietes die Beweisfrage nicht abdeckt und kein fachlicher Beirat beigeholt wurde (hier geht es um ein sehr spezielles Thema von Fußbodenheizungen) - da sagte der SV vor Ort dass er sich damit nicht auskennen würde und es das erst nachlesen müsse.

    Dass es das Gespräch zwischen dem gerichtlichen SV und dem anderen Experten (Thema Sockelabdichtung) nie gegeben hat und er diesen Menschen nicht kennt, würde er jederzeit bei Gericht bestätigen. (Auf dieses Gespräch bezieht er sich in seinem gerichtlichen Gutachten und sagt daher MDS bei aufstauendem Wasser ginge sehr wohl).


    Meinen RA habe ich auf das Problem der Kompentenzüberschreitung noch nicht hingewiesen, kommt aber noch, sobald das Gutachten fertig ist. Einen Besorgnisantrag wegen Befangenheit hatte er abgelehnt (da ging es um etwas abfällige Bemerkungen gegenüber dem privaten SV und der o.g. Lüge bzgl des Gespräches)
     
  5. #45 Wenke81, 21.03.2016
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    Ich hoffe mir kann kurzfristig jemand helfen. Mein Anwalt möchte (nachdem er die 39 Seiten Gegen - Stellungnahme einschl. Ergänzungsfragen gelesen hat) das Gutachten des gerichtlichen SV nicht angehen und auch keine Ergänzungsfragen stellen, da ich mich " nicht in einen Kleinkrieg zwischen SV" begeben soll.

    Was aber Fakt ist, dass der gerichtliche SV nur auf Mutmaßungen und Behauptungen sein Gutachten erstellt hat und die Realität (Wahl Dichtstoff, Verarbeitung, Maße der Traufbohle usw) aber anders aussieht. Das steht im Gegengutachten. Und auch der Verstoß gegen die SV Ordnung wegen fehlender Kenntnis im Bereich der Fußbodenheizung. Dazu gab es ein rechtskräftiges Urteil, dass definitiv zeigt, dass die Aussage des SV falsch ist.

    Am Mittwoch muss ich zum Gespräch bei meinem Anwalt, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Ein Kollege von ihm kommt noch mit hinzu, da er glaubt, dass ich ihm nicht mehr vertraue. Aber wie gesagt - angreifen möchte er das gerichtliche SV Gutachten nicht.

    Hat jemand einen Rat für mich ?
     
  6. #46 Ralf Dühlmeyer, 21.03.2016
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    Ja. Wechsle den Anwalt.
    Wenn der schon davon ausgeht , dass Du ihm nicht mehr vertraust und solche Ratschläge gibt, .....
     
  7. #47 Wenke81, 21.03.2016
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    Der Anwalt hat jetzt so lange rumgemacht dass wir nur noch bis Osterdienstag Zeit haben was bei Gericht einzureichen. Aber du schlägst auch vor, die Ergänzungsfragen und die Gegenstellungnahme einzureichen ?
     
  8. #48 Ralf Dühlmeyer, 21.03.2016
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    Simple Analyse der Möglichkeiten:
    1) Nix machen -> Urteil am Gutachten entlang -> sicher verloren und keine Möglichkeit beim Berufungsverfahren
    2) Einreichen
    2a) wird ignoriert -> Urteil am Gutachten entlang, aber eingebracht
    2b) wird gewertet -> grössere Chancen auf ein vernünftiges Urteil
     
  9. Roth

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    @Wenke81

    Dein Anwalt ist Dienstleister, der die Aufgabe hat, d i r mit rechtsstaatlichen Mitteln zu deinem Recht zu verhelfen.

    Seine Aussage: "Kleinkrieg mit dem SV" verstehe ich im Zusammenhang mit seiner Pflicht als Anwalt nicht. Zumal dein Privat-SV jemand mit Ansehen ist, der sich die Argumente im Gegengutachten vermutlich nicht aus den Fingern gesogen hat.

    Dem Anwalt ist doch klar, dass alles, was er jetzt nicht vorbringt, er nie wieder bei Gericht wird einführen können. Ich verstehe sein Vorgehen nicht, da er ja auch gewisse Haftungsrisiken trägt.

    Kann es sein, dass der Gerichts-SV öfter für diesen RA tätig wird? Oder ist dem RA der Aufwand zu groß?
     
  10. #50 Ralf Wortmann, 21.03.2016
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    Die Frage des falschen Bestallungsgebiets solltet ihr weiter verfolgen, sofern sie euch vorteilhaft ist. Es klingt so, als habe der Gerichts-SV einen Teil der Fragestellung, die ihm überantwortet war, mit Hinweis auf das anderen Fachgebiet gar nicht beantwortet.

    Wir hier im Forum können aus der Ferne natürlich nicht beantworten, ob der offen gebliebene Teil der Frage für euch relevant und wichtig ist. Falls ja, müsst ihr da durch und es sollte beantragt werden, den Beweisbeschluss entsprechend zu ändern und mit dieser Teilfrage einen SV des anderen, diesmal zutreffenden Fachgebiets zu beauftragen.

    Intern einen solchen anderen SV selbst einzuschalten oder zu befragen, ist dem Gerichts-SV verboten. Er darf nur unbedeutende Hilfsleistungen delegieren, § 407 Absatz 2 Satz 1 ZPO.

    Einen Befangenheitsantrag gegen den Gerichts-SV halte ich nach dem, wie du es hier geschildert hast, nicht für erfolgversprechend. Kein Grund ersichtlich. Aber das muss und sollte, wie alles andere auch, euer RA entscheiden.

    Ob euer RA mit seinem Ratschlag, das Gegengutachten nicht einzureichen, Recht hat, ist ohne Kenntnis der gesamten Aktenlage schwer zu sagen. Könnte auch sein, dass es sich um einen sehr klugen und besonnenen Kollegen handelt, der sich, um aus einer Sicht eure zeitlichen und finanziellen Interessen zu wahren, sogar recht weit aus dem Fenster lehnt und dass ihr dies nicht erkennt.
    Wir wissen hier nicht, worum es in dem SbV sonst noch ging und welchen wirtschaftlichen Stellenwert die aus eurer Sicht falsch beantworteten oder offen gelassenen Fragen im Vergleich zu denjenigen Punkten, die der Gerichts-SV vielleicht doch zu euren Gunsten beantwortete, hat.

    Wenn ein Antragsteller z.B. mit der Frage der Erneuerung der gesamten Fassade durchgedrungen ist, wäre es wirtschaftlich gesehen nachteilig, das ganze Verfahren nur noch deswegen mit hohem Kostenaufwand am Laufen zu halten, weil ihr euch mit dem SV wegen der Frage gerissener Silikonfugen im Badezimmer uneins seid.

    Grundsätzlich ist ein RA aber verpflichtet, den sichersten Weg zu wählen. Wenn ihr ein Gegengutachten vorliegen habt, welches mit fundierter Begründung der Meinung des Gerichts-SV entgegentritt, und wenn dies auch zu einer für euch auch wirtschaftlich gesehen vorteilhaften Änderung eurer Prozesslage führen würde, falls ihr mit der Meinung des Gegengutachters durchdringt, sollte es fristgerecht eingereicht werden.

    Euren Anwalt in dieser Phase zu wechseln, würde ich nicht raten. Tut dies nur im Extremfall, wenn es aus eurer Sicht wirklich nicht mehr anders geht, denn mit einem Anwaltswechsel zahlt ihr doppelte Anwaltsgebühren und bekommt diese Doppelzahlung auch im Obsiegensfall von der Gegenseite nicht erstattet.

    Hört eurem RA am Mittwoch gut zu, seid freundlich, interessiert und zugewandt und entscheidet euch dann, idealerweise gleich im Besprechungstermin, wie es weitergeht.
     
  11. #51 Wenke81, 21.03.2016
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    @ Ralf:

    Es geht darum dass die beiden SV in 90% der Fragen eine andere Meinung vertreten. Der gerichtliche SV mit Mutmaßungen ohne etwas zu vermessen usw und der private SV alles fundiert mit DIN Normen usw belegt und selbst auch im Gremiun für zB den Neuentwurf für Abdichtungen sitzt und sagt er habe noch nie ein so eklatantes Falschgutachten gesehen.

    Aktuell geht für mich alles negativ aus, da der gerichtl. SV anhand seiner falschen Mutmaßungen und Annahmen andere Schlüsse gezogen hat als es die Realitäten zulassen.

    In meinem Augen hatte mein Anwalt bereits beim Ortstermin eine recht parteiische Meinung, deswegen will er noch einen Kollegen hinzu ziehen , da unser Vertrauensverhältnis nicht mehr das beste ist.

    Ich kann mir nicht vorstellen dass SV Herr H. mich reinreiten will oder mir falsche Tatsachen vermittelt, zumal alles was er schreibt mit unabhängigen Detailzeichnungen und Gerichtsurteilen belegt wurde dass es eben anders ist als der gerichtl SV angibt.
     
  12. #52 Ralf Wortmann, 21.03.2016
    Ralf Wortmann

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    Wenn es ein Kollege aus seiner eigenen Kanzlei ist, den er zur Besprechung hinzuzieht, scheint dieser wohl eher nur als Zeuge für das zu fungieren, was gesagt werden wird. Mit der Hinzuziehung eines Kollegen einer anderen Kanzlei solltet ihr euch meines Erachtens nicht einverstanden erklären; insoweit gilt die anwaltliche Schweigepflicht. Das solltet ihr ggf. vor der Besprechung (per Mail oder telefonisch) kommunizieren.

    Wenn es darum geht, dass 90 % der Feststellungen des Gerichtsgutachters zu eurem Nachteil falsch beurteilt wurden, sollte euer Gegengutachten selbstverständlich fristgerecht eingereicht werden. Zumal es euch sicherlich bereits viele Geld gekostet hat, dieses erstellen zu lassen.
     
  13. #53 Wenke81, 21.03.2016
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    Scheint die eigene Kanzlei zu sein. Dieser soll den Fall nochmal mit begutachten. Ich denke auch dass das Gegengutachten eingereicht werden soll einschl. Ergänzungsfragen (diese drängen den gerichtlichen SV schon ziemlich in die Ecke)

    Ganz vielen Dank so weit.
     
  14. Mibe25

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    Hi,

    @Wenke81: Ich lese aus Deinen Beiträgen eine gewisse Unzufriedenheit/Unverständnis mit Deinem Anwalt raus. Ich habe diese Unzufriedenheit/Unverständnis mit meinem Anwalt auch manchmal. Was bei mir hilft: Ganz offen nachfragen! Als juristischer Laie verstehe ich manches falsch. Wenn der Anwalt aufgrund meiner Nachfrage noch einen erklärenden Satz nachschriebt, bin ich meist wieder zufrieden ;-)
    Ebenso bei scheinbaren Widersprüchen: Ich sage ganz offen, wenn der Anwalt gestern "X" gesagt hat, und heute "Y". Die Antworten leuchten mir dann ein, und alles ist gut. Ebenso frage ich nach, wenn ich eine Empfehlung nicht verstehe. Je mehr ich verstehe, was der Anwalt da treibt, umso größer ist mein Vertrauen.


    Ich wünsche Dir viel Glück für die kommenden Tage und Wochen und hoffe, dass Du mit Deinem Anwalt wieder eine vertrauensvolle Zusammenarbeit findest.
     
  15. #55 Wenke81, 21.03.2016
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    @mibe25

    Es ist eben schwierig mit dem Vertrauen, wenn man immer das Gefühl hat, er will den gerichtlichen SV auf keinen Fall angehen. Jeder (meine Eltern, Arbeitskollegen, Freunde und selbst der private SV) denken dass die beiden sich näher kennen. Ich musste vier mal daran erinnern die Frist zu verlängern, da Herr H. nicht geschafft hat, bis zum eigentlichen Termin die Ergänzungsfragen fertig zu stellen und am Tag vor Ablauf hat er den Antrag auf Verlängerung endlich eingereicht. Zwischendurch rief mich mein Anwalt dann an, das Gutachten des gerichtl. SV sei doch super, da gäbe es doch gar nichts auszusetzen usw. - nun sind 39 Seiten einer Stellungnahme da, die belegen, dass die Tatsachen anders sind, als der gerichtl. SV gesagt hat (er kann es gar nicht besser wissen, da er ja nichts untersucht hat) - und jetzt heißt es - kurz vor Ablauf der Frist, obwohl schon vor zehn Tagen die Email mit dem Gegengutachten bei ihm eingegangen ist - er will das nicht anfechten und ich soll zum Gespräch kommen ?! Wenn er nicht über Ostern arbeiten will, hat er genau noch 1 Tag, um das auszuarbeiten. Das hat er doch vorher gewusst. Ist das Absicht ?

    Was soll man da denken ? habe immer das Gefühl, er steht hinter dem SV aber nicht hinter mir - auch wenn 90% nachweislich falsch begutachtet worden sind.
     
  16. rodopp

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    @Wenke - so ähnlich war es auch bei uns, ist also sicherlich kein Einzelfall. Man kann sich nur denken, warum das so ist. Bei uns hat der Anwalt in der 1. Instanz betont, dass das Gutachten AUCH für uns günstige Aussagen enthält und deshalb sollten wir es nicht ablehnen. Nur hat das Gericht die für uns GÜNSTIGEN Aussagen zufälligerweise außer Acht gelassen und das Urteil anhand der für uns UNGÜNSTIGEN Aussagen (die fachlich sehr zweifelhaft bis Unsinn sind) gefält. Der Anwalt tat dann sehr überrascht, schauspielern konnte er sehr gut ...
     
  17. Markul

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    Anwalt gegen dich...Klage gegen dich...alle gegen dich...um was für einen Betrag geht es eigentlich?
     
  18. #58 Wenke81, 22.03.2016
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    Und dann ? Alles verloren und ihr musstet alles alleine zahlen ?
     
  19. Mibe25

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    @Wenke: Hast Du den Anwalt freundlich und ganz offen darauf angesprochen und das gesagt, was Du oben geschrieben hast? Falls nicht, solltest Du das tun. Falls Du ihn schon angesprochen hast: Wie war die Antwort?
    Mein Anwalt sagt bei den meisten Punken, dass er diese fachlich aus technischer Sicht nicht beurteilen kann. Mich wundert es daher, wenn Dein Anwalt sagt, dass das Gutachten des Gerichts-SV "super" sei. Frag doch mal nach, was er damit genau meint.
    Das "90% nachweislich falsch begutachtet" sieht Dein Anwalt vermutlich anders, weil er es technisch/fachlich vermutlich nicht beurteilen kann.
    Du musst die Angelegenheit mit Deinem Anwalt klären, damit ihr an einem Strang zieht! Ich verstehe, dass das sehr unangenehm und anstrengend ist, aber von alleine wird nur selten etwas besser.
     
  20. rodopp

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    Wenke - in der 1, Instanz verloren, jetzt läuft Berufung am Oberlandesgericht ... dauert aber ...
     
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