Brauche Rat zum Thema Rücktritt aus Bauwerkvertrag (BGB)

Diskutiere Brauche Rat zum Thema Rücktritt aus Bauwerkvertrag (BGB) im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Wenn es Euer eigenes Grundstück ist und Ihr genau wisst was Ihr wollt, dann baut doch mit einem Architekten. Ihr könnt ja sogar einen Grundriss...

  1. #41 Fabian Weber, 18.10.2018
    Fabian Weber

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    Wenn es Euer eigenes Grundstück ist und Ihr genau wisst was Ihr wollt, dann baut doch mit einem Architekten. Ihr könnt ja sogar einen Grundriss mitbringen, der Euch gefällt. Der Architekt bekommt doch so eine Standardhütte mindestens genau so teuer hin, kann aber mit Euch flexibel sein wenn man mal was einsparen muss oder andersrum.
     
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  2. #42 Kantarrenfreund, 23.10.2018
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    Hallo liebe Leute,

    ich will Euch mal einen Zwischenstand durchgeben: Wir hätten zu unserem Glück nun die Möglichkeit, mit einem Darlehen aus dem Familienkreis den Bau zu starten. Im nächsten Jahr, wenn meine Frau eine entsprechende Anzahl Lohnabrechnungen vorweisen kann, würden wir versuchen, umzuschulden und den Kredit neu zu beantragen. Damit würden wir das Privatdarlehen entweder ganz oder zum Großteil ablösen.

    Der Kontakt zu T&C gestaltet sich allerdings nicht einfach. Entgegen der ursprünglichen Aussage unserer Hausbauberaterin wurde uns nun gesagt, dass der Hauspreis auf jeden Fall steigen würde. Wir fühlen uns etwas verarscht deswegen. Im Vertrag steht nur unklar formuliert, dass sich der Auftragnehmer für eine Dauer von 12 Monaten an den Preis bindet. Unterzeichnet wurde er am 22.11.2017. Als wir im Sommer unsere Hausbauberaterin diesbzgl. um eine Konkretisierung baten, schrieb sie uns, dass der Preis bleibt, wenn im besagten Zeitraum das Planungsgespräch stattfindet. Darauf haben wir uns dann verlassen und einen Termin für das Planungsgespräch im kommenden November gemacht..

    Nun ist die Dame aber abwesend und der Chef des Hauses ist jetzt für uns zuständig. Dieser sagte uns nun dass dies nicht stimme, der vereinbarte Preis könne nur gehalten werden wenn innerhalb des 12-Monats-Zeitraums der Bauantrag durchgeht. Er will uns jetzt einen fairen neuen Preis anbieten und wir sind gespannt was dabei heraus kommt. Die Situation gefällt uns jedenfalls nicht und wenn der neue Preis stark nach oben differiert ist unser Vertrauen auf jeden Fall angeschlagen.


    Hier ist der einzige Text des Vertrags der sich auf die Preisbindung bezieht:

    An den in Nr. 1.) genannten Pauschalpreis hält sich der Auftragnehmer für die Dauer von 12 Monaten ab
    Vertragsunterzeichnung gebunden. Hierbei bleiben Verzögerungen, welche der Auftragnehmer zu vertreten
    hat, bei der Berechnung der Dauer der Preisbindungsfrist unberücksichtigt. Kommt der Auftraggeber seinen
    notwendigen Mitwirkungshandlungen innerhalb der Dauer der Preisbindungsfrist nicht nach, bestimmen sich
    die Rechte und Ansprüche des Auftragnehmers nach den §§ 642, 643, 645 BGB.


    Was sagt Ihr dazu?
     
  3. #43 Lexmaul, 23.10.2018
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  4. #44 msfox30, 23.10.2018
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    Voll Zustimmung!!!
    Und wenn man sich § 642 anschaut, so ist dort schon von Entschädigung die Rede. Sprich, wenn du am 23.11.2018 keine Finanzierung vorweisen kannst, bist du deiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen und wirst zur Kasse gebeten.
    Versuch die Ablehnung durch die Bank zu bekommen, damit die Ausstiegsklausel wirkt.

    Berechtigterweise wird der BT höhere Preise ansetzen wollen. Der Bau brummt und auch ein T&C ist froh, wenn sie "Sub" bekommen, die sie eintakten können. Könnte bei euch schon passiert sein und wenn der BT jetzt nach hinten verschiebt, so passt sein Planung nicht.
    Unser Bauleiter hat ständig gejammert, dass er keine Gewerke bekommt - weil er keine Planung hatte. Plötzlich sprang ihm der Dachdecker ab und er musste für viel Geld einen Ersatz finden - auf seine Kosten. Wenn ihr es also verzögert, kostet es den BT und auf den Kosten mag er nicht sitzen bleiben.
     
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  5. #45 Kantarrenfreund, 23.10.2018
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    @msfox30

    Ich verstehe nicht ganz, inwiefern Dein Beitrag zu unserer Situation passt.

    1) Wo haben wir denn Mitwirkungspflichten verletzt bzw. inwiefern könnte man uns das unterstellen? Dass wir 9 Monate auf die Entscheidung eines Familiengerichts warten mussten, lag leider nicht in unserer Hand. Eine Finanzierung konnten wir sogar bereits im Februar nachweisen.

    2) Deine Argumentation könnte ich nachvollziehen wenn unser Bau in irgendeiner Weise bereits angebahnt wäre, z.B. in Form eines Bauantrags oder einer abgeschlossenen Planungsphase mit dem Bauträger. Doch soweit waren wir noch nicht. Es gab nur Verkaufsgespräche um das Haus am Computer grob zu konfigurieren. Dass der Bauträger irgendwann die Preise anpassen muss, ist mir klar. Doch gab es dazu keine klare Formulierung seitens T&C, wann das erfolgen würde.
     
  6. #46 msfox30, 24.10.2018
    Zuletzt bearbeitet: 24.10.2018
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    Ah stimmt, da war ja noch was mit dem Familiengericht. Trotzdem, ist T&C (also AN für den Bauvertrag) schuld, dass sich der Grundstückskauf verzögert hat? Vermutlich hat T&C das Grundstück nur vermittelt. Also euch einen "Tip" gegeben, wo ihr eines findet. Gibt es im Hausbauvertrag einen Punkt, was gewesen wäre, wenn ihr keine Grundstück innerhalb der 12 Monat Preisbindung gefunden hättet. Wenn nein, dann reden wir hier von zwei völlig getrennten unabhängigen Verträgen Bauvertrag und Kaufvertrag.
    Der BT gibt doch nicht ohne Grund einen Preisbindungsfrist, weil er genau weiß, dass die Preise steigen. Wenn er dann den Verzug nicht zu verschulden hat, will er auch nicht auf seinen Mehrkosten sitzen bleiben. Das wollte ich damit ausdrücken.

    EDIT:
    Hier solltet ihr auch prüfen, wie lange euch die Bank diese Konditionen bereitstellt. Wenn sie die Zinsen zum Abschlusstag nimmt, können es schnell mal 0,xx% mehr sein. Der Gesamtbetrag über die Vertragslaufzeit ist dann nicht unerheblich
    Bei uns war es so, dass wir im Mai 2015 eine unverbindliches Angebot von der Bank hatten, aber erst im Oktober den Kredit unterschreiben konnten. Der Zinssatz lag dann aber 0,5% höher. Bei den Bausummen sind 0,5% nicht unerheblich. Insbesondere, wenn ihr den Bau auf "Kante genäht" finanziert.
     
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