Braucht eine Wohnung einen eigenen Zähler oder reicht Zwischenzähler?

Diskutiere Braucht eine Wohnung einen eigenen Zähler oder reicht Zwischenzähler? im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo Zusammen, mich würde interessieren, ob ich als Eigentümer grundsätzlich verpflichtet bin, einem Mieter einen eigenen Stromzähler der...

  1. #1 Fowelxxl, 01.01.2025
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    Hallo Zusammen,

    mich würde interessieren, ob ich als Eigentümer grundsätzlich verpflichtet bin, einem Mieter einen eigenen Stromzähler der Stadtwerke zur Verfügung zu stellen oder ob ein Zwischenzähler reicht?

    Bis jetzt habe ich nur einen Zähler und würde dem Mieter einen Zwischenzähler für seine Stromversorgung geben und über mich dann abrechnen.

    Geht das?


    Vielen Dank
     
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  2. #2 simon84, 01.01.2025
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    Eine Verpflichtung wäre mir nicht bekannt
    allerdings Vorteile für Dich als Vermieter wenn alles separat ist

    Du kannst auch pauschal abrechnen. Aber es muss Rechtssicher im Mietvertrag definiert sein

    Rate dringendst davon ab, der Grund ist in fett markiert.
    Schau dass du einen separaten Zähler bekommst und lass den Mieter das schön alles mit dem Versorger abrechnen.
    Macht nur Ärger und Probleme und du läufst Geld hinterher um es zu kassieren nur um es später jemand anderem zu zahlen….
     
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  3. #3 Fowelxxl, 01.01.2025
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    Mir würde es halt auch wegen der Photovoltaikanlage einen gewissen Obolus bringen, da ich dann die KWh direkt abrechnen kann.
     
  4. #4 nordanney, 01.01.2025
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    Also Mieterstrom. Verkauf an den Mieter. Schwierige Geschichte, wenn du dich mal einliest.

    Ohne einen eigenen Zähler würde ich persönlich keine Wohnung mieten. Stell dir vor, der Vermieter wohnt nicht mit im Haus und lässt alles über die Grundversorgung laufen, was leicht mal für dich als Mieter die Kosten für Strom verdoppeln kann.
     
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  5. #5 jodler2014, 01.01.2025
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    Allein wegen der vorhandenen PV-Anlage ,deren Ertrag du als Eigentümer an den Mieter verkaufst , wäre ein Messkonzept sinnvoll .Erkundige dich mal nach " Mieterstrom PV-Anlage " .
    Vielleicht möchte der Mieter keinen PV-Strom nutzen etc.
     
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  6. #6 Deliverer, 01.01.2025
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    Mieterstrom ist komplex.

    In deinem Fall würde ich warm vermieten, inklusive Strom. Zwischenzähler zur Kontrolle nur für dich.
     
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  7. #7 simon84, 01.01.2025
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    Pauschal ist bei kleineren Sachen wie Garage und Hallen durchaus üblich

    mieterstrom PV ganz heikles Thema bitte unbedingt genau einlesen ! Und rechtlich absichern im Mietvertrag
    Ist in Deutschland leider eine ziemliche Gratwanderung
     
  8. #8 Baggerbedrieb, 01.01.2025
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    Ich würde niemals in eine Wohnung ziehen in der ich meinen Stromanbieter nicht wählen kann.
     
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  9. #9 Deliverer, 01.01.2025
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    Wenn die Warmmiete günstig ist und die Wohnung passt? Dann lieber in die Wohnung ohne PV und Wärmepumpe und das doppelte an Nebenkosten zahlen?
    Muss jeder selber wissen.
     
  10. #10 simon84, 01.01.2025
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    von wärmepumpe oder Sanierung hab ich bisher nix gelesen und der Satz hier:

    Hört sich jetzt eher so an als ob der Vermieter gerne am Strom noch mitverdienen will.

    kenne das von paar Bauern hier aus der Gegend, fette PV Anlage auf der Scheune und dann den Mietern im unsanierten alten Bunker für 30 Cent pro kWh schwarz aufdrücken…. Ist für den Bauern natürlich besser als 10 (?) Cent zu bekommen

    der Mieter hat 0 davon

    wenn der Preis passt ists natürlich was anderes :)
     
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    Darf man eigentlich seinen Strom an Hinz und Kunz verkaufen? Sonst könnte jede Wohnungsbaugenossenschaft die Solarplatten auf dem Dach haben den Stromwerken nette Konkurrenz machen. Da würde sich Mieter und Vermieter aber richtig freuen.
     
  12. #12 simon84, 28.01.2025
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  13. #13 nordanney, 28.01.2025
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    Gerade bei größeren Neubauprojekten ist es so, dass viele Wohnungsunternehmen tatsächlich Mieterstrommodelle anbieten.
     
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    Hat sich die Gesetzeslage geändert? Früher durfte man mit seinem Solarstrom nicht die Nachbarn versorgen.
     
  15. #15 nordanney, 28.01.2025
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    Das ist schon seit vielen Jahren so (das passende Gesetz wurde vor fast 10 Jahren beschlossen). Zwischendurch gab es Anpassungen.

    "Früher" ist also schon echt lange her.
     
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