Braucht man für eine kleine Dachgaube eine Genehmigung? (BW)

Diskutiere Braucht man für eine kleine Dachgaube eine Genehmigung? (BW) im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Servus, ich hab ein wenig im Internet recherchiert und herausgefunden, dass der Bau einer Dachgaube bis zur einer gewissen Größe ohne Genehmigung...

  1. #1 Meier Stefan, 20.07.2020
    Meier Stefan

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    Servus,

    ich hab ein wenig im Internet recherchiert und herausgefunden, dass der Bau einer Dachgaube bis zur einer gewissen Größe ohne Genehmigung gestattet ist. Allerdings steht auf jeder Seite was anderes.

    Wir sind gerade dabei bei einem Altbau das Dachgeschoss auszubauen. Auf einer Seite würden wir gerne ein Fenster einbauen und mit einer Gaube wäre mehr Platz.


    Gruß
     
  2. #2 Thomas So, 20.07.2020
    Thomas So

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    Du veränderst die Außenansicht und die Wohnfläche.
    Ruf doch mal beim Bauamt an.
     
  3. Dimeto

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    Was genehmigungsfrei ist, steht im Anhang zu §50 der Landesbauordnung. Ich finde keinen Punkt, zu dem der Dachgeschossausbau oder die Errichtung der Gaube passt. Außerdem heißt genehmigungsfrei nicht, dass es erlaubt ist. Ein Bebauungsplan oder eine Stadtbildsatzung oder die Abstandsflächen können auch noch gegen die Gaube sprechen.
     
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  4. #4 simon84, 20.07.2020
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    In der LBO gibts doch eine super Liste der verfahrensfreien Bauvorhaben

    Landesrecht BW LBO | Landesnorm Baden-Württemberg | Anhang - Verfahrensfreie Vorhaben | Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 | gültig ab: 01.08.2019

    Verfahrensfrei heisst übrigens in erster Linie, dass das Bauamt diese untergeordneten Vorgänge nicht prüft (weil es zu aufwändig wäre).
    Der Bauherr übernimmt in diesen Fällen die gesamte Haftung aller rechtlichen Aspekte selbst und kann sich selbstverständlich trotzdem notwendige Hilfe wie einen Architekten oder GU hinzuziehen.

    Ansonsten mal

    Landesrecht BW § 49 LBO | Landesnorm Baden-Württemberg | - Genehmigungspflichtige Vorhaben | Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 | gültig ab: 01.03.2010

    und weitere durchlesen

    Landesrecht BW § 50 LBO | Landesnorm Baden-Württemberg | - Verfahrensfreie Vorhaben | Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 | gültig ab: 01.03.2010

    Nutzungsänderung des DG wenn alle Vorschriften (Fenster, Fluchtweg/Brandschutz, usw.) eingehalten sind auch verfahrensfrei
     
  5. #5 simon84, 20.07.2020
    simon84

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    Nutzungsänderung wäre das wohl im DG Ausbau Fall
     
  6. Dimeto

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    Wo steht das?
     
  7. #7 simon84, 20.07.2020
    Zuletzt bearbeitet: 20.07.2020
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    (1) Die Errichtung der Anlagen und Einrichtungen, die im Anhang aufgeführt sind, ist verfahrensfrei.

    (2) Die Nutzungsänderung ist verfahrensfrei, wenn

    1.
    für die neue Nutzung keine anderen oder weitergehenden Anforderungen gelten als für die bisherige Nutzung oder

    2.
    durch die neue Nutzung zusätzlicher Wohnraum in Wohngebäuden nach Gebäudeklasse 1 bis 3 im Innenbereich geschaffen wird.

    PS. Eine Baugenehmigung kann ja teilweise sogar sinnvoll sein. Zumindest den Planer so zu beauftragen wie wenn er eine Eingabeplanung abgeben müsste. Dann sollte das wichtigste bedacht und geprüft sein.

    Sonst hast du am Ende als Bauherr den schwarzen Peter und stehst für alles ganz alleine gerade...

    PPS. Hier noch ein Artikel der AKBW

    Der Altbau - was ist möglich?: AKBW Architektenkammer Baden-Württemberg
     
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